Wölfin Gloria vor Gericht

Auf Antrag eines Schäfers hin muss sich das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 6. Mai mit der Wölfin Gloria befassen. Weil das Tier wiederholt Schafe gerissen hat, soll es nun zum Abschuss freigegeben werden. Eine Tötung ist wegen des strengen Schutzes nur in Ausnahmefällen zulässig. Seit 2018 soll Gloria insgesamt 78 Schafe gerissen oder verletzt haben, hinzu kommen noch 14 Damhirsche. Die Opfer zählten überwiegend zum Bestand des Hünxer Schäfers Kurt Opriel.

Tierschützer werfen ihm vor, seine Weiden nicht ausreichend zu sichern und so zu den Wolfsangriffen beizutragen. Nachweislich waren die Zäune in mehreren Fällen nicht ordnungsgemäß aufgebaut gewesen. Opriels Herde ist noch 90 Mutterschafe groß, angeblich gingen 20 durch Wolfsrisse verloren.

Um einen Abschuss durchzusetzen, wird von Seiten der Schäfer immer mit dem angeblich so hohen wirtschaftlichen Schaden argumentiert, den die Wolfsrisse für den Betrieb bedeuten. Dabei wird unterschlagen, dass die Branche 13% Verluste bei Lämmern und 5% Verluste bei den Muttertieren pro Jahr als normal ansieht.
Ob sich nun ein Wolf hin und wieder ein Schaf holt, ändert substantiell nichts an dieser kühlen betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Tatsächlich also führen Wolfsrisse zu keiner merklichen Beeinträchtigung der Wirtschaftlichkeit des Schäferhandwerks. Zumal die Übergriffe vermieden werden können, wenn man für die richtigen Schutzmaßnahmen sorgt (die zu 100% gefördert werden).

Es gibt also keinen Grund, Gloria zu „entnehmen“, wie der Abschuss diplomatisch umschrieben wird. Das letzte Eilverfahren bezüglich der Tötung der Wölfin war abgewiesen worden, Gloria durfte weiterleben. Wir wollen hoffen, dass das Gericht auch dieses Mal mit Vernunft urteilt, und keinen Abschuss erlaubt.

Link zu RP Online:
https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/niederrhein-woelfin-gloria-gericht-entscheidet-am-6-mai-ueber-abschuss_aid-57379767

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