Wunsch und Wirklichkeit – Wenn Politik zum Wolkenkuckucksheim wird. Die Wohngeldreform zum 01.01.2023

Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung beschlossen, eine Wohngeldreform
durchzuführen und ließ dieses durch den Bundestag bestätigen. Zum 01. Januar 2023 soll es nun
bundesweit das Wohngeld Plus geben. Die Zahl der Wohngeldbezieher*innen dürfte sich nach
Schätzungen von Expert*innen dann von aktuell 140.000 Haushalten in NRW auf 400.000 erhöhten.
Das sind fast 3x so viele Anträge! Die Ampelkoalitionäre hat es gefreut, konnten sie sich so in
diesen Krisenzeiten als sozialpolitisch rücksichtsvoll präsentieren. Nur, nach der Präsentation ist vor
der Umsetzung!

In NRW wird das Wohngeldgesetz von den Kommunen umgesetzt, d.h. dort werden die Anträge
bearbeitet und von dort werden die Leistungen ausgezahlt. Auf Warnhinweise der Landes-
Bauminister*innen gab Bundesbauministerin Geywitz (SPD) nicht viel. Denn die teilten ihr schon
vorab mit, dass die Umsetzung zum geplanten 01. Januar 2023 nicht funktionieren wird. Schon
allein deshalb, weil das IT-Fachverfahren erst einmal in allen Kommunen installiert werden muss.
Laut NRW-Bauministerin Scharrenbach (CDU) dauert die Installation des Programms ca, 4-6
Monate!

Der Deutsche Städtetag teilte Anfang November zu dem Thema mit, dass in den ersten Wochen
oder gar Monaten des Jahres 2023 gar keine Wohngeldanträge durch die Wohngeldbehörden
beschieden werden, wenn das IT-Fachverfahren zum Anfang des Jahres nicht startklar sei.

Wenn es tatsächlich 3x so viele Anträge werden, braucht es auch entsprechendes Personal.
Personal, welches von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden muss. Die meisten
Kommunen haben kein Geld, bekommen aber immer mehr Aufgaben durch Bund und Länder
aufgebürdet. Und Personal zu finden, ist aktuell extremst schwierig. So ist schon jetzt damit zu
rechnen, dass viele Bürger*innen auf ihren Wohngeldbescheid Wochen bis Monate werden warten
müssen.

Es ist nämlich nicht nur die Präsentation des guten Willens, sondern auch der Wille zur Umsetzung
nötig, wenn Bürgeranliegen ernst genommen werden sollen.