Würdige Pferde-Kremierung

Es geht darum, dass man sein Tier als geliebtes Familienmitglied nach dessen Ableben nicht der TKV überlassen, sondern es für eine würdige Tierbestattung einäschern lassen möchte. Für sog. Haustiere wie Hunde und Katzen ist das selbstverständlich. Für Pferde ist die Einäscherung in einem Tierkrematorium nur dann erlaubt, wenn die zuständige Veterinärbehörde es durch eine Ausnahmegenehmigung vom immer noch bestehenden Entsorgungszwang in die TKV befreit.

Es ist diskriminierend, dass Kleintier’besitzende‘ mehr Bestimmungsrecht über ihre Tiere haben als Pferde’besitzende‘ und es ist ungerecht, dass eine Behörde das Recht hat, das eigenen Pferd gegen den Willen des ‚Besitzenden‘ zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Aus diesem Grunde gibt es eine Petition zur Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes. Warum es diesen Genehmigungsvorbehalt gibt und welche Probleme er mit sich bringt, ist im Petitionstext erklärt:

https://weact.campact.de/petitions/wurdige-pferdekremierung-ohne-genehmigungsvorbehalt