Tierschützer werden von Massentierhalter angeklagt

Das ist nun schon das zweite Mal, dass der holländische Betreiber des Schweinehochhauses M. Taken versucht Tierschützer durch Anzeigen zum Schweigen zu bringen. Zuerst hatte der Holländer versucht das Bildmaterial unter Verschluss zu halten, damit seine Gräueltaten weiterhin verborgen bleiben.

Nun haben auch die Medien das Bildmaterial teilweise veröffentlicht, um die Bürger zu informieren. Das alles war nur möglich durch den selbstlosen und mutigen Einsatz von Jan Peifer, dem Gründer des Deutschen Tierschutzbüros. dscn0458Nun steht der Tierschützer wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht in Köthen. Um den mutigen und engagierten Tierschützer den Rücken zu stärken, waren wir am 21.09.2016 bei der Demonstration des Deutschen Tierschutzbüros mit dabei. Die Verhandlung danach war kurz. Der holländische Betreiber des Schweinehochhauses hat offensichtlich den Überblick über sein selbstgestricktes Firmenkonstrukt verloren und hat den Strafantrag von der falschen GmbH aus gestellt. Durch diesen Formfehler wurde das Verfahren eingestellt. Wir gratulieren dem Tierschützer und wünschen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.dscn0455

 

Nur 5 Tage später wurden in Haldensleben 3 weitere Tierschützer angeklagt, weil sie Verbrechen durch Videoaufnahmen aufdecken wollten. Hausfriedensbruch, heißt die Anklage. Für uns ist es ein Skandal, dass man Zeugen die Missstände aufklären wollen bestraft.

Um die Tierschützer zu unterstützen waren wir auch in Haldensleben vor dem Amtsgericht. Ihnen wurde vorgeworfen zum Fotografieren in die Anlage des niederländischen Betreibers van Gennip eingedrungen zu sein. Zeugen berichteten von Schweinen die in zu kleinen Kastenständen (55-60cm) gefangen waren, von Schweinen ohne Zugang zu frischem Trinkwasser und von vielen Schweinen mit offenen unbehandelten Wunden. In den Gängen lagen verwesende Mäusekadaver und es roch sehr stark nach Ammoniak. Es bestanden bereits schon 2008 Hinweise auf diese tierschutzwidrigen Zustände meinte der der angeklagte Tierschützer Herr Foß,  der Gründer von ARIWA. 2013 lagen diese Missstände immer noch vor. Es hatte sich nichts geändert, trotz Kenntniss des Veterinäramtes. Im Zuge des haldenslebenVerfahrens wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass das zuständige Veterinäramt jahrelang tierschutzwidrige Zustände gedeckt hat. In seinem ganzem Leben hatte der Tierschützer noch kein einziges Mal erlebt, das Veterinärbehörden ohne öffentlichen Druck tätig geworden sind. Sogar, wie in diesem Fall mit öffentlichem Druck kaum tätig wurden.  Als Beweisantrag lag zudem ein Interview des Betriebsleiters Jan Groen gegenüber dem Deutschlandradio-Kultur vor. Jan Groen: „Ich denke, dass die Vorwürfe nicht gerecht sind und dass wir nach den Vorschriften handeln. Und wenn wir nicht nach den gesetzmäßigen Vorschriften handeln, ist das mit dem Veterinäramt vereinbart“ 

 Das derzeitige System fördert Tierqual! Wir müssen grundlegend etwas ändern- dafür steht unsere Partei!!!