Tierschutz: KLAGEN GEGEN DAS LAND NRW

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Am 28.01.2016 wurde der Eingang der bereits 6.Klage einer kleinen Gruppe von Tierschützern vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Land NRW, in Vertretung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (kurz LANUV), bestätigt.

Alle Klagen der Tierschützer richten sich gegen Verstöße gegen das Informationsfreiheitsgesetz, sowie die Gebührenerhebung.

Beteiligt an diesen privat geführten Verfahren ist auch Sandra Lück, Mitglied im Bundes- und Landesvorstand NRW der Tierschutzpartei.

„Unsere Anfragen beinhalten unter anderem die Art, Haltung, Herkunft, sowie die Forschungszwecke der Tiere an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf,für die auch Ratsfrau Claudia Krüger von der Fraktion Tierschutzpartei/Freie Wähler bereits Anfragen gestellt hat. Weiteren Anfragen betreffen die Universitäten Essen, Dortmund, Bochum, Bielefeld und Wuppertal.
Diese Auskünfte werden uns verweigert, ebenso die Einsicht in Original-Dokumente. LANUV NRW schickt uns dafür zu unseren Fragen regelmäßig unaufgefordert NTP’s (nicht technische Projektzusammenfassung), welche öffentlich und frei zugänglich beim BfR abzurufen sind und erhebt dafür exorbitante und nicht nachvollziehbare Bearbeitungsgebühren.
Neben unseren Klagen wegen Verweigerung der Auskünfte müssen wir also zusätzlich gegen die Gebührenerhebung klagen, da es hier keine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben. Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen also zusätzlich getragen werden, da kommen sehr schnell einige tausende Euro zusammen.“ sagt Lück.

Erst im vergangenen Jahr hat die Tierschutzpartei das Mandat und somit die Kosten für eine Verfassungsklage übernommen, an der Sandra Lück mit dem aktiven Tierschützer Reiner Bent und ihrer Freundin Jocelyne Lopez maßgeblich beteiligt sind.

„Wir haben bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen die tierversuchsgenehmigende Behörde LANUV wegen Tierquälerei bei der Haltung der Affen im Labor COVANCE (Münster) erstattet. Diese Strafanzeige wurde eingestellt, weil angeblich kein Anfangsverdacht vorläge. Daraufhin haben wir über unseren Anwalt ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Hamm eingeleitet, welches die Klage als unzulässig abgetan hat. Nun warten wir auf das Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe, die die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Grundrechte der Tiere und der Bürger und die Bestimmung des bestehenden Tierschutzgesetzes umsetzen sollen.“
Auch in Bezug auf die Klagen zum Informationsfreiheitsgesetz kann Lück sich vorstellen, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.

„ Die Behörde LANUV NRW verstößt mit ihren Verweigerungen der Auskünfte konsequent gegen das Informationsfreiheitsgesetz und somit gegen geltendes Recht. Mit Hinhaltetaktiken und hohen Gebühren versucht die Behörde, den Bürger zu verschrecken und mürbe zu machen. Zwischen 4 und 6 Stunden berechneter Arbeitsaufwand, mit Stundensätzen von bis zu 80 Euro für einen gehobenen Beamten, der ein paar frei zugängliche Unterlagen aus dem Internet kopiert und verschickt, sind nicht nur unrealistisch, sondern eindeutig bürgerfeindlich und sollen lediglich von einer Folge-Anfrage abhalten. LANUV scheint ein paar gut gehütete Geheimnisse zu haben, wenn es um die Genehmigungen der Tierversuche in NRW geht. Wir klagen uns wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof, um das Recht jedes einzelnen Bürgers auf Zugang zu Informationen durchzusetzen und um den Horror in Auftragslaboren und an Universitäten zu beenden, den LANUV in NRW genehmigt.“

Lück, Lopez und Bent erwarten zu ihren Verfahren in Kürze die ersten Gerichtstermine.

Quelle: http://www.lokalkompass.de/duesseldorf/politik/tierschutz-klagen-gegen-das-land-nrw-d621798.html