Update: Nachgefragt beim Veterinäramt Bochum

Der Einsatz von Polizei und Veterinäramt in einem Bochumer Taubenschlag hat medial große Wellen geschlagen. Unsere Landesvorsitzende Angelika Remiszewski hat das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum bereits gestern um Stellungnahme zum Aufenthaltsort der Tauben und den Gründen des Einsatzes gebeten. Gegen 11:57 Uhr erreichten uns per Mail die Antworten auf unsere Fragen (dick gedruckt):

Was war der Auslöser dieser Maßnahme?

Verschiedene Anwohnerbeschwerden und in diesem Zusammenhang auch die Überprüfung eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens, welches seit 2 Jahren anhängig ist.

Wer hat diese angeordnet?

Das Bauordnungsamt in Verbindung mit dem Ordnungs- und Veterinäramt (hier im Rahmen der Zuständigkeit nach Tierschutzrecht).

War Gefahr im Verzug oder gibt es einen richterlichen Beschluss? Immerhin handelte es sich um einen Einsatz auf privatem Gelände.

 Der Termin erfolgte nach Vereinbarung mit den jeweils für die Taubenhaltung verantwortlichen Personen;  die Maßnahmen erfolgten im Anschluss im Sofortvollzug nach Tierschutzgesetz (§ 16a).

Was geschieht mit den Tieren? Wer ist Entscheidungsträger?

Entscheidungsträger sind die sachverständigen Tierärzt:innen des Ordnungs- und Veterinäramtes unter Berücksichtigung von Untersuchungsbefunden durch eine niedergelassene Tierärztin bzw. einen niedergelassenen Tierarzt.

Da es sich um Haustiere handelt, ist dieses nach geltendem TSG zu berücksichtigen. Wie ist gewährleistet, dass dessen Maßgabe vollumfänglich beachtet wird?

Bei Stadttauben handelt es sich in der Regel nicht um Haustiere, sondern um verwilderte Heimtiere, die nicht mehr in menschlicher Obhut leben. Tieren dürfen ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Maßnahmen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) werden gegen Halter*innen von Tieren getroffen, die es in der Regel bei den sogenannten Stadttauben nicht gibt. Die Einhaltung der Vorgaben des TierSchG ist immer die Grundlage des hiesigen Handelns.

Gibt es eine tierärztliche Untersuchung der Tiere?

Alle sichergestellten Tauben werden (wie bei Tierschutzeinsätzen üblich) tierärztlich begutachtet und Maßnahmen entsprechend der Untersuchungsergebnisse durchgeführt.

 

Das Amt verweist weiter darauf, dass sie weitere und mehr ins Detail gehende Fragen aufgrund des laufenden Verfahrens bzw. aus Gründen des Datenschutzes nicht beantworten können.