Ziehen Sie mit vor Gericht!

Keine 3 Prozent – Sperrklausel für EU-Wahlen!

Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ wird eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungs-gericht gegen die Änderung des Europawahl-gesetzes (3 Prozent-Hürde für die Wahl zum Europäischen Parlament) einlegen, wodurch die Chancengleichheit politischer Parteien wieder vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Auch der Grundsatz der Stimmengleichheit wurde dadurch verletzt, da Wählerstimmen für kleine Parteien einfach übergangen werden.

Unterstützen Sie die Verfassungsbeschwerde, denn es geht auch um Ihr Wahlrecht!

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist garantiert kostenlos; es entstehen für Sie keine weiteren Verpflichtungen.

Wenn Sie die Beschwerde unterstützen wollen unterschreiben Sie die (Vollmacht hier) und senden Sie diese bis zum 31. Juli 2013 per Post an „Mehr Demokratie e.V.“, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin.