Anlässlich des 26-jährigen Bestehens der sogenannten Rasseliste in Rheinland-Pfalz bekräftigt die PARTEI MENSCH KLIMA TIE SCHUTZ die Forderung nach der Abschaffung von Rasselisten für Hunde. Diese stellten eine pauschale Diskriminierung von Hunderassen dar und würden weder dem individuellen Verhalten der Tiere noch der Verantwortung ihrer Halterinnen und Halter gerecht.
„Wissenschaftliche Studien zeigen eindeutig: Das Verhalten eines Hundes hängt maßgeblich von Erziehung, Haltung und Umwelt ab – nicht von seiner Rasse“, erklärt Dennis Landgraf, Bundesvorsitzender der Partei. Eine Einstufung als „gefährlich“ dürfe daher nur im Einzelfall erfolgen und nicht auf pauschalen Zuschreibungen beruhen. Die bestehenden Regelungen hätten zudem gravierende Folgen für den Tierschutz: Hunde, die auf sogenannten Listen geführt werden, hätten deutlich schlechtere Vermittlungschancen und würden häufig über Jahre oder sogar ihr gesamtes Leben in Tierheimen verbringen, ohne eine realistische Chance auf ein Zuhause zu erhalten.
Hunde, die einem Maulkorb- und Leinenzwang unterliegen, sind in ihren Interaktionen mit Artgenossen stark eingeschränkt, was schädliche Auswirkungen auf ihr Leben habe. Für eine gelungene Kommunikation sei der ganze Körper wichtig. Gerade junge Hunde lernen im Spiel und müssen sich frei bewegen und dabei ihr Maul einsetzen dürfen.
Auch unbeabsichtigte Nebeneffekte kritisiert die Tierschutzpartei: Einreise- und Zuchtverbote förderten illegale oder unseriöse Beschaffungswege, etwa sogenannte „Parkplatzkäufe“ aus fragwürdiger Herkunft.
„Rasselisten schaffen keine Sicherheit – sie schaffen Tierleid. Wir brauchen verantwortungsvolle Halter, Aufklärung und individuelle Bewertungen statt pauschaler Verbote“, fordert Nathalie Christine Pönicke-Schmitz, Leitung des Parteiausschusses Praktischer Tierschutz für Haus- und Heimtiere.
Die Tierschutzpartei fordert daher eine grundlegende Neuausrichtung der Hundegesetzgebung hin zu wissenschaftsbasierten, tiergerechten und diskriminierungsfreien Regelungen.
In Rheinland-Pfalz gab es zunächst eine Gefahrenabwehrverordnung, in der Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, als gefährlich eingestuft wurden. Im später entstandenen Landeshundegesetz sind diese Rassen ebenfalls aufgeführt.
