Tierquälerei stoppen!

Ohne Fahrschein zu fahren ist schlimmer als ein fühlendes, unschuldiges Lebewesen zu quälen. Eine Fahrkarte demnach mehr wert als ein Tierleben – so jedenfalls die aktuelle Rechtslage. Furchtbarerweise!

Denn: „Versuchte oder fahrlässige Tierquälerei sowie Tiermisshandlung“ werden laut Tierschutzgesetz anders als das Fahren ohne Fahrschein nicht einmal als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Selbst wer ein Tier „mutwillig“ tötet oder „erheblich“ quält, dem drohen derzeit nur bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Das muss sich SOFORT ändern! Uns kann doch nicht ernsthaft jemand weismachen wollen, dass es weniger schlimm sei, jemandem Schmerzen zuzufügen, als sich eine Leistung im Wert von ein paar Euro zu erschleichen?!!

Warum das wichtig ist: Erstens, weil Ordnungswidrigkeiten bereits nach 3 (!) Monaten verjähren – anders als Straftaten; zweitens, weil Ordnungswidrigkeiten stets nach festen Regelsetzen sanktioniert werden sowie ausschließlich durch Geldbuße, sodass es unmöglich ist jemanden wegen Tierquälerei, die nicht als „erheblich“ gilt oder bei der der Tierquäler das Tier nicht tötet, hinter Gitter zu bringen; und drittens, weil bei einer Ordnungswidrigkeit die Staatsanwaltschaft nicht aktiv wird, sondern lediglich Verwaltungsbehörden. Schließlich sei es nur eine „geringfügige Gesetzesübertretung“…

Das mag für zu schnelles Fahren stimmen, aber doch nicht für Tierquälerei! Tierschutz ist im Grundgesetz verankert, Tierschutz darf nicht zur Lappalie verkommen! Wir fordern: das Heraufstufen jeglicher Tierquälerei zur Straftat; damit einhergehend verbindliche Mindeststrafen für die jeweiligen tierquälerischen Straftatbestände, darunter die zwingende Anordnung von Haftstrafen für mutwillige Tierquälerei und Tiertötung; sowie eine Anhebung der möglichen Maximalstrafen. Außerdem muss die Durchsetzung und der Vollzug dessen sichergestellt werden! Wer derzeit, vor allem in der Nutztierhaltung, aber auch darüber hinaus, Tiere quält, kann ziemlich sicher davon ausgehen, nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hier versagt der Rechtsstaat erbärmlich. Veterinärämter sind mindestens unterbesetzt, wenn nicht korrupt. Kontrollen gibt es viel zu selten.

Und: Teilweise ist Tierquälerei ja sogar immer noch völlig legal: Anbindehaltung und Kastenstände, die gesamte Massentierhaltung sowie stundenlange Tiertransporte – alles grausam und enorme Qual für die betroffenen Tiere! „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, schreibt § 1 Tierschutzgesetz. Schon der Grund, es essen zu wollen, ist doch eigentlich nicht „vernünftig“ – aber noch weniger vernünftig ist es, dies zu einem möglichst minimalen Preis tun zu wollen! Oder möglichst viel Gewinn damit erzielen zu wollen – und dafür mehr und mehr Tiere auf immer engeren Raum zu quetschen, sie betäubungslos zu kastrieren oder mit CO2 für die Schlachtung völlig unzureichend zu betäuben…

Wenn ihr kein „Weiter so“ und keine Verharmlosung von Tierquälerei mehr wollt, dann wählt am 26. September PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei!

#MitgefühlWählen