Fotoquelle: Peta

Wird dem Zoo eine Sonderstellung bei der Verbandsklage in Niedersachsen eingeräumt?

Einen Tag nach Bekanntwerden der Elefanten-Quälerei im Zoo Hannover wurde das Verbandsklagerecht im Landtag behandelt. (Wir berichteten gestern von der aktuellen Undercover-Recherche von Peta mit dem dazugehörigen Protest.)

Simone Oppermann vom LV Niedersachsen stellt nun folgende Frage dazu:

Wird dem Zoo eine Sonderstellung bei der Verbandsklage in Niedersachsen eingeräumt?

Auf der heutigen Tagesordnung des Nds. Landtages stand unter TOP 7 die abschließende Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen. Durch den vorbereitenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung wurde mit den Stimmen der SPD und den Grünen und gegen den Willen der CDU und der FDP die Annahme des von der Landesregierung erarbeiteten Gesetzestextes (Drs. 17/5329) mit Änderungen (Drs. 17/7687) empfohlen.

Nachdenklich stimmt, dass die durch den Ausschuss geänderte Drucksache – im Gegensatz zur Entwurfsfassung der Landesregierung – in § 2 Abs. 1 Satz 2 die Erhebung der Feststellungsklage für Entscheidungen über Vorhaben zur Errichtung von Gehegen in Zoos, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nicht mehr zulässt.

Quellen:

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/landtag3446.pdf

http://www.landtag-niedersachsen.de/tagesordnungen_plenars…/