Update: Wir haben die Wahlprüfungsbeschwerde inklusive 284 Unterschriften rechtzeitig abgegeben. Vielen Dank für eure Unterstützung! Nun warten wir auf das Ergebnis der Wahlprüfungsbeschwerde (Aktenzeichen: VfGBbg 21/25). Dennoch dürft ihr euch trotzdem gerne weiterhin in unsere Unterstützungsdatenbank eintragen, um auch bei zukünftigen Aktionen unterstützen zu können.
Bitte unterstützt unsere Beschwerde beim Brandenburger Landesverfassungsgericht gegen die Benachteiligung der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl!
👉🏻 Ladet bitte das notwendige Formular herunter, druckt es aus, füllt es aus und unterschreibt. Bis zu 4 im Land Brandenburg wahlberechtigte Personen können auf einem Formular unterschreiben.
👉🏻 Schickt es uns danach bitte per Post an folgende Adresse. Formulare werden am Ende leider nur im Original akzeptiert.
Tierschutzpartei
Schreiersgrüner Straße 5
08233 Treuen
Oder ihr könnt euch das Formular auch per Post anfordern, indem ihr euch in unsere Unterstützungsdatenbank eintragt. Dann erhaltet ihr auch einen Rücksendeumschlag, den ihr nicht mehr frankieren müsst.
Diese Aktion ist vollkommen kostenlos für euch und ihr geht dadurch keinerlei Verpflichtungen ein. Ihr macht lediglich deutlich, dass ihr unsere Beschwerde unterstützt.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Doch worum geht es eigentlich?
Die Tierschutzpartei erreichte bei der Landtagswahl im Jahr 2019 über 30 000 Zweitstimmen. Das entsprach einem Anteil von 2,6 %.
Und dennoch mussten wir vor der darauffolgenden Landtagswahl im Jahr 2024 erneut unsere „Ernsthaftigkeit“ beweisen, indem wir monatelang zum Beispiel Menschen auf der Straße ansprechen mussten und darum betteln mussten, mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für unseren Wahlantritt zu dokumentieren. Während von den großen Parteien schon längst überall Wahlplakate hingen, mussten wir weiterhin mit Klemmbrettern draußen herumlaufen und Unterschriften sammeln. Denn hätten wir am Ende keine 2000 Unterschriften für unseren Wahlantritt gesammelt, hätte es zur Landtagswahl keine Tierschutzpartei gegeben.
Aber wie kann es sein, dass wir trotz unserer über 30 000 Stimmen bei der letzten Wahl jetzt schon wieder mit Hilfe von (nur) 2000 Unterschriften „beweisen“ mussten, dass wir eine ernsthafte Wahloption darstellen? Wie kann es sein, dass die Ernsthaftigkeit unserer erneuten Wahlkampfbemühungen nach so einem Wahlergebnis überhaupt in Frage gestellt wird?
Das versteht niemand.
Daher hat einer unserer Kandidaten von 2024 sich mit einem Einspruch an den Landtag gewandt, damit er feststellt, dass diese Regelung aus dem Landeswahlgesetz eine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber den großen Parteien darstellt.
Doch der Landtag sieht sich dafür nicht zuständig:
Beschluss des Landtages (aufklappbar)
Daher muss nun eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht eingelegt werden! Gemäß § 59 VerfGGBbg wird diese Beschwerde jedoch nur geprüft, wenn 100 Wahlberechtigte dies ausdrücklich befürworten.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden von uns gebündelt an das Landesverfassungsgericht übergeben. Link zu unserer Datenschutzerklärung