Pressemitteilung, 14. Oktober 2024
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Kurzbezeichnung: Tierschutzpartei) sah sich bei der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 benachteiligt, weil die Gemeinde Eichwalde ihr erst sechs Tage vor der Wahl erlaubt hatte, Wahlplakate aufzustellen. Nachdem der Kreistag den Wahleinspruch der Tierschutzpartei zurückwies, verklagt die Tierschutzpartei nun den Kreistag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: VG 1 K 1265/24).
Nach der Begründung des Kreistages habe die Tierschutzpartei in ihrem Wahleinspruch nicht nachgewiesen, dass eine frühere Aufstellung der Wahlplakate mit Sicherheit dazu geführt hätte, dass sie die 110 Stimmen mehr erhalten hätte, die ihr am Ende für einen Sitz gefehlt hatten. Unter Berufung darauf, dass jeder Wähler drei Stimmen hatte, erklärte Tierschutzpartei-Geschäftsführer Evgeni Kivman hierzu: „Das würde bedeuten, dass wir mindestens 37 konkrete Wahlberechtigte hätten finden müssen, die gerichtlich ausgesagt hätten, dass sie uns auf jeden Fall gewählt hätten, wenn sie unsere Plakate früher gesehen hätten. So etwas von uns zu verlangen, ist vollkommen realitätsfremd.“
Der Kreistag hatte den Einspruch der Tierschutzpartei in seiner Sitzung vom 24. Juli 2024 einstimmig mit nur zwei Enthaltungen zurückgewiesen. Landrat Sven Herzberger (parteilos) hatte in der Sitzung kurz zuvor erklärt, dass die Tierschutzpartei sämtliche Antragsunterlagen für die Aufstellung der Wahlplakate erst elf Tage vor der Wahl eingereicht habe.
Laut Tierschutzpartei habe sich der Landrat hier jedoch schon auf ihre zweite Antragstellung bezogen, nachdem ihre erste Antragstellung aus dem April 2024 von der Gemeinde Eichwalde überhaupt nicht bearbeitet worden sei. Tierschutzpartei-Geschäftsführer Kivman erklärt hierzu: „Zwischenzeitlich hatten wir nach unserer ersten Antragstellung 34 Tage lang weder auf E-Mails noch auf Anrufversuche eine Antwort von der Gemeinde Eichwalde erhalten. Alle diese E-Mails und Anrufversuche hatten wir gegenüber dem Kreistag detailliert aufgelistet. Bei allem Verständnis für die Arbeitsbelastung in der Kommunalpolitik: Wurde diese Auflistung überhaupt gelesen?“
Nun wird das Verwaltungsgericht Cottbus prüfen müssen, ob der von der Tierschutzpartei erhobene Vorwurf der Benachteiligung begründet ist. Falls ja, so wird das Verwaltungsgericht die Frage beantworten müssen, ob die Befürchtung der Tierschutzpartei realistisch ist, dass erst diese Benachteiligung dazu geführt habe, dass die Tierschutzpartei ihren Sitz im Kreistag knapp verpasste. Die Tierschutzpartei ist zuversichtlich. „Das Verwaltungsgericht wird das alles deutlich sorgfältiger prüfen als der Kreistag“, sagte Kivman abschließend.
Die Tierschutzpartei trat im Jahr 2024 erstmalig zu den Kreistagswahlen in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Prignitz, Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree an, im Landkreis Oberhavel das zweite Mal. In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree konnte sie jeweils einen Sitz gewinnen, im Landkreis Oberhavel sogar zwei Sitze. Bei der diesjährigen Landtagswahl erreichte die Tierschutzpartei landesweit 2,0 %.
Für Rückfragen: Herr Evgeni Kivman
evgeni-kivman@tierschutzpartei.de, 0157 87070684