Züchter für grausame Rinder-Exporte

…trotz gerichtlichem Stopp und fehlender Versorgungsmöglichkeiten!

Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) das durch einige Bundesländer ausgesprochene Exportverbote für Zuchtrinder nach Russland, Kasachstan und Usbekistan nicht akzeptieren will.1 Es gibt zu viele Tiere in Deutschland und die müssen gewinnbringend vermarktet werden. Im Juni 2019 zahlte beispielsweise ein kasachisches Unternehmen 2.190 € für eine tragende holsteinische Färse.

Die Aussage der Geschäftsführerin des BRS, Dr. Bianca Lind, dass „der russische Föderale Dienst für veterinärrechtliche Überwachung das Vorhandensein zugelassener Versorgungsstellen bescheinigt habe“ überrascht jedoch. Hat dieser Dienst doch erst Anfang April 2020 gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erklärt, „dass derzeit keine Versorgungsstellen in Betrieb sind“.

Ob die ebenfalls von Frau Dr. Lind angeführten Bestätigungen der Rinderexporteure im BRS über das Vorhandensein und die Inbetriebnahme der Versorgungsstellen für die Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer von Bedeutung sind, bleibt abzuwarten.

Immerhin hat das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 28.10.2019 -6 L 844/19-2 ausgeführt, dass „die beiden eidesstattlichen Versicherungen von Fahrern nicht ausreichen, um eine normgerechte Transportabwicklung zu belegen“.
Mit dem Beschluss lehnte das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abfertigung eines Transports von 133 trächtigen Rindern nach Kasachstan ab. Den (lesenswerten) Ausführungen des Gerichts ist zu entnehmen, dass es weder der Spedition „H“ noch deren Auftraggeberin der „Z.Z.-E GmbH“ gelungen ist, die Ergebnisse der im August 2019 durchgeführten Besichtigungsreise einer deutschen Veterinärdelegation um die Hessische Landestierschutzbeauftragte zu erschüttern. Im Rahmen dieser Reise wurde u. a. festgestellt, dass Rinder nicht verordnungskonform auf der russischen Station „Starij Bujan“ in der Region Samara versorgt werden könnten. Die von der Spedition/Auftraggeberin zur weiteren Beweisführung vorgelegten Fotografien konnten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Auch wurden diese als nicht ausreichend erachtet, zumal deutsche Behörden von Exporteuren über Jahre zur Existenz der und zu den Zuständen in den Stationen getäuscht worden seien – unter Zuhilfenahme von Fotos.

Das Interessante ist hierbei, dass sich endlich ein Gericht zur Abfertigung (!) von Tiertransporten in Drittländer geäußert hat. Und zwar nicht im Sinne der Exporteure. Die im Verfahren vorgelegten „Beweise“, dass der Transport den gesetzlichen Regelungen entsprechen wird, wurden mehr oder weniger zerfetzt. Vorgelegte Fotos, die nicht zugeordnet werden konnten und eidesstattliche Aussagen, denen kein Glauben geschenkt wurde. Bislang hatte sich die Rechtsprechung lediglich zu Vorlaufattesten im Sinne der Zuchtverbände geäußert.