Tierschutz im Grundgesetz immer noch nicht verwirklicht

Die Tierausbeutung geht unvermindert weiter…

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Am 23. Mai, dem offiziellen Gedenktag der Verkündung des Grundgesetzes, erinnert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz daran, dass im Jahr 2002 in Artikel 20a der Tierschutzgedanke im deutschen Grundgesetz verankert und zum Staatziel erklärt wurde:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Leider ist festzustellen, dass dieses Staatszielbestimmung bis heute nicht umgesetzt wurde und das immer noch rund 2 Milliarden Tiere pro Jahr in der Massentierhaltung dahinvegetieren, verstümmelt, gequält und anschließend in den Schlachthöfen im Akkord ermordet werden.

Die Verwirklichung einer Staatszielbestimmung sieht anders aus…

Fazit: Strafen Sie mit Ihrer Wählerstimme diejenigen ab, die dies zu verantworten haben, und stellen Sie Ihre Ernährung auf rein pflanzliche Produkte um!

Den Tieren, der Umwelt und der eigenen Gesundheit zuliebe…