Wichtige Teilerfolge erreicht!

OMT22.06.2013Rund 200 Demonstranten/innen waren – dank der professionellen Organisation der Parteivorsitzenden Barbara Nauheimer – dem Aufruf der Partei Mensch Umwelt Tierschutz zur Demonstration „Tiermord für die Kunst, nicht mit uns!“ gegen das „Orgien Mysterien Theater“ von Hermann Nitsch gefolgt und protestierten mit Trillerpfeifen, Bannern und Parteifahnen am Samstag, den 22.06.2013, vor dem Haupteingang des Central-Theaters in Leipzig, um einen Verstoß gegen § 17.1 des Deutschen Tiersc

hutzgesetzes „in letzter Sekunde“ doch noch zu verhindern.

Video zur Demo ansehen: (hier)

Rund 20 Demonstranten/innen, die meisten davon Parteimitglieder (darunter die Bundesvorsitzende Barbara Nauheimer, der Bundesvorsitzende Stefan B. Eck, die Hamburgische Landesvorsitzende Bettina Jung), besuchten die Vorführung, um auch innerhalb der Räumlichkeiten des Theaters ihren Protest zum Ausdruck zu bringen. Barbara Nauheimer und Bettina Jung entrollten während der Blutorgie in unmittelbarer Nähe von Nitsch ein Protestbanner mit der Aufschrift „Tiermord für die Kunst, nicht mit uns!“. Beide wurden daraufhin durch die Ordnungskräfte aus dem Theater „entfernt“.

Erst am Donnerstag ließ unter dem Druck tausender Protestschreiben der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, dem Intendanten Sebastian Hartmann einen Brief zustellen, mit dem deutlichen Hinweis, dass kein Tier zum Zwecke der Kunst getötet werden dürfe und die Regelungen des Tierschutzes eingehalten werden müssen. Unsere Partei hatte gegenüber dem Veterinäramt, der Ordnungsbehörde und der Intendanz des Central-Theaters klargestellt, dass im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Paragraf 17.1 des Deutschen Tierschutzgesetzes eine Strafanzeige erlassen wird.

Hermann Nitsch musste sich seine blutigen „Requisiten“ aus einem örtlichen Schlachthof besorgen; es wurden also speziell für die Aufführung keine Tiere getötet. Außerdem wurde ihm vom Ordnungsamt untersagt, seine geplante Prozession mit Tierleichen in der Straße vor dem Theatereingang als Teil des Spektakels durchzuführen. Auch das geplante „Grillfest“ mit den Leichenteilen seiner obszönen Show wurde verboten.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz konnte zwar die Aufführung und „Entwürdigung“ der Tiere nicht verhindern, aber sie erreichte wichtige Teilerfolge: § 17.1 (DTschG)wurde beachtet und der Artikel 20a im Grundgesetz wurde durch die „Kunstaktion“ von Nitsch nicht untergraben, so dass mit dieser Aufführung kein Präzedenzfall für ähnliche lebensverachtende Vorführungen geschaffen wurde.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz dankt ihren aktiven Mitgliedern, die aus Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen nach Leipzig angereist waren. Unser Dank gilt auch den Leipziger Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der Demonstration beteiligten und allen Tier- und Tierrechtsorganisationen die im Vorfeld unsere Demonstrationsaufrufe verbreitet haben und teilweise selbst vor Ort waren.