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Update zur Fuchsjagd in NRW

Landtag NRW, Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf, email@landtag.nrw.de
Velbert, den 24.11.2017

Sehr geehrter Herr Kuper,Präsident des Landtages NRW.

Mit einer Dienstanweisung der Obersten Jagdbehörde vom 17.10.2017 wurden die unteren Jagdbehörden angewiesen, die Gebietskulisse für die Baujagd an Füchsen, mit Ausnahme von befriedeten Bezirken, auf das gesamte Landesgebiet auszuweiten.

Nach LJG NRW §19 (1) 8 a) und b) gilt ein sachliches Verbot für die Bejagung auf Füchse oder auf Dachse im Natur- oder Kunstbau. Es ist nicht ersichtlich, dass der Landtag NRW ein neues Jagdgesetz erlassen hat, was die Bejagung des Fuchses im Natur- oder Kunstbau wieder erlaubt.

Mit der Verordnung der „internen Arbeitsgruppe im Ministerium“, die nach schriftlicher Bestätigung die Eckpunkte eines neuen Jagdgesetzes erst einmal erarbeiten soll, wird demnach das gültige Landesjagdgesetz ausgehebelt.

Die Pressestelle des Ministeriums gibt bei der Veröffentlichung dieser Dienstanordnung bekannt, man habe Erkenntnisse, dass sich die Situation für das Niederwild nicht verbessert habe und eine intensivere Prädatorenbejagung notwendig sei. Auf Rückfrage muss das Ministerium mit Antwort vom 21.11.2017 eingestehen, dass es mir keinen Einblick in Gutachten nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gewähren kann, auf die sich diese Erkenntnisse stützen, da schlichtweg keine vorhanden sind.

Auch gibt es keine Sitzungs- oder Beratungsprotokolle der angeblichen Arbeitsgruppe, was darauf schließen lässt, dass es auch keine beratenden Sitzungen gegeben haben kann.

Mit Erstaunen muss ich also feststellen, dass der Bürger in Bezug auf den wahren Grund für die Ausweitung der Gebietskulisse vorsätzlich getäuscht wurde, denn ohne unabhängige Gutachten hinzuzuziehen ist es schier unmöglich, die Wildtiersituation verantwortungsbewusst einzuschätzen. Somit ist wohl davon auszugehen, dass die erlassene Dienstanweisung als Geschenk an den Landesjagdverband zu verstehen ist.

Als Landesvorsitzende der Partei Mensch Umwelt Tierschutz NRW erbitte ich eine umgehende Stellungnahme des Landtags zu der Vorgehensweise des Umweltministeriums. Weiterhin erbitte ich eine konkrete Auflistung der teilnehmenden Personen dieser „internen Arbeitsgruppe“ mit Angabe der fachlichen Qualifikationen.

Ich weise darauf hin, dass wir von einer Veröffentlichung, sowie einer juristischen Prüfung nicht absehen werden, eine schnelle Antwort wäre somit wünschenswert und im öffentlichen Interesse.

Bitte übersenden Sie mir Ihre Antwort auf elektronischem Wege, um die Umwelt zu schonen und Kosten und Ressourcen zu sparen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Sandra Lück
Bundesvorsitzende
Vorsitzende im Landesverband NRW
Partei Mensch Umwelt Tierschutz