Foto: Martin Lück, Landesvorsitzender NRW

Tierschutzpartei: Monetäre Anreize zur Tier-Tötung unethisch – Strafanzeige erstattet

Gütersloh: Aufruf zur Jagdhatz – ‚Schwanzprämie‘ aus Steuermitteln

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei – Landesverband NRW hat durch ihre Landesvorsitzende Sandra Lück sowie den Landesvorsitzenden Martin Lück Strafanzeige gegen den Kreis Gütersloh erstattet.

Der Staatsanwaltschaft Bielefeld ging aktuell die Strafanzeige der Tierschützer wegen Verstoßes gegen das TierSchG (Tierschutzgesetz), BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), BJagdG (Bundesjagdgesetz) zu.

Schwanzprämie ein Skandal

„Anlass für unsere Strafanzeige ist die Auslobung einer ‚Schwanzprämie‘ bei nachgewiesener Tötung von Bisamratten und Nutrias. Der Kreis Gütersloh hält es offenbar für rechtmäßig, die Population der sogenannten „invasiven Arten“ Bisam und Nutrias einzudämmen, wählt hierbei jedoch nicht den Weg von Sterilisationsprogrammen, sondern die Aufforderung zur Tötung,“ rügt Sandra Lück, Landesvorsitzende der Tierschutzpartei NRW, das Vorgehen des Kreises Gütersloh in aller Schärfe.

Monetäre Anreize zur Tötung von Wirbeltieren

Dass der Kreis Gütersloh durch monetäre Anreize zum Töten von Wirbeltieren, die unter allgemeinem Artenschutz stehen, ohne vernünftigen Grund anstiftet, hat die Tierschutzpartei auf den Plan gerufen.

„Um eine weitere Ausbreitung der Tiere im Kreis Gütersloh zu vermeiden, soweit notwendig, sind Sterilisationsmaßnahmen möglich und die anzuwendende Methode. Der „Kosten-Nutzen-Faktor“ als ablehnender Grund für schonende Geburtenkontrolle kann hier nicht zum Tragen kommen, da eine Sterilisation vom Kostenaufwand nicht über der ausgelobten „Schwanzprämie“ von 10 Euro pro Tier liegt,“ erläutert Martin Lück, zweiter Landesvorsitzender der Tierschutzpartei und Mitunterzeichner der Strafanzeige .

Jäger und ‚ehrenamtliche Fänger‘: Prämie bei Vorlage Tierschwanz

Der Kreis Gütersloh lobt dabei die denkwürdige „Schwanzprämie“ nicht nur für Jäger, sondern auch für „ehrenamtliche Fänger“aus. „Damit fördert der Kreis Gütersloh das Bejagen von Tieren ohne die zwingend notwendigen Befugnisse und verstößt somit zusätzlich auch noch gegen das Bundesjagdgesetz,“ so Sandra Lück.

Die Aufforderung, Körperteile von erlegten Tieren vorzulegen, ist nicht nur widerlich, unethisch und unmoralisch, es widerspricht auch den im Grundgesetz Artikel 20a verankerten Staatsziel Tierschutz.

Aufruf zum Protest durch Steuerzahlende

Eine Kontrolle der Art der Tötung der Tiere ist anhand eines vorgelegten Schwanzes zum Kassieren der Prämie (aus öffentlichen Steuermitteln!) grundsätzlich nicht per se möglich. Der Kreis Gütersloh provoziert mit seiner Aufforderung ein Massenmassaker an Wirbeltieren, auch durch Laien als ‚ehrenamtliche Fänger‘, das Aushebeln der gesetzlichen Kontrolle über eine schnelle und schmerzfreie Tötung, und fördert durch die nicht überwachte Anordnung im schlimmsten Falle sogar bewusste Tierquälerei, so die Einschätzung der Tierschutzpartei NRW.

„Da die Fangprämie aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt werden wird, fordern wir Steuerzahlende, insbesondere aus der Bürgerschaft des Kreises Gütersloh, zum ausdrücklichen Protest beim Kreis Gütersloh sowie beim Bund der Steuerzahler gegen diese ‚Schwanzprämie‘ auf,“ betont Martin Lück.

Pressesprecherin: Dr. Elisabeth van Heesch-Orgass