Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen schöngerechnet

Der BUND Niedersachsen klagt in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange gegen eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, in der gegenüber der Genehmigungsbehörde (Landkreis Rotenburg) die laut Baugesetzbuch erforderliche Futterfläche auf rechtlich unzulässige Weise zugunsten der Antragsteller berechnet worden sei.


Tierhaltungsanlagen im Außenbereich dürfen nur gebaut werden, wenn der Betrieb das Futter für den beantragten Tierstall überwiegend selbst produzieren kann. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass das Futter dabei für die jeweilige Tierart geeignet sein muss. Im vorliegenden Fall wurde Silomais als Futter angesetzt, der sich zwar für Rindermast und Biogasanlagen eignet, nicht aber für Hähnchen.
Offensichtlich gibt es auch in anderen Landkreisen bei noch nicht entschiedenen Bauanträgen solche agrarindustrie-nützenden Fehl-Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Hier weiterlesen.

Quelle:

https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/schoengerechnet-bund-klagt-gegen-baugenehmigung-von-haehnchenmastanlagen/