Verwaltungsgericht Oldenburg: Landkreis Aurich muss Transport der 270 tragenden „Zuchtrinder“ abfertigen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Landkreis Aurich den Transport der 270 tragenden „Zuchtrinder“ abfertigen muss. Wir sind gespannt auf die Begründung. Es ist nicht gerade unwahrscheinlich, dass der Landkreis Aurich –mal wieder- die Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt und lapidar auf den Erlass des Nds. Landwirtschaftsministerium verwiesen hat.

Das Nds. Landwirtschaftsministerium führt aus, dass eine Beschwerde beim OVG keine aufschiebende Wirkung hätte und eine Klärung im Hauptsachverfahren angestrebt wird.

Nur: Wie möchte man denn ins Hauptsacheverfahren kommen ??? Voraussetzung wäre ja das Vorliegen einer Klage, die vom Kläger nicht zurück genommen wird und die Ministerin müsste zum zweiten Herrin des Verfahrens sein. Das ist aber (noch) der Landkreis Aurich.

Frau Otte-Kinast täte gut daran, die Beschwerde beim OVG einzulegen. Immerhin sucht sie ja auch nach einem überzeugenden Argument, damit die Bundeslandwirtschaftsministerin endlich tätig wird. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Beschluss eines Verwaltungsgerichts diese Wirkung entfaltet. Also, ab zum OVG !

Der Hannoverschen Allgemeine war am 12.05.2021 zu entnehmen, dass der Landkreis Aurich den Fall zum Oberverwaltungsgericht weitergereicht hat.

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/statement-von-ministerin-barbara-otte-kinast-zur-entscheidung-des-verwaltungsgerichts-oldenburg-zur-abfertigung-eines-transports-von-zuchtrindern-nach-marokko-200302.html

Simone Oppermann, LaVo NI