Wildtierverbot im Zirkus / Stadt Hameln

Dickes Lob an den Rat der Stadt Hameln!

Dieser hatte – im Gegensatz zum Rat der Landeshauptstadt Hannover – den Mut, am 15. Juni 2016 zu beschließen, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die keine Tiere wildlebender Arten wie z.B. Affen, Bären, Elefanten, Tiger oder Löwen mit sich führen.

Leider, leider, leider hat das Verwaltungsgericht Hannover diesen Beschluss „einkassiert“. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass „die Frage eines Verbotes wildlebender Tiere in Zirkussen einzig vom Bundesgesetzgeber geregelt werden könne. Dieser habe aber im Rahmen des Tierschutzgesetzes lediglich festgelegt, dass das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren in Zirkussen einer behördlichen Erlaubnis bedürfe. Mit dem kommunalen Wildtierverbot solle somit für kommunale Flächen verboten werden, was bundesrechtlich erlaubt sei.“

So ganz schlüssig ist das ja nun auch wieder nicht, denn immerhin gibt es ja noch sowas wie die kommunale Selbstverwaltung. Und: Was hat die Widmung von stadteigenen Flächen mit einer behördlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz zu tun?

Letztlich bleibt zu hoffen, dass die Stadt Hameln Beschwerde beim OVG einlegt. Die ganz große Hoffnung auf ein bundesgesetzliches Verbot von Wildtieren in Zirkussen wird Dank Herrn Kauder & Kollegen wohl noch lange auf sich warten lassen.

Simone Oppermann / Landesverband Niedersachsen