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Anti-Korruptionspolitik

Ob Bestechung im Geschäftsverkehr, Vorteilsannahme in der Politik oder der Versuch, eine Behörde zu schmieren – Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt das Fundament einer Gesellschaft. Über Jahrzehnte wurde Korruption als strukturelles Problem von der deutschen Politik ignoriert. Bis Mitte der 1990er Jahre konnten in Deutschland Bestechungszahlungen sogar als „nützliche Aufwendungen“ von der Steuer abgesetzt werden, und den Finanzämtern war es untersagt, Informationen über Bestechungsdelikte an die Justizbehörden weiterzuleiten. 1997 wurde dann der § 335 StGB neu verfasst und das Strafmaß für Bestechung und Bestechlichkeit auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug ausgeweitet. So wichtig dieser Schritt war – eine entschiedene Kehrtwende wurde dadurch nicht erreicht, und auch das neue Jahrtausend verzeichnete einige große Korruptionsskandale.

Was versteht man unter Korruption? Ganz allgemein lässt sie sich definieren als Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Dabei ist unter Missbrauch nicht nur solches Verhalten zu verstehen, das klar gegen Gesetze verstößt, sondern auch solches, das von der Gesellschaft als illegitimer Umgang mit administrativen Ressourcen wahrgenommen wird. Schon deswegen können Gesetze allein Korruption nicht verhindern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für das Korruptionsproblem sensibilisiert werden, so dass sie verstehen, was Korruption bedeutet, warum sie abzulehnen ist und welche Konsequenzen sie hat. Unternehmen sind hier ebenso in der Pflicht wie öffentliche Verwaltungen. Gerade in Behörden kann Korruption zu einem erheblichen Vertrauensverlust führen. Daher muss das oberste Gebot heißen: größtmögliche Transparenz.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz schlägt folgende Maßnahmen vor, die den Möglichkeiten entsprechend umgesetzt werden sollten:

  • Mitarbeiter erhalten und unterschreiben einen Verhaltenskodex, der die Grundsätze transparenten Verhaltens beschreibt.
  • In Seminaren und Workshops werden Mitarbeiter mit Situationen konfrontiert, in denen Korruption vorkommen kann, und es werden Verhaltensweisen diskutiert bzw. durchgespielt.
  • Es werden Antikorruptionsbeauftragte benannt, die als Ansprechpersonen für Beschäftigte fungieren.

Außerdem fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz den konsequenten Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern), die sich an Behörden oder an die Öffentlichkeit wenden. Im Zweifel ist bei der Bewertung einer Geheimnispreisgabe die Aufdeckung von Straftaten immer höher einzuschätzen als die Verpflichtung zur Loyalität. Das Bemühen um vorherige unternehmensinterne Klärung der Missstände sollte dabei nicht zwingend vorgeschrieben werden.

Korruption im Bereich der Politik ist ein besonders pikantes Thema, weil sie eine Gefahr für die Demokratie darstellt und Politikverdrossenheit bewirken kann. Verschiedene Affären haben dem Bild von Politikern massiv geschadet. Erst 2005 wurde nach langem Ringen und gegen den erbitterten Widerstand einiger FDP- und CDU/CSU-Parlamentarier die sogenannte Transparenz-Vorschrift in Kraft gesetzt, nach der alle Abgeordneten ihre Nebenbeschäftigungen offenzulegen haben, weil sie eine Quelle politischer Korruption sein können.

Laut Abgeordnetenwatch verfügen in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von den 709 Abgeordneten 154 über bezahlte Nebentätigkeiten, also mehr als jeder fünfte Parlamentarier. In der FDP-Fraktion erzielt sogar über die Hälfte der Abgeordneten Nebeneinkünfte, die sich teilweise im fünfstelligen Bereich bewegen. In vielen Fällen ergeben sich daraus Interessenskonflikte bei anstehenden Entscheidungen. Zwar erscheint es uns weder sinnvoll noch realisierbar, Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu verbieten (gegen Einkünfte aus Buchpublikationen ist beispielsweise kaum etwas einzuwenden), doch wollen wir verhindern, dass Abgeordnete weiterhin in Aufsichtsräten oder Leitungsorganen von Verbänden und Unternehmen sitzen, die durch die Gesetzgebung Vorteile erfahren könnten beziehungsweise die durch das Parlament und die Regierung kontrolliert werden sollten.

Konkret fordert die Partei Mensch Umwelt Tierschutz:

  • Eine engstufige Offenlegung der Einkünfte bereits ab 250,- Euro im Monat.
  • Für Abgeordnete, die als Anwalt oder Unternehmensberater tätig sind, oder die Vorträge halten und Seminare geben: Eine Offenlegung, aus welcher Branche ihre Klienten beziehungsweise ihre Auftraggeber stammen, um mögliche Interessenkonflikte erkennbar zu machen.
  • Eine stichprobenartige Überprüfung der Angaben mit entsprechenden Sanktionsmaßnahmen gegen Falschmitteilungen.

2014 wurde ein Gesetz verabschiedet, das Abgeordnetenbestechung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ahndet – im internationalen Vergleich ein mildes Strafmaß. Worauf es uns ankommt, ist aber nicht eine höhere Bestrafung:

Demokratie braucht Vertrauen in Politik und Verwaltung. Wer dieses Vertrauen einmal missbraucht hat, der hat im öffentlichen Sektor nichts mehr verloren und dem sollte auch keine Möglichkeit der Rückkehr geboten werden!