Verwaltungsgericht Freiburg lehnt Antrag der Tierschutzpartei ab

Pressemitteilung / 03.06.2016

Am 01.06.2016 lehnt das Verwaltungsgericht Freiburg einen Antrag auf tierschutzrechtliche Anordnung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) ab.

Streitgegenstand war das Gastspiel des Circus Krone in Villingen-Schwenningen von 31.05.2016 bis 06.06.2016.

Bereits im Vorfeld des Versuches, die Spielzeit durch eine einstweilige Verfügung richterlich verhindern zu lassen, hatte Patricia Kopietz, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Tiere in der Unterhaltungsbranche Strafanzeige gegen Krone, vertreten durch die Geschäftsführerin Christel Sembach-Krone wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet und als Beweis selbst erstelltes Bild- und Filmmaterial, unter anderem von einer angeketteten und stark verhaltensgestörten Elefantendame, eingereicht.

Trotz Bezug auf diese Strafanzeige und die somit laufenden Ermittlungen sah das Gericht keinen Anlass, den Auftritt zu unterbinden und die sofortige Entnahme der Tiere anzuordnen.

Stattdessen schenkte es der schwammigen Gegendarstellung Krones Glauben, die über ihre Anwälte verlauten ließ, die Elefantendame werde lediglich während der Fütterung und zum Waschen angebunden. Frau Kopietz Dokumentation müsse somit genau zu dieser Fütterungszeit entstanden sein und wären damit unerheblich.

Leider lässt sich nicht belegen, dass diese Aussage nicht ganz der Wahrheit entspricht.

Mehrere Zirkuskritiker wollen beobachtet haben, dass die Elefantendame über Stunden und bis zum Abend in ihren kurzen Fesseln gelegen und keineswegs den großzügigen Bewegungsfreiraum in ihrem Stall genießen konnte, wie Frau Sembach-Krone es nach außen darstellen möchte.

Leider gab das Gericht im Vorfeld des Beschlusses keine Möglichkeit, eigene Zeugen zu hören, oder auf die Gegendarstellung zu reagieren.

Wir lassen uns nicht beirren!“ so Patricia Kopietz. „Circus Krone steht für Tierausbeutung und Tierquälerei! So oft die Behörden auch eine nicht zu beanstandende Haltung nach Tierschutzgesetz bescheinigen mögen, so oft werden wir juristisch und auf politischer Ebene gegen die Versklavung unserer Mitgeschöpfe vorgehen.“

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes sei ärgerlich, eine höhere Erwartung setze man jedoch eh in die zuständige Staatsanwaltschaft bezüglich der erstatteten Strafanzeige.

Thomas Schwarz
Pressesprecher
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Telefon: 02131 / 7398300 oder 02131 / 7398430
E-Mail: thomas-schwarz (at) tierschutzpartei.de

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