Tierschutzpartei fordert Ausschluss der AfD von Parteienfinanzierung

Pressemitteilung / 15.03.2018

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei hat den Präsidenten des Deutschen Bundesrats aufgefordert, das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, die AfD von der Parteienfinanzierung auszuschließen und bereits entrichtete Zahlungen zurück zu fordern.

Die Partei bezieht sich bei dieser Forderung auf eine Änderung des Parteiengesetzes und des Art. 21 Abs. 3 des Grundgesetzes aus dem Jahr 2017, aus dem hervorgeht, dass Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, keine staatliche Finanzierung mehr erhalten sollen.

Nicht nur die Parteispitze, vor allem auch die Mandatsträger, sowie ein großer Anteil der Anhänger der Partei AfD äußern sich zunehmend verfassungs- und fremdenfeindlich, volksverhetzend, antisemitisch und sind sehr nah an nationalsozialistischem Gedankengut. Dies zeigt auch der Schulterschluss der AfD mit PEGIDA und die zunehmende Annäherung an die Identitäre Bewegung, stellt der Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz fest.

Damit sei, wie bereits die NPD, die AfD umgehend von der Parteienfinanzierung auszuschließen

Pressesprecher
Stefan Kolodziej
01633580538
stefan-kolodziej@tierschutzpartei.de