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Wendet Euch gegen den Auftritt von Circus Krone in Eurer Stadt!

Circus Krone hat in jüngster Zeit zweimal bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, die Bevölkerung von den durch Wildtiere ausgehenden Gefahren zu schützen. Am Abend des 04.07.2018 war ein Elefant bei einer Vorstellung des Circus Krone in Osnabrück über die Manegenbegrenzung in eine Besucherloge gefallen. Ein Zuschauer wurde dabei verletzt. Am 06.06.2018 ist ein Elefant von Circus Krone im rheinland-pfälzischen Neuwied aus seinem Zirkusgehege ausgebrochen und rund einen Kilometer durch die Stadt spaziert.

Die Bundesregierung hat es bislang noch nicht geschafft, ein grundsätzliches gesetzliches Verbot von Wildtieren im Zirkus zu verabschieden. Deutschland gehört in Europa mittlerweile zu den Schlusslichtern, wenn es um den Schutz von Tieren im Zirkus geht. Siebzehn europäische Länder – wie zum Beispiel Belgien, Österreich und Griechenland – haben aus Tierschutzgründen besonders sensible Tierarten im Zirkus verboten.

Niedersächsische Kommunen, welche die Zurverfügungstellung kommunaler Flächen aus tierschutzrechtlichen Gründen nur noch für Zirkusbetriebe ohne Wildtiere beschlossen haben, wurden durch das Urteil des OVG Lüneburg vom 02.03.2017 ausgebremst.

Dieses Urteil begegnet jedoch Bedenken, wie die von uns sehr geschätzte Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn in ihrer im Auftrag von VIER PFOTEN* gefertigten Kurzexpertise feststellt. Sie stützt ihre Begründung auf das den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht sowie die Tatsache, dass die Entscheidung des OVG im Widerspruch zu anderen Entscheidungen steht.

Soweit Bedenken bestehen, ein kommunales Wildtierverbot auf rein tierschutzrechtliche Erwägungen zu stützen, so könnte ein solches jedoch auf gefahrenabwehrrechtliche Erwägungen gestützt werden. Die Gemeinden können sich in diesem Sinne darauf beschränken, Zirkusse mit solchen Wildtieren von der Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen auszuschließen, die potentiell gefährlich sind. Eine solche Vorgehensweise würde auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des OVG Lüneburg stehen.

Und hier sollte im Fall des Circus Krone angesetzt werden: Wer zweimal nicht verhindern konnte, dass potentiell gefährliche Tiere (lt. Bundesratsbeschluss gehören dazu u.a. auch Elefanten) tatsächlich gefährlich werden, sollte keine Gastspielerlaubnis mehr bekommen und der Entzug einer bereits erteilten Erlaubnis dürfte unter diesen Gesichtspunkten auch mehr als gerechtfertigt sein.

Sollte in Eurer Gemeinde/ Stadt ein Gastspiel von Circus Krone anstehen, wendet Euch an den Rat Eurer Gemeinde/ Stadt. Regt im Rahmen der jeder Person zustehenden Möglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung gem. § 34 NKomVG an, eine bereits erteilte Gastspielerlaubnis zu widerrufen. Wahrscheinlich gibt es einen Übertragungsbeschluss, so dass sich der Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung mit Eurer Anregung beschäftigt und Euch über das Beratungsergebnis informieren wird.

Der Entwurf des Anschreibens, welches in großen Teilen des von VIER PFOTEN* bereitgestellten Textes entspricht, ist als Anlage beigefügt.

Quelle: http://www.vier-pfoten.de/themen/wildtiere/zirkus/kommunale-wildtierverbote/

Zirkus-Plakat: Elefant mit Artisten und Slogan "Zirkus: Kein Spass für Tiere!"