Tierschutzpartei legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein – Ausschluss von der Bundestagswahl in vier Bundesländern angefochten

PRESSEMITTEILUNG

Karlsruhe, 16. März 2026
Die PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ hat kurz vor Ablauf der Frist eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Hintergrund ist der Ausschluss der Partei von der Bundestagswahl 2025 in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Grund für den Wahlausschluss war, dass die Partei in diesen Bundesländern die erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht vollständig erreichen konnte. In Brandenburg fehlten beispielsweise nur 294 von insgesamt 2000 erforderlichen Unterschriften. Unterstützungsunterschriften dienen dazu, bei Parteien ohne parlamentarische Vertretung eine gewisse gesellschaftliche Unterstützung nachzuweisen.

Die Tierschutzpartei kritisiert jedoch, dass die vorgezogene Bundestagswahl 2025 den Zeitraum zum Sammeln der Unterschriften erheblich verkürzt habe, ohne die erforderliche Anzahl entsprechend zu reduzieren. Dadurch seien außerparlamentarische Parteien benachteiligt worden. Während bei der Bundestagswahl 2021 noch 32 außerparlamentarische Parteien mit Landeslisten antraten, waren es bei der Bundestagswahl 2025 nur noch 18.

Evgeni Kivman, Bundesgeschäftsführer der Tierschutzpartei und Kandidat auf der nicht zugelassenen Landesliste in Brandenburg, erklärt dazu: „Uns in vier Bundesländern komplett von der Wahl auszuschließen, nur weil unsere Kapazitäten in dieser extrem kurzen Zeit nur für 21.000 statt für 27.000 Unterschriften gereicht haben, ist nicht nachvollziehbar. Viele unserer Mitglieder und Unterstützer waren darüber extrem enttäuscht.

In ihrer Wahlprüfungsbeschwerde bemängelt die Partei zudem grundsätzlich die Pflicht zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften für Parteien, die bei der vorherigen Bundestagswahl schon erfolgreich waren. Bei der Bundestagswahl 2021 hatte die Tierschutzpartei bundesweit 1,5 Prozent der Stimmen erreicht – in Brandenburg sogar 2,6 Prozent. Aus Sicht der Partei belege dieses Ergebnis bereits eine ausreichende Unterstützung in der Bevölkerung.

Kivman weiter: „Es ist absurd, von einer Partei, die bei der vorherigen Bundestagswahl über 600.000 Stimmen erhalten hat, erneut 27.000 Unterstützungsunterschriften zu verlangen. Während wir Unterschriften sammeln mussten, waren etablierte Bundestags- und Landtagsparteien davon befreit und konnten teilweise bereits Wahlplakate aufhängen.“
Der vollständige Text der Wahlprüfungsbeschwerde wird Medienvertretern zur Kenntnisnahme bereitgestellt, ist jedoch nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.

Über diese Art der Benachteiligung wurde auch bereits kurz vor der Bundestagswahl in der Presse berichtet, z.B.
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/parteien/kleine-parteien-106.html

Pressekontakt:
Evgeni Kivman
Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0157 87070684