Zwei Tierrechts-Aktivist:innen deckten auf, was in deutschen Schlachthöfen Alltag ist – und sollen nun dafür bestraft werden:
Sie filmten heimlich, wie Schweine in sogenannten Gondeln mit CO₂-Gas betäubt werden – ein grausamer Prozess, bei dem die Tiere minutenlang schreien, nach Luft ringen und panisch gegen die Gitter schlagen.
Diese Bilder gingen durch die Medien und erschütterten viele Menschen. Sie zeigen, was Politik und Fleischindustrie gerne verbergen: das systematische Leid fühlender Lebewesen – legal, staatlich geduldet, täglich tausendfach.
CO₂-Gas ist die am häufigsten eingesetzte Methode zur „Betäubung“ von Schweinen vor der Schlachtung in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Berichten des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) werden rund 90 % der in Deutschland geschlachteten Schweine mit CO₂ betäubt (was auch nicht immer vollständig klappt). Die Schreie der Schweine sind unerträglich, das dokumentierte Leid für die Tiere natürlich noch sehr viel mehr!
Am 16. Juli 2025 verkündete das Landgericht Oldenburg sein Urteil: Die Aktivist:innen sollen dem Schlachthofbetreiber Schadensersatz zahlen. Nicht, weil ihre Aufnahmen inhaltlich unzutreffend wären – im Gegenteil: Das Gericht bestätigte, dass das dokumentierte Tierleid der Realität entspricht. Trotzdem sollen die Aktivist:innen dem Schlachthofbetreiber „Schadensersatz“ zahlen. Aus Sicht des Schlachthofbetreibers wären 98 000 € angemessen. Beide Seiten haben Berufung eingelegt.
Das ist ein doppelter Skandal:
Diejenigen, die Tierquälerei sichtbar machen, werden kriminalisiert, während die Verantwortlichen für das Leid unbehelligt bleiben – geschützt durch ein System, das Profitinteressen über ethische Verantwortung stellt.
Die wahren Opfer – die Tiere – werden ignoriert und die Täter:innen durch das Gesetz geschützt.
Unsere Position als Tierschutzpartei ist klar:
– Wer Tierleid dokumentiert, braucht Schutz – nicht Verurteilung.
– Tierschutz ist ein Staatsziel – und darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.
– Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Wahrheit.
– Die industrielle Tierhaltung ist nicht reformierbar – sie ist unethisch und gehört abgeschafft.
Wir fordern:
– Die Aufhebung dieses Urteil in der nächsten Instanz, und dass die Aktivist:innen keinen Schadensersatz zahlen müssen.
– Rechtlichen Schutz und Straffreiheit für Tierschutz-Whistleblower:innen.
– Ein Ende aller Schlachtmethoden – denn jede Schlachtung bedeutet Gewalt.
– Eine konsequente Agrarwende: hin zu rein pflanzlicher und ökologischer Landwirtschaft.
Lasst uns jetzt gemeinsam zeigen, dass dieses Urteil nicht in unserem Namen geschieht, dass es auf öffentlichen Widerspruch trifft – für die Tiere, für Gerechtigkeit, für eine Zukunft ohne Schlachthöfe.
Denn Tierschutz ist kein Verbrechen, Tierausbeutung schon!
Solidarität mit den Opfern. Tierschutz ist kein Verbrechen. Wähle Mitgefühl!
