Wenn Tiere vor Gericht ziehen

Tierschutz ist zwar als Staatsziel im deutschen Grundgesetz festgeschrieben, wird aber nicht konsequent in die Tat umgesetzt. Ob nun Tierversuche oder Massentierhaltung, die Verstöße sind zahlreich, im System angelegt und bleiben straffrei. Die Tiere leiden, weil der Mensch ihren Schmerz billigend in Kauf nimmt und sie von unserem Rechtsstaat nicht zuverlässig geschützt werden.

Es ist daher unumgänglich, den Tieren ganz ausdrücklich vollwertige Rechte zuzusprechen. Sie selbst können ihre Interessen nicht einfordern oder verteidigen. Menschen und Institutionen müssen diese Rechte für sie durchsetzen. Daher klagte PETA im November 2019 als Vertreterin von Ferkeln gegen die Kastration ohne Betäubung. Denn Tiere sollten ein Recht haben auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit von Schmerzen.

Gegner der Tierrechte ziehen diese Forderungen gerne ins Lächerliche, am Ende würden Tiere wohl das Wahlrecht bekommen sollen. Das ist selbstverständlich blanker Unsinn. Worum es geht ist die Durchsetzung schon bestehender Gesetze wie der ausdrücklichen Festlegung, dass Tiere keine Sachen sind (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 90a) sowie der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Tiere (Grundgesetz, Artikel 20a). Damit diese Gesetze auch in der Praxis umgesetzt werden, müssen Umwelt- und Tierschutzverbände ein verfassungsrechtliches Verbandsklagerecht eingeräumt bekommen. Sie sind dann Sachwalter der Tiere.

Weil der Tierschutz allein nicht ausreicht, brauchen wir auch ganz explizite Tierrechte. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und haben kraft ihrer Geburt so wie der Mensch ein Recht auf ein Leben in Freiheit und ohne Leid. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass wir keine Tiere zu unserem eigenen Vorteil nutzen sollten, wenn dieser im Gegensatz zu den Interessen der Tiere steht. Und um diese Interessen zu schützen, ist die Einräumung von Rechten für Tiere unumgänglich. Erst wenn Tiere vor Gericht ziehen können, sind sie vor Übergriffen sicher.

MEP Martin Buschmann