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Tierschutzpartei appelliert an Hundebesitzer – “Hunde im Wald anleinen!”

Pressemitteilung / 02.05.2017

Jahr für Jahr werden in den Wäldern Deutschlands Rehkitze und andere Jungtiere, aber auch Elterntiere von freilaufenden Hunden gerissen. Die Tierschutzpartei appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner unbedingt an die Leine zu nehmen, sobald sie sich in einem Wald oder Naturschutzgebiet aufhalten.

In den meisten Bundesländern gibt es klare Regeln zum Verhalten mit Hunden im Wald. Hierüber gibt das jeweilige Landeswaldgesetz unter dem dort geführten Paragraphen „Betretungsrecht“ Auskunft. Die Landeswaldgesetze können im Internet nachgelesen werden.

Gerade in der Brut- und Setzzeit (in den einzelnen Bundesländern leicht unterschiedlich, als Faustregel gilt jedoch ein Zeitraum vom 01. März bis einschl. 30 Juni) sind vor allem die Jungtiere leichte Beute für Hunde.

Rehkitze und junge Hasen laufen nicht weg. Sie bleiben ruhig liegen, um nicht gesehen zu werden. Auch weibliche Rehe, die kurz vor dem Setzen ihrer Kitze sind, können nicht so schnell flüchten und fallen häufig freilaufenden Hunden zum Opfer. Vögel, die am Boden brüten, sowie unerfahrene Jungtiere aller Arten, sind durch unkontrolliert freilaufende Hunde ebenfalls gefährdet.

Vielen Hundebesitzern ist nicht bewusst, dass Verstöße gegen dieses Gesetz keine Ordnungswidrigkeit sind, sondern Wilderei und damit ein Straftatbestand.

Selbst die besterzogensten Hunde hören kein Kommando, wenn der natürliche Jagdinstinkt zum Tragen kommt. Die durch den Hund gejagten Tiere flüchten oft panisch. Häufig endet diese Flucht auf Straßen, wo die Wildtiere dann von Autos erfasst werden – eine Gefahr für Wildtier, Hund und Mensch. Deshalb appelliert die Tierschutzpartei an Hundehalter und deren Tierliebe, sich an die Anleinpflicht zu halten.

Jan Zobel, Bundesgeschäftsführer der Tierschutzpartei dazu: „Es gibt Freilaufflächen für Hunde, in denen sie sich austoben können. Die Tierschutzpartei hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass diese Flächen zunehmend in den unterschiedlichsten Bundesländern verkleinert oder ganz geschlossen werden, trotzdem ist dies keine Rechtfertigung, Hunde in den Wäldern abgeleint laufen zu lassen.“

„Jede fahrlässige Verletzung durch Halter die nicht auf ihren Hund achten, sollten direkt und vollumfänglich von diesem in Schadensersatzzahlungen mit drakonischen Summen beglichen werden müssen, zuvor jedoch sollte sich jeder gedankenlose Halter das gerissene Wildtier ansehen müssen, um so eventuell über das Mitgefühl und die vorhandene Tierliebe der Person ein Umdenken zu veranlassen. Zudem sollte in jedem Bundesland über die Gründung einer zuständigen Kontrollstelle oder Behörde nachgedacht werden, um präventiv gegen diese Form des Tierleids und den Eingriff in die Natur vorzugehen.“, so Patricia Kopietz, Leiterin des Bundesarbeitskreises gegen Jagd und Angeln.

Kontakt:
BAK Jagd und Angeln
Patricia Kopietz
Mobil: 0172 6156400