Veggie-Burger bleibt erlaubt, EU-Agrarreform gescheitert

Mit rund 2/3-Mehrheit wurden vorhin die Entwürfe zur „neuen“ EU-Förderpolitik für die nächsten sieben Jahre im Parlament beschlossen. Neu ist daran aber wenig, denn im Wesentlichen bleibt alles wie bisher: Tierqual, Naturzerstörung, Gesundheitsrisiken können leider weiter gehen.

Die Mitgliedsstaaten haben lediglich mehr Gestaltungsspielraum bei den ökologischen Maßnahmen, es gibt eine Kappungsgrenze und Verstöße werden härter bestraft.

Aber höhere Standards für Tierschutz und Umweltschutz? Sind sogar ausdrücklich verboten worden! Und das ist eine absolute Schande.

Die Anträge von Christdemokraten, Nationalisten und Agrarausschuss zum sogenannten „Veggie-Burger“-Verbot wurden aber glücklicherweise abgelehnt. Bezeichnungen wie „schmeckt wie Käse“ werden jedoch ab sofort verboten!
Seit Tagen reden alle über „Veggie-Burger“ und „Kokos-Milch“. Das eine sollte verboten werden, das andere erlaubt bleiben. Damit der Verbraucherschutz gewahrt sei, so die scheinheilig sorgenvolle Begründung der EU-Kommission. Während „Leberkäs“ erlaubt bleibt und „Hafer-Milch“ bereits verboten ist.
Dazu haben alle eine Meinung, denn über Burger und Milch weiß man schließlich Bescheid und die Veggie-Debatte tobt schon seit Jahren.

Eher wenig wird jedoch über die eigentliche Abstimmung kritisch berichtet, bei der es um die künftige EU-Agrarförderung geht. Es scheint beinah, als würde der „Veggie-Burger“ eine sinnlose Scheindiskussion für die Öffentlichkeit sein, damit im Hintergrund die Abermilliarden an die Agrarkonzerne erneut besiegelt werden können.
Kaum jemand empört sich über die gescheiterte Agrarpolitik der EU.

Tierquäler, Klimasünder, Naturzerstörer haben auch die kommenden 7 Jahre ihr festes Einkommen. Völlig egal, ob sie gigantische Gewinne zulasten von Tieren, Umwelt und Gesundheit machen – durchschnittlich die Hälfte der Einkommen in der Landwirtschaft besteht derzeit aus Direktzahlungen.

Die Landwirtschaft ist aber für bis zu 51 % aller Treibhausgase verantwortlich und Tierwohl wird in der Praxis täglich millionenfach missachtet. Von echtem Tierschutz, der jegliche Quälerei verhindern würde, wollen die Gesetzgeber und Behörden erst Recht nichts wissen. Keiner traut sich an den großen Wurf, um all diese Schäden, Risiken und Qualen einzudämmen.

Die wichtigsten „Reform“-Punkte im Einzelnen:

  • 30 % der Flächen-Direktzahlungen sind an ökologische Regeln gekoppelt
  • 30 % aller Fördermittel gehen zu Unterstützung für Ökologie/Biodiversität
  • eine Kappungsgrenze bei den Direktzahlungen: maximal 100.000 Euro (gut!)
  • höhere Standards im Tierschutz auf nationaler Ebene werden verboten (besonders schlecht!)
  • härtere Strafen, wenn man gegen die EU-Anforderungen verstößt
  • 5 % der Flächen dürfen zugunsten der Biodiversität nicht bewirtschaftet werden

Nun liegt es an den Gerichten und nationalen Regierungen, die EU-Vorgaben bestmöglich auszulegen oder gar zu kippen. Wir fordern also auch die deutsche Regierung auf, die nationalen Spielräume für ökologische und ethische Ausgestaltung der EU-Agrarförderungen auszunutzen und eine Korrektur der Vorgaben durchzusetzen.

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