Vergaste Küken in einer Brüterei

Tierschutzpartei kritisiert Einstellung der Ermittlungen zur Kükentötung

Pressemitteilung des Landesverbandes Niedersachsen / 02.05.2018

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen im Fall der Tötung von fast 560.000 gesunden Putenküken im Winter 2016/2017 beendet.

Eine Reihe von niedersächsischen Brütereien hatte die Tiere wegen des Vogelgrippeausbruchs vergast oder geschreddert, da die Küken aufgrund von Beschränkungen nicht wie geplant ins Ausland exportiert werden durften. Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, das Vorgehen jedoch bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Anklagebehörde bestätigt nun die Begründung der Unternehmen, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstanden wäre, hätte man von der Tötung der Tiere abgesehen. Wirtschaftliche Nachteile entsprächen einem gesetzlich geforderten vernünftigen Grund.

Carsten Siebold, Niedersachsens Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) sieht das anders:

„Wir reden hier von über einer halben Million Tiere, die vergast oder lebend geschreddert wurden, nur weil die Brütereien ihre Küken nicht wie geplant gewinnbringend verkaufen konnten. Das Tierschutzgesetz ist eindeutig. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen. Nach Nutztierhaltungsverordnung §4 ist Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Tiere zu treffen!  Die Verordnung macht hier keine Ausnahme bei Exportbegrenzungen, sie gilt für alle sich in Obhut des Betriebes befindlichen Tiere! Auch in der Schlachtverordnung ist eine Unwirtschaftlichkeit nicht als vernünftiger Grund für eine Tötung festgehalten. Im Grunde genommen beweist dieses Urteil einmal mehr, dass unser Tierschutzgesetz das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht und selbst die Staatsanwaltschaft sich nicht an geltendes Recht hält.“

Man fordere die Landesregierung auf, Stellung zu der unsachlichen Auslegung des Tierschutzgesetzes zu beziehen und die Ermittlungen erneut aufzunehmen.

Siebold bezweifelt die Aussage der Brütereien, es hätte deutschlandweit nicht genügend freie Ställe zur Unterbringung der Tiere gegeben an.

Die Tierschutzpartei setzt sich für ein generelles Verbot der Tötung von Küken ein.

Kontakt:
Carsten Siebold
Tel: 0170 / 8088933