Wie brutal Istanbul gegen Straßenhunde vorgeht

In der Türkei gilt seit 2024 ein neues Gesetz, das Gemeinden dazu verpflichtet, Straßenhunde einzusammeln und in Tierheime zu bringen. Obwohl der Ausbau der Heime bis Ende 2028 vorgesehen ist, gilt die Einfangpflicht laut Behörden ab sofort.

Das ist ein Widerspruch in sich! Denn auch Gemeinden ohne Tierheimkapazitäten sind somit zur sofortigen Einsammlung verpflichtet. Ihnen drohen Strafanzeigen und Geldstrafen, sollten sie der Einsammlungspflicht nicht nachkommen. Das wiederum hat zur Folge, dass viele Straßenhunde aufgrund fehlender Kapazitäten in den Tierheimen getötet werden müssen.

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Was ist passiert?

Eine Änderung des türkischen Tierschutzgesetzes (Gesetz Nr. 5199) tritt im August 2024 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes:

  • Einsammlung aller Straßentiere
  • Erlaubnis zur Tötung von Tieren, die als krank oder „unkontrollierbar“ eingestuft werden
  • bis 2028 müssen größere Gemeinden ausreichend Tierheime bauen
  • (Geld-)Strafen für Gemeinden, die Straßentiere nicht einsammeln
  • Fütterungsverbot von Straßenhunden

Das Problem

Das Gesetz schafft eine unmögliche Situation: Straßentiere müssen sofort eingesammelt werden, obwohl die Kapazitäten fehlen und der Tierheimbau erst bis 2028 vorgeschrieben ist.

In der Praxis führt das vielerorts zur massenhaften Tötung der Tiere.

Im Februar 2025 wurde mit einem Schreiben des Landwirtschaftsministeriums an die Gouverneure der 81 Provinzen erneut Druck ausgeübt. Gemeinden, die weiterhin Straßentiere dulden, werden mit hohen Geldstrafen belegt.

Der Widerspruch

Das Gesetz räumt den Gemeinden ausdrücklich Zeit bis Ende 2028 ein, um Tierheime zu errichten.

Die Gouverneursanweisung, welche auch Gemeinden ohne Tierheimkapazität zur sofortigen Einsammlung verpflichtet und anderenfalls mit Strafanzeige und Geldstrafen droht, steht dazu in direktem Widerspruch.

Das ist aus mehreren Gründen problematisch!

Warum das Vorgehen der Istanbuler Gouverneursverwaltung problematisch ist:

  • Gesetzesverstoß: Sie widerspricht dem klaren Wortlaut des Übergangsartikels
  • Unmöglichkeit: Sie verlangt von Gemeinden etwas rechtlich und faktisch Unmögliches: Tiere einzusammeln, ohne Kapazitäten zu haben.
  • Kompetenzüberschreitung: Ein Gouverneur kann keine neuen Rechtspflichten schaffen, die über das Gesetz hinausgehen.

Es gilt ganz klar: Gesetz > Verwaltungsanweisung

Was können wir tun?

Auch als Privatperson kannst du jetzt aktiv werden und den Straßenhunden helfen!

Du kannst …

  • an seriöse Tierschutzorganisationen, die vor Ort aktiv sind, spenden
  • relevante Petitionen unterschreiben
  • über Social Media auf die aktuelle Situation Für Straßenhunde in der Türkei aufmerksam machen
  • gezielt Tierheime vor Ort unterstützen
  • wenn du kannst, einen Hund aus dem Tierschutz in der Türkei adoptieren