Verharmlosung von Tierleid stoppen!

Die Darstellung oder Verbreitung von schwerwiegender Gewalt an Menschen zur Verherrlichung oder Verharmlosung ist in Deutschland bereits im Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches verboten worden. Doch Tiere werden in diesem Gesetz leider nicht erwähnt!

So gibt es auf sozialen Netzwerken immer mehr Videos von Tieren, denen Gewalt angetan wird und die dabei gefilmt werden. Und diese besagten Videos dienen nicht – wie z.B. Dokumentarfilme über Massentierhaltung, Tierversuche und Co. – der sehr, sehr wichtigen Informationsverbreitung und Aufklärung, sondern im Gegenteil: Sie verherrlichen die Gewalt an Tieren und regen andere zur Nachahmung an.

In den Videos werden diese Darstellungen häufig verharmlost und als „normal“ betrachtet, was dazu führen kann, dass Tierleid als solches in der Gesellschaft nicht mehr anerkannt wird. Es muss dringend klare Regeln geben, die solche gewaltverherrlichenden Videos unterbinden.

Außerdem sollten bereits existierende Videos nachverfolgt und die Täter:innen tierquälerischer Straftaten konsequent sanktioniert werden. Denn auch wenn es die „Darstellung oder Verbreitung“ noch nicht ist: Die Tierquälerei selbst IST ja laut Tierschutzgesetz bereits strafbar und sollte dementsprechend endlich auch die juristische Aufmerksamkeit erhalten, die sie dringend benötigt.

Wir schließen uns dem Aufruf der Welttierschutzgesellschaft an: „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken!“