Zukünftiger Umgang mit Schottergärten in Essen

Schottergarten-Verbot gilt ab 2024

So ist es in der RP vom 30.12.2023 zu lesen. „Wer Kies und Steine bevorzugt, könnte im kommenden Jahr leichter zum Rückbau aufgefordert werden.“

Wer nun erwartet, dass diese Thematik auf der TO der 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen stehen würde, musste leider das Fehlen feststellen. Und dies vor dem Hintergrund der Behandlung vom „Endbericht zum integrierten Klimaanpassungskonzept für die Stadt Essen“ in der 27. Sitzung des AUVG am 07.11.2023. Endlich wird den Kommunen eine rechtlich abgesicherte Handlungsperspektive geboten.

Meine Anfrage beim TO 30 „Mündliche Anfragen und Verschiedenes“ zielte genau auf den zukünftigen Umgang mit den Schottergärten hin. „Inwieweit (wird) bzw. soll das Schottergärten-Verbot in Essen umgesetzt werden. Kommunen können aktiv gegen Schottergärten vorgehen und zum Rückbau unter Auflagen auffordern.“ Es können sogar Geldbußen erlassen werden.

Die Ausschussvorsitzende wies meine Anfrage an den AUVG zurück, da sie die Auffassung vertrat, dass dies Thema des ASPB (Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen) sei. Dem entgegen stellte die Dezernentin des Geschäftsbereiches 6 (Umwelt, Verkehr und Sport), Frau Raskob klar, dass dies Thema für den AUVG sei. Und nun findet sich inder 29. Sitzung des AUVG am 27.02.2024 unter TO 3.a. die Thematik wieder: „Verbot von Schottergärten gemäß § 8 BauO NRW“.

Mit Spannung erwarte ich eine angeregte Diskussion und freue mich über die Wirkung meiner Anfrage.

Aus grundsätzlich klimarelevanten Erwägungen werde ich mich für den Ab- und Rückbau von Schottergärten einsetzen. Die Versteinerung sorgt u.a. in den heißen Sommern für massive Temperaturerhöhung im unmittelbaren Umfeld und bei den zahlreichen Versiegelungen sogar in Wohnquartieren.

 

Manfred Gunkel

Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUVG) der Stadt Essen