Tierschutzpartei klagt in Karlsruhe gegen Stiftungsfinanzierungsgesetz

Bundesverfassungsgericht soll Bevorzugung größerer Parteien bei Förderung politischer Stiftungen aufheben

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) hat vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren eingeleitet, um Gelder für die ihr nahestehende Stiftung zu erstreiten. Wenn das Verfahren Erfolg hat, müsste das gerade erst vom Bundestag erlassene Stiftungsfinanzierungsgesetz erneut geändert werden. Die Stiftung für mensch umwelt tiere, die der Tierschutzpartei nahesteht, kann dann Zuschüsse in Höhe von rund 10 Millionen Euro pro Jahr erwarten. Die 150-seitige Klageschrift wurde am Wochenende losgeschickt, am Dienstag sollte sie in Karlsruhe ankommen.

Das Ende 2023 in Kraft getretene Stiftungsfinanzierungsgesetz knüpft die Vergabe von Zuschüssen an die Voraussetzung, dass die der Stiftung nahestehende Partei im Bundestag vertreten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 22. Februar 2023 allerdings ausgeführt, dass eine 5-Prozent-Klausel für die Förderberechtigung politischer Stiftungen mindestens zweifelhaft sei [1]. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben trotzdem anschließend ein Gesetz beschlossen, dass ihre politischen Konkurrenten von der Stiftungsförderung ausschließt.

Marcel Krohn, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei, erklärt: „Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für die Demokratie. Die großen Parteien klammern sich an ihre Privilegien und treten die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb mit Füßen. Damit ignorieren sie nicht nur den Willen der Bevölkerung, sondern auch dreist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“

Die Tierschutzpartei hat bei den vergangenen Bundestagswahlen zwischen 0,3 und 1,5 Prozent der Zweitstimmen erhalten [2]. Sie vertritt somit die Interessen von hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern. Die politischen Stiftungen erhalten in Deutschland jährlich rund 700 Mio. Euro aus Steuergeldern [3], damit leisten sie politische Bildungsarbeit und vergeben beispielsweise Stipendien an Studierende. Würden die Mittel gleichberechtigt nach dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl verteilt, bekäme die Stiftung für mensch umwelt tiere etwa 10 Mio. Euro pro Jahr.

Laut Bundesverfassungsgericht darf die Stiftungsfinanzierung zwar auf „dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmungen“ beschränkt werden. Aus Sicht der Tierschutzpartei ist eine Fünf-Prozent-Hürde dafür jedoch als Bedingung ungeeignet, weil diese Klausel mit der Handlungsfähigkeit des Bundestags begründet wird und dies für die Stiftungsfinanzierung irrelevant sei.

„Naheliegend und demokratisch wäre es, an die Finanzierungsregelungen im Parteiengesetz anzuknüpfen“, sagt Marcel Krohn. Nach dem Parteiengesetz bekommen diejenigen Parteien Gelder, die mindestens 0,5 % der Stimmen bei Bundestagswahlen oder 1,0 % der Stimmen bei Landtagswahlen erhalten.

Die Stiftung für mensch umwelt tiere wurde im Februar 2024 von der Tierschutzpartei als nahestehend anerkannt. Ihr Vorsitzender ist der Jurist Peter Haversath, der auch die Verfassungsklage maßgeblich ausgearbeitet hat.

 

[1] Laut Bundesverfassungsgericht ist fraglich, ob die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag einfach auf die Stiftungsfinanzierung angewendet werden darf: „Hinsichtlich der Höhe der zu erzielenden Wahlergebnisse ist zu beachten, dass einer schlichten Übertragung bereits bestehender Sperrklauseln entgegenstehen könnte, dass diese dem Schutz von Verfassungsgütern dienen (z.B. Erhaltung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments, vgl. BVerfGE 146, 327 <353 f. Rn. 67>), denen im vorliegenden Zusammenhang nur eine nachrangige Bedeutung zukommt.“ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/es20230222_2bve000319.html

[2] Die Tierschutzpartei erzielte bei den vergangenen Bundestagswahlen folgende Ergebnisse: 2021: 1,5 Prozent (674.789 Stimmen); 2017: 0,8 Prozent (374.179 Stimmen); 2013: 0,3 Prozent (140.251 Stimmen); 2009: 0,5 Prozent (230.572 Stimmen). Bei Europawahlen und Landtagswahlen wurden teilweise noch höhere Anteile erzielt, eine Übersicht finden Sie hier: https://www.tierschutzpartei.de/partei/parteichronik/wahlergebnisse/

[3] Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt es: „Das Gesamtbudget der parteinahen Stiftungen, das neben den Globalzuschüssen insbesondere Mittel für die Studienförderung sowie für die internationale Arbeit der Stiftungen umfasste, lag im Jahr 2019 nach Berechnungen der Otto-Brenner-Stiftung bei 699,8 Millionen Euro.“ Das sei etwa das Dreifache der staatlichen Parteienfinanzierung in jenem Jahr (193,5 Millionen Euro). https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/es20230222_2bve000319.html

 

Eine vierseitige Zusammenfassung der Klage finden Sie hier.

Den kompletten Schriftsatz finden Sie hier.

 

Pressekontakt:

Marcel Krohn, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei, presse@tierschutzpartei.de, 0178 4450544

Peter Haversath, Vorsitzender der Stiftung für mensch umwelt tiere, peter-haversath@tierschutzpartei.de, 01577 4791206