Umweltminister Lies (SPD Niedersachsen) lässt willkürlich Wolf abschießen

Willkommens-Kultur passé – Lobbyismus, Willkür, Jagdlust und Hass bestimmen politisches Klima

Das männliche Elterntier des Rodewalder Rudels, „GW717m“, wird zur Entnahme (d. h. Tötung) vom niedersächsischen Umweltministerium durch Sondergenehmigung freigegeben. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz zweifelt stark an der Rechtmäßigkeit dieser Sondergenehmigung.

Das männliche Elterntier des Rodewalder Rudels, „GW717m“, wird zur Entnahme (d. h. Tötung) vom niedersächsischen Umweltministerium durch Sondergenehmigung freigegeben. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz zweifelt stark an der Rechtmäßigkeit dieser Sondergenehmigung.

Nach Bundesnaturschutzgesetz §45, Abs. 7 ist eine Entnahme eines Wolfes nur möglich unter der Voraussetzung, dass –

  • alle milderen Mittel ausgenutzt worden sind
  • zwingende Gründe des überwiegenden Interesses vorhanden sind
  • sowie zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden dient.

U.a. wären Besenderung und Vergrämungsmaßnahmen mildernde Mittel gewesen. Diese wurden nicht ausgeschöpft. Außerdem bezweifeln wir anhand der fehlenden Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), dass hier alle bekannten Schutzmaßnahmen für Nutztiere ausgeschöpft wurden. Wir stellen zudem in Frage, dass es zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden gekommen ist, bzw. gekommen wäre. Wer definiert eigentlich, was, in diesem Fall, erhebliche wirtschaftliche Schäden darstellen? Herr Lies möge uns dieses beantworten.

Wer soll den – richtigen – Wolf schießen? Wie soll sichergestellt werden, dass tatsächlich das richtige Tier abgeschossen wird. Selbst für Fachleute sind die adulten Rudelmitglieder im Winterfell schwer zu unterscheiden.

Desweiteren wurde 13 ehrenamtlichen, durch das Ministerium für Umwelt bestellten Wolfsberatern in Niedersachsen, die öffentlich das Vorgehen der zuständigen Behörden schriftlich in Frage stellten, ein Maulkorb verpasst. Dieser besagt, dass sie sich politisch nicht zu äußern, sondern stur die Meinung des niedersächsischen Umweltministeriums – als die Meinung von Herrn Lies – zu vertreten haben. Daraus ist für uns zu schließen, dass sowohl Meinungsfreiheit als auch Offenlegung der Tatsachen in Niedersachsen unerwünscht sind.

Es scheint, dass das Niedersächsische Umweltministerium und diverse Politiker/Parteien – allen voran Umweltminister Lies – völlig begründet befürchten, daß die Öffentlichkeit erfährt, dass offensichtlich nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Anders ist nicht zu erklären, warum das NLWKN nicht über die durchgeführten Maßnahmen Bericht erstattet – anzunehmen ist hier, dass dies aufgrund einer Anweisung des Umweltministeriums/Minister Lies
geschieht.

Es besteht also gerechtfertigte Kritik an dem bewusst eingeleiteten, gesetzeswidrigen Handeln gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention, dem EU-Recht mit FFH-Richtlinien und EG Verordnung 338/97 (Anhang A) und dem deutschem Naturschutzgesetz. Die Jägerschaft wünscht den Wolf im Jagdrecht, was nach deren Aussage aber keineswegs zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach EU-Gesetz und FFH-Richtlinien beitragen solle. Es
bestünde ganzjährige Schonzeit.

Wir stellen zudem die Beweggründe des Herrn Lies in Frage, der als Umweltminister Niedersachsen extrem befangen scheint. So äußerte er bereits in einem Interview im Februar 2018 nicht nur den Wunsch nach Bestandsregulierung durch Bejagung und Abschuss von Wölfen (sondern kündigte
zudem an, auch bei der Europäischen Union für einen Politikwechsel zu werben (Quelle dts/FAZ).

Unser Standpunkt muss lauten: Wir unterstützen weiterhin den Schutz des Wolfes durch die Natuschutzgesetze, denn er gehört weder ins Jagdrecht, noch bedarf es der Regulierung der Population, da der Wolf weiterhin eine seltene Tierart darstellt und für ein gesundes Ökosystem wichtig ist und auch dorthin gehört.

Der Wolf ist ein scheues Tier und meidet jeglichen Menschenkontakt. Ausnahmen durch menschliches Anfüttern, wie auf dem Truppenübungsplatz Bergen bekannt geworden, ändern an der Natur dieses Wildtieres nichts. Der Mensch ist normalerweise unwichtig für den Wolf.

Wir fordern Herrn Lies auf, alle fehlenden Fakten offenzulegen, auch zu den in den letzten Monaten durchgeführten Herdenschutzmaßnahmen bei den Betroffenen.

Wehret den Anfängen: Die letzten, umstrittenen Wolfsabschuss-Freigaben, z. B. Pumpak in Sachsen, als auch diese aktuelle Entscheidung nagen am Schutzstatus des Wolfes. Präzedenz-Fälle sind eine akute Gefahr für die Wolfspulation und den Tierschutz. Wie vor kurzem berichtet, möchten die AfD und die FDP die Jagd auf den Wolf legalisieren. Die nächste Gefahr wäre das Wegfallen des Schutzstatus in der EU.

Hintergründe:
https://www.jagdverband.de/content/wolf-soll-ins-bundesjagdgesetz
https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationalerartenschutz/der-wolf-in-deutschland/
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/das-wolfsbuero-im-nlwkn-134954.html
https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=NILASWEBFASTLINK&search=ID%3DV-414160&format=WEBLANGFLNE
https://www.wolf-sachsen.de/de/?option=com_contact&view=contact&id=2&catid=10&Itemid=397
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/index.html
http://www.lausitz-wolf.de/
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10323423-deutschland-niedersaechsischer-spdumweltminister-umgang-woelfen