Tierschutzpartei bereitet Klage vor

Pressemitteilung / 23.05.2019

Das Bundesumweltministerium gibt einen neuen Gesetzesentwurf bekannt, der künftig den Abschuss des Wolfes erleichtern soll.

Noch ist die Gesetzesänderung nicht beschlossen, das Kabinett muss die Vorlage zuvor billigen.

Die Tierschutzpartei kündigt bereits jetzt juristische Konsequenzen an, sollte das Vorhaben von der Regierung umgesetzt werden.

Der neue Gesetzesentwurf der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sieht vor, dass sogenannte „ernste Schäden“ durch Wolfsrisse für Nutztierhalter künftig genügen sollen, um eine Freigabe zum Abschuss der streng geschützten Tiere zu erwirken.

Ebenfalls sollen alle Wölfe in einem Wolfsgebiet geschossen werden dürfen, bis es keine weiteren Wolfsrisse mehr gibt, unabhängig davon, welches Tier nachweislich für einen eventuellen Vorfall verantwortlich ist. Demnach könnten nach deutschem Jagdrecht bald ganze Rudel erlegt werden – und das, obgleich der Wolf nach EU-Recht unter Artenschutz steht.

„Dieser Gesetzesentwurf ist eine klare Verletzung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Auch Deutschland hat sich als Vertragspartner der Berner Konvention verpflichtet, dem Wolf vollen Schutz zu gewähren. Hier werden die Interessen der Agrar- und Jagdlobby über internationales Recht gestellt!“, so Patricia Kopietz, Europakandidatin und Jagdbeauftragte der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei.

„Wir prüfen bereits jetzt rechtliche Schritte gegen die Regierung, sollte das Kabinett diesen untragbaren Entwurf billigen, der eine streng geschützte Tierart präventiv zum Abschuss freigeben soll.“

Die Tierschutzpartei setzt sich in ihrem Europawahlprogramm unter anderem für einen konsequenten Artenschutz sowie ein Verbot der Hobbyjagd ein.

Patricia Kopietz

Bundesgeschäftsführerin/Bundespressesprecherin
Landesgeneralsekretärin BW
Parteibeauftragte gegen Jagd