Grundsatzprogramm

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Inhaltsverzeichnis

Präambel

  1. Tierschutz- und Tierrechtspolitik

1.1. Die Rechte der Tiere

1.2 Verbot sämtlicher Tierversuche

1.3 Tierhaltung in der Landwirtschaft

1.4 Jagd

1.5 Angeln und Fischerei

1.6 Pelze

1.7 Vogelmord

1.8 Stierkämpfe und andere „Volksbelustigungen“ auf Kosten der Tiere

1.9 Haustiere

1.10 Zoo und Zirkus

1.11 Leistungssport ohne Tiere

1.12 Diskriminierte Tiere

1.13 Exotische Tiere

1.14 Rechte der Natur und Tiere als Rechtssubjekt

  1. Demokratie stärken

2.1. Absenkung der Sperrklausel und Unterstützungsunterschriften

2.2 Anti-Lobbyismus

2.3 Absenkung des Wahlalters

2.4 Plebiszite

2.5 Bürger:innen- und Zukunftsräte

2.6 Europäische Union

  1. Gesundheitspolitik

3.1 Evidenzbasierte Medizin

3.2 Ernährung

3.3. Drogenpolitik

  1. Gentechnik und ihre ethische Bewertung
  2. Landwirtschaftspolitik
  3. Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik

6.1 Ganzheitliches Konzept

6.2. Klimaschutz

6.3. Meeresschutz und „Müllpolitik“

6.4 Umwelt- und Naturschutz

6.5. Verkehr

6.6. Energie

  1. Familien- und Bildungspolitik

7.1 Familienpolitik

7.2 Bildungspolitik

7.3 LSBTTIQ (Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen)

7.4 Kinder- und Jugendrechte

7.5 Femizide und Gewaltprävention

  1. Arbeits- und Sozialpolitik

8.1 Ausbildung

8.2 Arbeit

8.3. Soziales und Senioren

8.4. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung / „Inklusion“

8.5. Rentenpolitik

8.6 Einkommensabhängige Staffelung von Bußgeldern und Verwaltungsgebühren

8.7 Sterbehilfe

  1. Wirtschafts- und Finanzpolitik

9.1.1 Wirtschaft ganzheitlich betrachten

9.1.2 Gemeinwohlökonomie

9.2 Ein Wirtschaftssystem ohne Wachstumswahn etablieren

9.3 Staatshaushalt

9.4 Finanzmarktpolitik

  1. Digitalisierung
  2. Innen- und Rechtspolitik

11.1 Innere Sicherheit

11.2 Asylpolitik

11.3 Rechtspolitik

  1. Außen- und Europapolitik

12.1 Außenpolitik allgemein

12.2 Europäische Integration

  1. Trennung von Staat und Religion

13.1 Allgemeines Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz auch in kirchlichen Einrichtungen

13.2 Auflösung der Kirchenstaatsverträge sowie Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer durch den Staat

13.3 Einstellung staatlicher Finanzierung der Kirchen

13.4 Streichung religiös motivierter Gesetze

 

Präambel

Mensch, Tier und Natur sind eine untrennbare Einheit. Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge. Diese Erkenntnis ist nicht neu – im Gegenteil. Aber die Menschen haben sie aus einem falsch verstandenen Überlegenheitsgefühl heraus in zunehmendem Maße verdrängt. Die Folgen sind unübersehbar: So haben der Raubbau an der Natur sowie die rücksichtslose Ausbeutung der Tiere inzwischen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht.

Für diese verhängnisvolle Entwicklung sind Politik und Wirtschaft maßgeblich verantwortlich. Kommerzielle und machtpolitische Interessen werden zum fast alleinigen Maßstab für Entscheidungen. Die Schwächeren, die Stimmlosen und die künftigen Generationen haben keine entsprechenden Möglichkeiten, ihre berechtigten Interessen anzubringen oder gar durchzusetzen. Wir müssen aber das Mitgefühl zum Maßstab für gesellschaftliche Entscheidungen machen. Alle Betroffenen müssen berücksichtigt werden: marginalisierte Menschen, Minderheiten, ökonomisch, gesellschaftlich und strukturell benachteiligte Gruppen, Menschen mit Diskriminierungs­erfahrungen, Menschen in prekären Situationen, Menschen in und aus anderen Ländern, kommende Generationen, Menschen ohne Stimmrecht. Wir nehmen die Menschenrechte ernst und setzen uns intersektional gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt, Ausbeutung, Rassismus, Ableismus, Sexismus, Antifeminismus, Trans- und Homophobie, Militarismus, Klassismus und Antisemitismus ein. Wir möchten an einer solidarischen Weltgemeinschaft mitwirken, die in Frieden lebt, die Natur bewahrt und allen Lebewesen ein Recht auf ein möglichst unversehrtes Leben ermöglicht.

Erfreulicherweise findet bei immer mehr Menschen ein Umdenken statt, sodass sie durch ihr Handeln den Schutz hilfsbedürftiger Menschen, der Umwelt und auch der Tiere berücksichtigen wollen. Viele bemühen sich, bewusster zu leben und zu konsumieren, indem sie beispielsweise Fleisch aus tierquälerischer Massentierhaltung vermeiden oder sich pflanzlich ernähren. Doch solange die Politik weiterhin falsche Anreize setzt, indem u.a. Produkte aus Massentierhaltung noch subventioniert werden und deren Export gefördert wird, reichen die Bemühungen Einzelner nicht aus, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken.

Es muss auch wirkungsvolle Gesetzesänderungen geben, die dies unterstützen und ermöglichen. Beispielsweise muss die Regelung des BGB, dass Tiere wie Sachen behandelt werden können, gestrichen werden.

Weiterhin steht die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ein für Pressefreiheit, Rechtsstaat und Demokratie, für aufrichtige und der Neutralität verpflichtete Medien, faire Gerichtsurteile und direkte demokratische Beteiligung aller Bürger:innen.

Wir, die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, arbeiten als weltweit erste Tierschutzpartei sowohl an der Verbreitung des Tierschutzgedankens allgemein als auch an diversen expliziten Einzelthemen, für die dringender Handlungsbedarf zu Gunsten von Mensch, Tier und Umwelt besteht. Wir sehen uns auch als Anwalt derer, die selbst keine Lobby bilden können, insbesondere Kranke und Pflegebedürftige, Behinderte, Opfer körperlicher und seelischer Gewalt, in Armut lebende Kinder und Obdachlose. Die berechtigten Anliegen dieser Menschen müssen wirksam durchgesetzt werden. Lebensachtung in all ihren Formen schließt immer auch den respektvollen und schonenden Umgang mit der Natur ein. Naturschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert und zieht sich wie ein roter Faden durch unser Programm.

Um der vielfältigen Aufgaben willen, die es zu erfüllen gilt, rufen wir alle Menschen auf, sich uns anzuschließen. Es ist höchste Zeit, die Lehren aus fortgesetztem politischen Fehlverhalten und verhängnisvollen Versäumnissen zu ziehen. Nur der feste Entschluss, die Rechte aller – der Menschen, der Tiere und der Natur – gleichermaßen zu berücksichtigen, wird ein Leben auf diesem Planeten ermöglichen, das ethischen Maßstäben gerecht wird. Der ganzheitliche Ansatz der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – bietet dafür die besten Voraussetzungen.

 

 

  1. Tierschutz- und Tierrechtspolitik

1.1. Die Rechte der Tiere

Noch niemals sind Tiere in so riesiger Zahl tagtäglich derart gequält worden, wie dies in unserer Zeit der Fall ist.

Die Gründe sind bekannt: Es regiert das Geld. Die Tiere sind der Ausbeutung durch den Menschen, speziell in Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft, hilflos ausgeliefert. Ihre Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender Kommerzialisierung und Intensivierung drastisch verschlechtert. Durch die verfehlte Agrarpolitik der EU und aufgrund des Zusammenwachsens der internationalen Märkte nimmt das weltweite Tierelend zu, die Zahl der misshandelten Tiere steigt ständig weiter an. Derartige Zustände hätten erst gar nicht eintreten können, wenn die nationalen Tierschutzgesetze einen tatsächlichen Schutz der Tiere garantieren würden; in Wahrheit dienen sie in erster Linie dazu, die gnadenlose Ausbeutung der Tiere in den verschiedenen Lebensbereichen rechtlich abzusichern! Und die wenigen Möglichkeiten, die z.B. das deutsche Tierschutzgesetz zugunsten der Tiere bietet, werden durch grundgesetzlich verbriefte Rechte wie Freiheit von Forschung und Lehre, von Kunst, Wissenschaft und Religion sowie durch freie Berufsausübung mit einem Federstrich ausgehebelt.

Damit muss endlich Schluss sein!

Der Tierschutz gehört mit einem eigenen Artikel ins Grundgesetz, damit in Zweifelsfällen zwischen einander entgegenstehenden Rechtsgütern abgewogen werden muss: Damit würde auch dem Wertewandel in der Bevölkerung endlich Rechnung getragen. Unübersehbar ist die zunehmende Anerkennung des Tieres als empfindungsfähiges Mitgeschöpf, das viele Eigenschaften mit dem Menschen gemeinsam hat: die Fähigkeit zu Freude und Trauer, zu Liebe, Schmerz und Todesangst. Mit diesem Bewusstseinswandel wächst in der Bevölkerung auch das Bedürfnis, den Tieren ein Dasein zu ermöglichen, das frei ist von Willkür und Gewalt.

Hier wird ein zentrales Anliegen unserer Partei deutlich: Im Unterschied zu verschiedenen Strömungen in der Vergangenheit steht für uns die konsequente Bewahrung tierlicher Einzelindividuen vor psychischer und physischer Schädigung seitens des Menschen im Mittelpunkt. Dies geschieht um ihrer selbst willen und nicht im Hinblick auf irgendwelche Vorteile des Menschen.

Wir sehen uns damit als Teil der Tierrechtsbewegung, die den Gedanken des Tierschutzes fortentwickelt. Die besondere Aufgabe besteht für uns darin, die Ziele dieser Bewegung politisch durchzusetzen. Wir verstehen uns als Wegbereiter eines neuen politischen Selbstverständnisses, das gekennzeichnet ist durch die Abkehr vom anthropozentrischen Denken zugunsten einer Politik der Mitgeschöpflichkeit. Dabei gehen wir davon aus, dass die Tiere, ebenso wie die Menschen, unveräußerliche Grundrechte besitzen, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen.

Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist der erste notwendige Schritt auf dem Weg zur politischen Durchsetzung dieser legitimen Rechte gewesen! Aber die jetzige Minimalformulierung der etablierten Parteien in Art. 20a (“ …und die Tiere“) ist uns zu wenig. Vielmehr gehört der Schutz der Tiere mit einem eigenen Artikel (20b) ins Grundgesetz.

Unser Vorschlag lautet:

„Tiere haben um ihrer selbst willen das Recht auf Leben, das Recht auf Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit. Entsprechend ihrem Schmerzempfinden, ihren Gefühlen und ihren Bedürfnissen sind ihnen zudem arteigene Rechte einzuräumen. Diese Rechte dürfen von Menschen nur im Falle der Notwehr oder, wenn ihre Einhaltung bei der Befriedigung essentieller menschlicher Bedürfnisse nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beschnitten werden. Zu diesen menschlichen Bedürfnissen zählen etwa der Hausbau, die Fortbewegung oder die Gewinnung pflanzlicher Nahrungsmittel. Hierbei dürfen Tiere jedoch niemals gezielt ausgebeutet oder getötet werden.“

Weitere Schritte müssen folgen: Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind Ministerien für Tierschutz einzurichten, die mit weiteren Aufgaben aus anderen Ressorts betraut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass diese zusätzlichen Aufgaben weder direkt noch indirekt etwas mit der Nutzung von Tieren zu tun haben.

Darüber hinaus fordern wir die Einsetzung unabhängiger Tierschutzbeauftragten in allen Bundesländern. Sie sind vom jeweiligen Landesparlament zu wählen; ihre Aufgaben sind gesetzlich zu verankern. Tierschutzbeauftragte müssen glaubwürdige, engagierte und kompetente Anwälte der Tiere sein, Kontroll- und Klagerechte erhalten, hauptamtlich für den verantwortungsvollen Umgang des Menschen mit dem Tier arbeiten können, mit gesellschaftlichen Gruppen, Tierschutzbeirat, Verwaltung und Landesparlament (jährliche Berichtspflicht) zusammenarbeiten, um ein höchstmögliches Maß an effektivem Tierschutz zu erwirken.

Im Folgenden stellen wir unsere wichtigsten Anliegen dar:

1.2 Verbot sämtlicher Tierversuche

Unter Tierversuchen verstehen wir Eingriffe an Tieren, die zu Schmerzen, physischen oder psychischen Leiden und Schäden und/oder zum Tod der Versuchstiere führen.

Tierversuche und die darauf basierende Medizin sind ein Irrweg, der schnellstmöglich verlassen werden muss. Sie sind ethisch zutiefst verwerflich, da sie die Wehrlosigkeit der Tiere in brutaler Weise ausnutzen. Außerdem sind sie aus methodenkritischer Sicht abzulehnen. Es genügt der gesunde Menschenverstand, um zu begreifen, dass die Ursachen menschlicher – in vielen Fällen psychisch beeinflusster – Krankheiten nicht durch die Resultate von Versuchen mit künstlich geschädigten Tieren erkannt und geheilt werden können! Daraus folgt, dass die zahllosen Nutznießer von Tierversuchen, die mit dieser besonders perfiden Art von Tierausbeutung ihre Karrieren fördern bzw. ihre milliardenschweren Geschäfte machen, die Bevölkerung bewusst irreführen. Ihre Behauptung, durch Tierversuche könnten menschliche Krankheiten vermieden bzw. behoben werden, dient einzig und allein ihrer Profilierung, der weiteren Profit-Maximierung sowie der Abwehr von Regressforderungen, wenn Schäden beim Menschen, z.B. durch Medikamente entstehen.

Aus den genannten Gründen setzen wir uns für das ausnahmslose Verbot aller Tierversuche ein, z.B. in der Grundlagenforschung, der Gentechnik (s. Punkt 3), der Medizin, im Studium, in der Toxikologie und Produktentwicklung, in der Rüstungs- und Weltraumforschung, in der Lebensmittel- und Pharmaforschung ebenso wie in der Kosmetik sowie in Abwassertests.

EU-weit sind die zahlreichen tierversuchsfreien Methoden – gegen den Widerstand einschlägiger Interessengruppen – endlich zur Anwendung zu bringen. Die geforderte Validierung durch Abgleichung mit Tierversuchs-Resultaten darf nur ohne weitere Tierversuche vonstatten gehen.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Angesichts der Tatsache, dass Tierversuche selbst nie validiert (= rechtsgültig gemacht) wurden, ist die genannte Bedingung für die Anerkennung tierversuchsfreier Verfahren ein Unsinn in sich. Sie dient eindeutig einer Verzögerungstaktik – nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass die Schädlichkeit von Substanzen im Reagenzglas weit schneller und eindeutiger erkannt werden kann, was eine profitträchtige Vermarktung der Produkte erschwert.

Im Hinblick auf die Tragweite des Problems Tierversuche – mit den damit verbundenen unsäglichen Qualen für die Tiere einerseits und den negativen Auswirkungen für den Menschen andererseits – ist die Abschaffung dieser lebensfeindlichen Brutalforschung eines unserer vorrangigen Ziele!

1.3 Tierhaltung in der Landwirtschaft

Von unserem Selbstverständnis her sehen wir uns als wichtigen Teil der Tierrechtsbewegung, deren Anliegen wir zu politischem Durchbruch verhelfen wollen (s. Punkt 1.1). Es geht allem voran um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diesem Ideal kommt der sog. tierlose Landbau am nächsten, wo aus ethischen Gründen auf Tierhaltung (und die damit verbundene Tiertötung) verzichtet und das Obst und Gemüse ohne Dünger tierlicher Herkunft ökologisch erzeugt wird.

Dieser Art und Weise, Landwirtschaft zu betreiben, entspricht die vegane Ernährungsform, die ausschließlich auf pflanzlichen Produkten basiert. Dies ist der konsequenteste Weg, Tierleid zu vermeiden.

Wir streben an, dass – so schnell es geht – keine Tiere mehr be- oder ausgenutzt werden dürfen. Eine stetige Reduzierung und Vermeidung der sogenannten „Nutz“Tier-Bestände (durch die Unterbindung von weiterer Vermehrung) sollte einhergehen mit der kompetenten und konsequenten Unterstützung aller Bauern und Bäuerinnen beim Umstieg auf bio-veganen Landwirtschaft (welche unser Ziel ist). Für die aktuell bereits vorhandenen Tiere fordern wir ein möglichst artgerechtes Leben – frei von Ausbeutung auf einer Art Lebenshof – bis zu ihrem natürlichen Ende.

Viel zu wenig bekannt sind die weit reichenden positiven Auswirkungen einer fleischlosen Ernährung:

  • Sie begünstigt in hohem Maße eine natürliche und gesundheitsfördernde Landwirtschaft. Die geringere Zahl von „Nutztieren“ bedeutet zumindest quantitativ eine Minderung des Tierleids.
  • Die eigene Gesundheit wird unterstützt (keine Aufnahme von Rückständen im Fleisch, wie Antibiotika, Wachstumshormone usw.; Vermeidung von Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Gicht, Rheuma, Herz-Kreislauf – und Krebs-Erkrankungen, Allergien u.a.m.).
  • Es wird ein Beitrag zur Ernährung der Weltbevölkerung geleistet. Indirekt verzehrt ein Viertel der Menschheit über das Fleisch rund 40 Prozent der Welternte an Getreide. Im Vergleich: Ein Stück Land, das ausreicht, 12 Vegetarier zu ernähren, kann nur einen Fleischesser versorgen. Der Hunger in der so genannten Dritten Welt nimmt in dem Maße ab, in dem damit Schluss gemacht wird, den Einheimischen Land zur Erzeugung von Futtermitteln zu entziehen, mit denen die „Nutz“tiere der reichen Industrieländer gemästet werden.
  • Es fällt weniger Gülle an; dadurch Verminderung des Nitratgehalts im Grundwasser, mit positiven Auswirkungen auch auf die menschliche Gesundheit.
  • Der Boden wird weniger belastet. Es besteht keine Notwendigkeit mehr für Monokulturen, die den Zweck haben, die riesigen Mengen anfallender Gülle aufzunehmen (fast ausschließlich Maisanbau). Dies wiederum erlaubt den weitgehenden Verzicht auf Herbizide, Insektizide und Fungizide, welche die Bodenökologie verändern, ins Grundwasser eindringen sowie als Rückstände in Lebensmitteln erscheinen.
  • Mit einem möglichst niedrigen Tierbestand gehen auch die schädigenden Auswirkungen des sauren Regens zurück (weniger Verdunstung ammoniakhaltiger Gülle, die neben Industrie- und Autoabgasen nicht unerheblich zum sauren Regen beiträgt).
  • Weniger Ausstoß von Methan-Gas aus den Mägen der Rinder, das als 20-mal so klimaschädlich gilt wie Kohlendioxyd.
  • Die positiven Auswirkungen einer Ernährung ohne Fleisch reichen u.a. bis zum südamerikanischen Regenwald (auch „Lunge der Welt“ genannt). Es besteht dann kein Grund mehr für Abholzung zwecks Gewinnung von noch mehr Weideland für weitere Tierherden.

Fazit: Jeder trägt durch sein Ernährungsverhalten gewissermaßen Mitverantwortung für den Zustand der Erde. Darüber aufzuklären erscheint wichtig und notwendig. Nur ein grundlegender Bewusstseinswandel schafft Veränderungen – die natürlich nicht von heute auf morgen zu erreichen sind. Es kann sich also zunächst nur darum handeln, schrittweise voranzugehen.

Bis zur vollständigen Abschaffung jeglicher Tierausbeutung befürworten wir kurzfristig die folgenden Verbesserungen.

Auf die Tiere bezogen bedeutet dies: Jede Intensiv- und Massentierhaltung von Säuge- bzw. Wirbeltieren mit Anbindehaltung und lebenslangem Einpferchen auf kleinstem Raum ist sofort und ausnahmslos zu verbieten. Die Abschaffung von Hühnerbatterien und ähnlichen Anlagen zur Haltung von Puten, Enten, Gänsen, Kaninchen, Straußen usw. ist längst überfällig.

Für das Wohlbefinden der Tiere sind artgerechte Ernährung (kein Kadavermehl!), angemessene Bewegungsmöglichkeiten (täglich frische Luft, Weidegang) sowie Einstreu an den Schlafplätzen die wichtigsten Voraussetzungen.

Solange es noch Schlachtungen von Tieren gibt, muss die unausweichliche Gewaltanwendung beim Tötungsvorgang (den wir natürlich zu vermeiden suchen) so nachweislich stressarm wie irgend möglich erfolgen. Nur für eine kurze Übergangszeit sollte dann die Tötung vor Ort, ggf. durch Einsatz von Schlachtmobilen mit gut geschultem Personal stattfinden, um den Tieren die Belastung des Transportes und wenigstens die sehr stressige und fehleranfällige „Massentötung“ zu ersparen. Es muss immer eine kompetente Person (Tierarzt / Tierärztin) vor Ort sein, die sicher überprüft, ob die Betäubung auch wirkt. – Prinzipiell lehnen wir allerdings Tötungen von Tieren ohne wirklich vernünftigen Grund (wie z.B. Einschläfern zur Leidvermeidung) ab und streben an, das Schlachten, so schnell es geht, durch eine Agrarwende überflüssig werden zu lassen.

Zeitlich darüber hinausgehende Transporte und alle Exporte lebender Schlachttiere müssen umgehend verboten werden. Die widersinnigen Subventionen aller Schlachttiertransporte (unsere Steuergelder!) sind sofort einzustellen. Lebendtiertransporte zu weit entfernten Schlachthöfen sind ausnahmslos durch Fleischtransporte zu ersetzen. Die sofortige Umsetzung dieser Forderungen ist eines unserer wichtigsten Anliegen.

Ist das Schlachten an sich schon schlimm genug, so potenziert sich für die Tiere das Ausmaß des Schreckens und der Qualen noch durch das Schlachten im Akkord, bei dem sie nicht selten unbetäubt in den Tötungsvorgang hineingeraten. Unter allen Umständen ist dergleichen zu verhindern, und zwar durch verstärkte Kontrollen seitens der zuständigen Veterinäre und den ständigen Einsatz von Videokameras. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzliche Betäubungspflicht sind zu bestrafen!

Ein Sonderproblem stellt das Schächten – das vorsätzliche betäubungslose Schlachten – dar. Mit allem Nachdruck lehnen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2002 ab, das den moslemischen Mitbürgern (wie zuvor bereits den jüdischen) rechtswidrige Ausnahmeregelungen zum Zweck des betäubungslosen Schlachtens einräumt. Grausamkeiten, sei es bei Mensch oder Tier, können unter keinen Umständen hingenommen werden, schon gar nicht mit dem Hinweis auf eine Religion oder Tradition. Wir sehen mit diesem Urteil das Recht der Tiere auf Schutz vor unerträglichen Schmerzen sowie das Recht der mitgeschöpflich empfindenden Menschen auf körperliche und seelische Unversehrtheit in gröbster Weise verletzt. Dieses Urteil muss wieder aufgehoben werden, sobald die Verankerung der von uns vorgeschlagenen Tierrechte im Grundgesetz erfolgt ist.

 

1.4 Jagd

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – sieht im Töten wild lebender Tiere grundsätzlich keine geeignete Verfahrensweise, um ökologische Stabilität herzustellen oder aufrechtzuerhalten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Jagd unsere Restnatur dauerhaft in ihrem Bestand schädigt. Sie zerstört Tiergemeinschaften, destabilisiert natürliche Gleichgewichte, neurotisiert wild lebende Tiere und zwingt sie in artuntypische Verhaltensweisen (z.B. Nachtaktivität durch hohen Jagddruck, unnatürliche Tierkonzentration an Futterstellen). Jagd führt zu enormem individuellen Stress und missachtet vorsätzlich die grundlegendsten Bedürfnisse der betroffenen Wildtiere. Dass darüber hinaus der Jagd nicht jene ökologische Bedeutung zukommt, die ihr von Jägerseite aus immer wieder zugesprochen wird, ist für jede einzelne Tierart anhand wissenschaftlicher Untersuchungen belegbar.

Wir setzen uns für die vollständige Abschaffung der Jagd und des Jagdtourismus ein. Die Situation in langfristig jagdfreien Gebieten zeigt, dass ein Jagdverbot nicht nur für Natur und Tierwelt positive Folgen hat, sondern es außerdem den Menschen erleichtert, ein positives Verhältnis zur Mitwelt zu gewinnen. Ziel ist es daher, aus ethischen Gründen einerseits, aus ökologischen Überlegungen andererseits die Jagd generell zu verbieten, das Bundesjagdgesetz mitsamt den Landesjagdgesetzen abzuschaffen und die aus diesen Bereichen kommenden Fragestellungen in die Natur- und Tierschutzgesetzgebung einzugliedern.

Für die Vergabe von Mitteln zur Entwicklungshilfe ist die uneingeschränkte Beachtung und Durchsetzung internationaler Tierschutzabkommen seitens der unterstützten Länder zu einer notwendigen Voraussetzung zu machen. Jegliche Förderung mit Hilfe von Geldern für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die die Unterstützung oder Etablierung der Trophäenjagd in einem bestimmten Land vorsehen, ist abzulehnen und zu streichen.

1.5 Angeln und Fischerei

Fische verfügen über eine grundsätzlich mit Säugetieren vergleichbare Schmerzempfindlichkeit, die überdies in der Mundhöhle besonders ausgeprägt ist.

Fische sind durch Fischerei und oftmals beim Angeln einem qualvollen Erstickungstod ausgesetzt. Hinzu kommt, dass von einer wie auch immer gearteten Erfordernis des Angelns nicht die Rede sein kann; vielmehr stört das Aussetzen oder Fördern besonders begehrter Fischarten das natürliche Gleichgewicht in Seen, Flüssen und Bächen nachhaltig. Für Angler nicht interessante Arten werden demgegenüber in vielen Fällen systematisch zurückgedrängt. Aus diesen Gründen lehnen wir das Angeln ab.

Solange noch Fische und andere im Wasser lebende Tiere gegessen werden, muss zumindest die systematische Vernichtung z.B. der Wale und Thunfische sowie die Treibnetzfischerei durch die Hochseeflotten national und international verboten werden und über die Empfindungsfähigkeit dieser Tiere aufgeklärt werden. Die Weltmeere sind zu zwei Dritteln von den internationalen Hochseeflotten überfischt. Dadurch wird das ökologische Gleichgewicht gefährdet.

1.6 Pelze

Es ist in unserer modernen Gesellschaft nicht zu akzeptieren, dass Tiere zur Produktion von Bekleidung und sonstigen Waren gequält und getötet werden. Aus Sicht unserer Partei ist nicht nur das Verbot der „Produktion“ von Pelzen und des Verkaufs, sondern auch des Imports überfällig. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob die betreffenden Pelze von in ihrem Bestand bedrohten Arten (d.h. unter Artenschutzabkommen fallende) stammen oder nicht. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob die Tiere wegen ihres Pelzes oder im Rahmen ohnehin fragwürdiger „Schädlings-Bekämpfungsmaßnahmen“ getötet werden.

Das Züchten und Töten von Tieren zum Zweck der Pelzgewinnung ist ebenso wie die Verfolgung wild lebender „Pelztiere“ wie Fuchs und Marder sofort und ohne Übergangszeit zu unterbinden. Wir setzen uns dafür ein, dass die augenblicklich noch in Pelzfarmen eingesperrten Tiere nach einer angemessenen Gewöhnungsphase unter fachkompetenter Aufsicht in die freie Natur entlassen werden. Bestehen hierfür (beispielsweise bei faunenfremden Arten wie Minks) ökologische Bedenken, so sollten die Tiere in einem geeigneten Territorium, nötigenfalls dem Ausland, ausgewildert werden. Pelztiere, die aufgrund der in der Pelztierzucht üblichen katastrophalen Haltungsbedingungen nicht mehr für eine Auswilderung in Frage kommen, müssen in geeigneten Gehegen bis zu ihrem natürlichen Tode gepflegt werden.

1.7 Vogelmord

Ein EU-einheitliches Verbot der Bejagung von Vögeln aller Art ist dringend notwendig. Die Bestände der Zugvögel nehmen durch die noch immer in einigen Ländern stattfindenden massenhaften Tötungen rapide ab. Das ist ein schwerwiegender, nicht wieder gut zu machender Eingriff in den Naturhaushalt. Auch der Vogelfang und der internationale Handel mit Wildvögeln sind ausnahmslos zu verbieten.

1.8 Stierkämpfe und andere „Volksbelustigungen“ auf Kosten der Tiere

Der Stierkampf z.B. ist eine der übelsten Tierquälereien, die noch dazu als „traditionelles Kulturgut“ hochstilisiert wird. Deutsche Touristen unterstützen zudem diese Kulturschande in den entsprechenden Ländern. Es gehört mit zu unseren Aufgaben, diesen abartigen Tourismus-Attraktionen durch Aufklärung entgegenzuwirken!

1.9 Haustiere

Sogenannte „Haus“tiere sind eine Bereicherung des Familienlebens, helfen oft Menschen verschiedenen Alters über Kummer und Einsamkeit hinweg und werden (meist) sehr geliebt. Trotzdem sollte auch hier das Wohl der Schwächsten, Hilflosesten im Vordergrund stehen und die Tiere nicht aus egoistischen Gründen gehalten bzw. „genutzt“ werden (sondern in erster Linie um des Tieres selbst wegen). Ein Tier sollte deshalb nur dann Einzug halten, wenn man sich der meist jahrelangen Verantwortung bewusst ist und die Rahmenbedingungen dies zulassen. Wichtige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie fürsorgliche menschliche Zuwendung, artgemäße Bewegungsmöglichkeiten und zuträgliche Ernährung. Ist dies alles nicht zu gewährleisten, sollte zugunsten der Tiere Verzicht geübt werden!

Im Einzelnen fordern wir auf gesellschaftlicher Ebene:

  • Zulassung von Tieren in Seniorenheimen (s. Punkt 7.3).
  • Gesetzliche Erlaubnis für Mieter, Haustiere in einer für die Tiere selbst und für die Mitbewohner akzeptablen Weise zu halten.
  • Generelles Zucht-, Verkaufs- und Handels-Verbot (mit materiellem Interesse) von Tieren durch Erlass eines Haus- und Heimtierzucht-Gesetzes. Die gezielte Vermehrung sorgt für mehr Nachwuchs als Nachfrage vorhanden ist. Die Folge ist die Tötung vor allem der Tiere, die in ihren Merkmalen nicht dem Zuchtideal entsprechen (und auch Überfüllung der Tierheime). Mit dieser Beschränkung gehören auch die Qualzüchtungen der Vergangenheit an, die den Tieren das Leben zur Tortur machen. Das Tierwohl muss an erster Stelle stehen. Tiere dürfen nicht zur „Belustigung“ oder aus anderen oberflächlichen Gründen gehalten und vermehrt werden.
  • Mit Nachdruck fordern wir, dass Schluss gemacht wird mit der Einstufung von Hunden als so genannte Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit. Es kommt einzig und allein auf den Menschen an, ob der Hund aggressiv oder sanftmütig ist. Mit aller Entschlossenheit ist das kriminelle Fehlverhalten von Menschen zu ahnden, welche die Tiere absichtlich zu „Kampfmaschinen“ abrichten. Vor allem kräftige Hunde sind natürlich in Gefahr, in dieser Weise missbraucht zu werden. Diesem Übelstand kann nur durch massive strafrechtliche Verfolgung ein Riegel vorgeschoben werden.
  • Wegfall der Hundesteuer (lebenslang) für Hunde aus dem Tierheim oder zertifizierten Tierschutz. Stattdessen behördliche Registrierung, verbunden mit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung und unverwechselbarer Kennzeichnung (Chip) für alle Hunde. Außerdem Einführung einer Hundeführerschein-Prüfung für die Halter:innen aller Hunde.
  • Um dem immer größer werdenden Problem der Population von Streunerkatzen Herr zu werden, die aus unkontrollierter Vermehrung von Freigänger-Katzen hervorgehen, fordern wir die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen. In deutschen Großstädten beispielsweise leben teils mehrere zehntausend verwilderte Hauskatzen, von denen viele leiden, da sie nicht genug Nahrung finden, von Menschen verjagt oder gar vergiftet werden.
  • Einführung eines Sachkundenachweises für Menschen, die Haustiere kaufen oder adoptieren wollen: Um die artgerechte Haltung von Haustieren gewährleisten zu können, ist es dringend erforderlich, eine Art Haustier-Führerschein einzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Mindestmaß an Wissen über die richtige Ernährung, richtiges Verhalten dem Tier gegenüber und ein Verständnis über dessen Bedürfnisse beim künftigen Tierhalter vorhanden ist und somit dem Tier ein würdevolles und gesundes Leben ermöglicht sowie Probleme mit Mitmenschen vermieden werden. Die heutzutage leider triviale Haustieranschaffung muss durch Aufklärung und Nachweis von Wissen über das gewünschte Tier erschwert werden. Nur wer wirklich verstanden hat, was es bedeutet, sich um ein anderes Lebewesen bis zu dessen Tod zu kümmern und dies mit einem Sachkundenachweises auch belegen kann, sollte die Erlaubnis bekommen, sich ein Tier anzuschaffen. Dieser soll kostenpflichtig sein, außer, wenn das Tier aus dem Tierheim oder als Fundtier adoptiert wurde.

1.10 Zoo und Zirkus

Das Dressieren und Zurschaustellen von Tieren lehnen wir grundsätzlich ab, weil dies einen empfindlichen Eingriff in ihre spezifische Lebensweise bedeutet. Selbst der Versuch, ihren angestammten Lebensraum (auf den all ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse fein abgestimmt sind) zu imitieren, kann das Wohlbefinden der Tiere nur ungenügend verbessern. Die Haltung und der Transport in Käfigen macht Tiere zu psychischen und physischen Krüppeln, besonders diejenigen, die von Natur aus in Herden leben und weite Wege zurücklegen. Die Dressur – teilweise mit Ketten, Peitsche und anderen Requisiten – soll den Willen des Tieres brechen. Auf diese Weise erniedrigt, wird das Tier mit unsinnigen Darbietungen seiner letzten Würde als Lebewesen beraubt. Das Zoo- und besonders das Zirkusleben ist für die Tiere mit Quälerei verbunden. Zirkusdarbietungen sind auch ohne Tiere unterhaltsam. Zoologische Gärten können für eine Übergangsfrist als Unterbringungsort für ungewollte (insbesondere Exoten) und missbrauchte Tiere verwendet werden. Langfristiges Ziel ist aber die Abschaffung auch der Zoologischen Gärten.

1.11 Leistungssport ohne Tiere

Kein Tier darf zu Hoch- und Höchstleistungen gezwungen werden. Tiere sind keine Wettkampfmaschinen, deshalb soll ausschließlich der den Tieren natürlich angeborene Spieltrieb, ihre Freude und Lust an der Bewegung, für sportliche Betätigungen genutzt werden. Die Züchtung aller Tierarten im Hinblick auf sportliche Leistungsfähigkeit muss verboten werden.

1.12 Diskriminierte Tiere

Wir fordern das Verbot der Bekämpfung so genannter Schädlinge mit Giften, durch Abschüsse, Fallen o. ä. und setzen uns für nachhaltige und tierfreundliche Maßnahmen ein, um die Population diskriminierter Tiere zu reduzieren. Im Abwassersystem üben Ratten eine wertvolle Reinigungsfunktion aus und beugen so Epidemien vor. Somit sind diese sozialen Tiere sogar nützlich und verdienen keinesfalls den Ruf als sog. „Schädlinge“. Probleme mit einer Überpopulation sind in erster Linie der unkontrollierten Entsorgung von Lebensmitteln zuzuschreiben. Strengere Hygieneverordnungen und der Einsatz von Futterködern, die zur Unfruchtbarkeit führen, können zu einer schonenden Eindämmung der Population beitragen.

Ebenso ist wissenschaftlich erwiesen, dass Tauben kein Gesundheitsrisiko darstellen. Es steht fest, dass die Schädigung der Bausubstanz nicht durch Taubenkot, sondern durch Luftschadstoffe (saurer Regen) verursacht wird. Wir fordern die Aufhebung der Fütterungsverbote. Außerdem setzen wir uns für das Verbot von Taubenabwehrmaßnahmen wie Spieße und Netze ein. Zur Bestandsregulierung befürworten wir den Bau von Taubenschlägen oder Taubenhäusern, in denen ein Gelegeaustausch stattfinden soll. In vielen Städten wird die z.T. große Zahl von Stadttauben beklagt. Dabei wird übersehen, dass die Brieftaubenzucht wesentlich zu dem Problem beigetragen hat und weiterhin beiträgt! Denn: Viele Stadttauben sind ausgewilderte Zuchttauben. Wir treten daher für die Abschaffung der Brieftaubenzucht ein, um auf diese Weise den dauerhaften Nachwuchs zu unterbinden.

1.13 Exotische Tiere

Exotische Tiere können in unseren Breitengraden nicht artgerecht gehalten werden. Sie verkümmern fern von ihren natürlichen Lebensräumen. Die Verlustrate allein schon beim Fang und Transport ist alarmierend. Wir lehnen daher jeden Import und den privaten wie kommerziellen Handel von Exoten ab. Nicht nur direkt vom Aussterben bedrohte Tierarten verdienen unseren Schutz. Jedes Tier hat ein Recht auf Leben in seiner natürlichen Umgebung. Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ spricht sich für ein generelles Verbot, übergangsweise für eine Meldepflicht für die private Haltung exotischer Tiere aus.

1.14 Rechte der Natur und Tiere als Rechtssubjekt

Weltweit nimmt die Zahl der Vorschriften und Gesetze zum Schutz der Natur und der Tiere zu. Auch in Deutschland. Dennoch verschlechtern sich Natur, Lebensbedingungen für Tiere und Ökosysteme rapide. Weltweit sind eine Million Pflanzen- und Tierarten vom Aussterben bedroht.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ möchte dem unzureichenden Tier- und Naturschutz in Deutschland ein Ende setzen, indem sie der Natur und den Tieren grundlegende Rechte als Rechtssubjekt einräumt. Dadurch soll die Natur vor schädlichen menschlichen Aktivitäten, wie Umweltverschmutzung, Raubbau an natürlichen Ressourcen und Zerstörung von Ökosystemen geschützt werden. Des Weiteren erhoffen wir uns, dass die Anerkennung der Rechte der Natur und Tiere als Rechtssubjekt zu einer Bewusstseinsbildung beiträgt und einen Wertewandel in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch, Tier, Natur und unsere empfindlichen Ökosysteme, als Lebensraum und Lebensgrundlage aller Lebewesen fördert.

Natur:

Ohne Natur gibt es keine saubere Luft, kein Wasser und keine Nahrung. Keine der bestehenden Naturschutzbestimmungen scheint jedoch die Natur für heutige und zukünftige Generationen ausreichend zu schützen. Und es ist an der Tagesordnung, dass sich auf die Einhaltung dieser Vorschriften nicht verlassen werden kann. Oftmals müssen Naturschutzverbände von ihrem Klagerecht Gebrauch machen, um die Berücksichtigung von Vorgaben durchzusetzen.

Wenn Grundrechte für die Natur anerkannt werden, müssen die Interessen der Natur aus einer ganz anderen Perspektive berücksichtigt werden. Die Natur nur zu schützen und im Zweifel der Interessensabwägung Schäden hinzunehmen, wäre dann keine Option mehr, da sie über eigenständige Rechte verfügt, die mit weitaus mehr Konsequenzen vor Gericht geltend gemacht werden können, sofern sie nicht eingehalten werden.

Durch die Anerkennung der Rechte der Natur als Rechtssubjekt wird die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen und Organisationen im Namen der Natur auftreten und ihre Interessen vor Gericht vertreten können. Dies stärkt die Position der Natur und ermöglicht eine wirksamere Vertretung ihrer Belange. Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ möchte eine Naturkonsultation für die Rechte der Natur im Grundgesetz etablieren. Hierfür sollen Rechtswissenschaftler:innen, Wissenschaftler:innen, Natur­verbände und Bürger:innen in einen Dialog treten. Weltweit gibt es inzwischen über 400 Initiativen, die Naturrechte in der lokalen und nationalen Gesetzgebung anerkennen. Das erste Land der Welt, das Naturrechte in seiner Verfassung verankert hat, war Ecuador. In Europa gibt es verschiedene Initiativen, die prüfen, wie Rechte für die Natur im (Verfassungs-)Recht verankert werden sollten.

Tiere:

In unseren Gesetzesbüchern sind Tiere zwar per se keine Sache mehr, dennoch werden sie in der Konsequenz als solche behandelt.

Die Einführung der Gesetzessammlung zum Tierschutzrecht (TierSchR, Beck-Texte, 3. Auflage, 2014)) stellt fest: „Das Tierschutzgesetz (Nr. 1) als die zentrale Vorschrift des Tierschutzrechts setzt pragmatisch die faktisch vorhandene weit reichende Nutzung von Tieren durch den Menschen voraus; es statuiert kein eigenes Recht der Tiere, (…)“

Und diese vorausgesetzte Nutzung führt zu großen Leiden der Tiere, da deren Interessen stets in der Abwägung zur Nutzung durch den Menschen steht.

Das für unsere Erde notwendige Gleichgewicht und die, für Tiere nötige, Anerkennung als fühlende Lebewesen mit ausgestatteten Grundrechten, sollte sich in unseren Gesetzen widerspiegeln.

Im Grundgesetz verankerte Rechte sichern den Tieren die notwendigen Grundlagen zu, um der Interessenabwägung durch den Menschen zu entgehen. Denn nur so kann wirklich sichergestellt werden, dass den Tieren keine Schmerzen und Leiden mehr zugefügt werden, da unabhängig der Gründe, die dafür evtl. bestehen würden, ihnen keine solchen mehr zugefügt werden dürfen.

 

 

  1. Demokratie stärken

2.1. Absenkung der Sperrklausel und Unterstützungsunterschriften

Die sogenannten Kleinparteien erreichen bei Wahlen Ergebnisse von zusammengenommen bis über 10 %, bleiben aber aufgrund der Sperrklausel bei Landtags- und Bundestagswahlen unberücksichtigt. In einer gefestigten Demokratie ist eine so hohe Sperrklausel unnötig und undemokratisch. Wir plädieren für eine Abschaffung der Prozenthürden oder zumindest für eine Absenkung auf 1 %, um den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente repräsentativer zu gestalten.

Eine Partei, die 1 % der Stimmen erhielte, würde auf Bundesebene mehr als eine halbe Million Wähler:innen repräsentieren und mit 6–8 Abgeordneten im Parlament vertreten sein. Auf EU-Ebene wenden wir uns gegen die Einführung einer Sperrklausel. Von der Verpflichtung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sind zusätzlich zu den bereits in den Parlamenten vertretenen Parteien auch solche zu befreien, die in den zurückliegenden fünf Jahren bei Europa- oder Bundestagswahlen (bei Teilnahme in mindestens fünf Bundesländern) 0,5 % der Stimmen erzielten oder ein ebensolches Ergebnis bei mindestens fünf Landtagswahlen. Bei Landtagswahlen reicht alternativ auch ein Ergebnis von 0,5 % bei den zuletzt stattgefundenen Landtagswahlen im selben Bundesland.

Die Online-Sammlung von Unterschriften soll ermöglicht werden. Zudem sollten Konzepte für eine grundlegende Wahlrechtsreform vorangetrieben werden, die eine bessere Repräsentation der Wähler:innen und ihrer Anliegen gewährleistet (beispielsweise das Präferenzwahlsystem).

2.2 Anti-Lobbyismus

Lobbyismus ist als Informationsinstrument unverzichtbar für die Politik, aber er muss fair und transparent erfolgen. Es ist für einen Lobby-Pluralismus zu sorgen, so dass nicht nur die großen, finanz- und einflussreichen Akteur:innen der Privatwirtschaft gehört werden, sondern gleichermaßen Vertreter:innen von Tierschutzverbänden, ökologischen und sozialen Interessenvertretungen, Friedensinitiativen. Außerdem muss die starke Lobbymacht der Automobil-, der Agrar- und der Pharmaindustrie, der Energiewirtschaft und der Waffenindustrie reduziert werden. Parlamente und Ministerien sollen verpflichtet werden, Lobbyregister zu führen, die so angelegt sind, dass sie alle Lobbyist:innen umfassen, denen der Zugang zum Parlament bzw. zu den Ministerien gewährt wird.

Die sogenannten Leihbeamt:innen in Ministerien werden verboten; die Zusammenarbeit mit Kanzleien und Agenturen wird nur in gutbegründeten Ausnahmefällen und unter Wahrung der Transparenz gestattet. Alle Politiker:innen müssen verpflichtet werden, ihre Treffen mit Interessenvertreter:innen und Lobbyist:innen unter Nennung der besprochenen Themen öffentlich zu machen. Verstöße müssen spürbar sanktioniert werden. Einladungen von Interessenvertreter:innen zu Restaurantbesuchen, Theater-, Konzert- oder Sportveranstaltungen sowie Reisen, die einen Wert von 100 Euro übersteigen, sind abzulehnen. Ein gleichzeitiges Mandat in Parlamenten und eine Tätigkeit in Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirtschaft darf es nicht geben. Für Abgeordnete, die als Anwalt:Anwältin oder Unternehmensberater:in tätig sind, oder die Vorträge halten und Seminare geben, gilt eine Pflicht zur Offenlegung, aus welcher Branche ihre Klient:innen beziehungsweise ihre Auftraggeber:innen stammen, um mögliche Interessenkonflikte erkennbar zu machen.

Für ausscheidende Abgeordnete ist eine Karenzzeit von 18 Monaten in Aufsichtsrats-, Vorstands- oder Top-Managementpositionen der Wirtschaft einzuführen. Die Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder soll auf 36 Monate angehoben werden.

2.3 Absenkung des Wahlalters

Junge Menschen beweisen immer wieder, dass sie ausreichend politische Reife für eine Beteiligung an Wahlen besitzen. Ihnen muss die Möglichkeit geboten werden, über ihre Zukunft mitzuentscheiden. Wir setzen uns daher für eine allgemeine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. Auf Ebene der Kommunen und Bezirke streben wir eine Absenkung auf 14 Jahre an –ein Alter, in dem Jugendliche für ihr Handeln bereits strafrechtlich verantwortlich sind.

2.4 Plebiszite

Volksbegehren und Volksentscheide sind auf allen politischen Ebenen einzuführen. Diese sind an die Grundrechte-Charta der EU gebunden, um Abstimmungen zu menschen- und minderheitenfeindlichen Themen zu unterbinden. Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide müssen so gesetzt sein, dass sie mit vertretbarer Anstrengung erreicht werden können. Die Online-Samm- lung von Unterschriften muss erlaubt sein.

2.5 Bürger:innen- und Zukunftsräte

Aktuelle Studien bestätigen, dass der Bevölkerungsquerschnitt immer weniger im Parlament repräsentiert ist. Bürger:innenräte, welche die Politiker:innen beraten, können ein –wenn auch bescheidenes – Korrektiv darstellen. Sie finden oftmals überzeugendere und inklusivere Lösungen für politische Probleme. Bürger:innenräte oder auch Zukunftsräte (wenn es – insbesondere auf nationaler und EU-Ebene – um die großen Zukunftsfragen geht) sollen über ein repräsentatives Losverfahren bestimmt werden. Parlamente sind verpflichtet, sich mit den Stellungsnahmen der Bürger:innenräte eingehend zu beschäftigen.

2.6 Europäische Union

Wir plädieren für das Wahlrecht von EU-Bürgern zu allen Wahlen im Land ihres ständigen Wohnsitzes. Die Rechte des Europäischen Parlaments, das – zumindest in Teilen – über transeuropäische Listen gewählt werden soll, sind zu stärken. Perspektivisch soll es das Recht zur Gesetzesinitiative und das volle Haushaltsrecht erhalten und die Kommission wählen dürfen, die dann zu einer echten europäischen Regierung würde. Der Einfluss nationaler Regierungen ist zu reduzieren, das Vetorecht abzuschaffen. Die Transparenz aller EU-Institutionen ist deutlich zu erhöhen. Das Signum der Vertraulichkeit darf nicht missbraucht werden, um das demokratische Recht auf Informationsfluss zu untergraben.

 

 

  1. Gesundheitspolitik

3.1 Evidenzbasierte Medizin

Vor gesundheitlichen Risiken muss eindringlicher und ehrlicher als bisher gewarnt, die Aufklärung verstärkt und die Eigenverantwortung des Einzelnen durch Anreize gestärkt werden. Hier gilt es stärker in präventive Maßnahmen, wie z.B. Rückenschulen, Bewegungs- und Ernährungsseminare, zu investieren.

Jeder Mensch hat das Recht auf Erhaltung und Wiederherstellung seiner Gesundheit. Die freie Entscheidung der Patienten zwischen allen evidenzbasierten Behandlungsmethoden, klassisch wie naturheilkundlich, ist zu gewährleisten.

In einer ethisch ausgerichteten Medizin haben Tierversuche keinen Platz. Alternative Behandlungsmethoden wie Naturheilkunde und Akupunktur unterstützen eine ursächliche Heilung und dienen nicht einer bloßen Symptombekämpfung. An den Universitäten sind in größerem Umfang als bisher entsprechende Lehrstühle einzurichten. Um den angehenden Arzt umfassend auf seine künftigen Aufgaben vorzubereiten, sind Psychotherapie wie auch Sozialmedizin stärker als bisher, vor allem aber die Ernährungslehre und Gesundheitsvorsorge verbindlich in den Studienkatalog aufzunehmen.

Mittelfristig ist die Abkehr von der sogenannten Zweiklassenmedizin anzustreben. Es soll eine Krankenversicherung geben in die alle Bürger:innen nach Einkommen gestaffelt einzahlen. Die Schwächsten der Gesellschaft dürfen nicht länger durch bspw. mangelnde medizinische Qualität, oft monatelange Wartezeiten auf (Fach)Arzttermine oder zermürbende bürokratische Antragsverfahren benachteiligt werden.

Die medizinische Infrastruktur, vor allem in dünn besiedelten, ländlichen Gebieten muss erhalten und weiter ausgebaut werden. Hierfür gilt es Anreize für niedergelassene Ärzt:innen zu schaffen und weitere medizinische Versorgungszentren zu errichten.

Ärzt:innen und medizinisches Personal benötigen würdige Arbeitsbedingungen, die ihnen ermöglichen, ihren Patient:innen eine engmaschig, liebevolle, individuelle Betreuung zukommen zu lassen.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ unterstützt alle Maßnahmen zur Etablierung ethisch verantwortlich handelnder Ärzte.

Wir fordern eine grundlegende Gesundheitsreform, in der auch die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der Versicherungsträger gelöst werden (z.B. Abbau der Bürokratie, Ausgliederung krankenversicherungsfremder Leistungen und deren Finanzierung über Steuern). Prävention und Krankheitsfrüherkennung müssen absoluten Vorrang haben und sollten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein.

Die Steuern auf Alkohol und Nikotin müssen deutlich erhöht und Steuern auf Produkte mit hohen Anteilen von ungesunden Fetten und Zucker eingeführt werden. Im Interesse des Jugendschutzes ist die Aufklärung über Suchtgefahren zu intensivieren und die Tabak- und Alkoholwerbung weiter einzuschränken.

3.2 Ernährung

Wir treten dafür ein, dass Nahrungsmittel so naturbelassen wie möglich auf den Markt kommen (Haltbarmachung mittels relativ unschädlicher Verfahren wie Säuern, Erhitzen). Die einzelnen Bestandteile müssen lückenlos und in verständlicher Sprache deklariert werden. Die heute im Übermaß verwendeten chemischen Zusätze verursachen, insbesondere bei Kindern, zunehmend Allergien. Auch die Schädlichkeit von Industriezucker ist allgemein bekannt. Der Katalog an erlaubten chemischen Zusätzen muss deshalb drastisch verringert und Industriezucker vor allem aus der Babynahrung herausgehalten werden.

Wie zahlreiche Beispiele gesunder vegan aufgezogener Kinder beweisen, ist eine fleischlose Ernährung bereits im Babyalter durchaus zu empfehlen.

Wir befürworten die vegane Ernährungsweise aus ethischen Gründen einerseits und aus gesundheitlichen Gründen andererseits: Mehrere vergleichende Studien verschiedener deutscher Universitäten und Institute belegen, dass vegan lebende Menschen gesünder sind als Mischköstler. Daher ist das Angebot von gesunden, pflanzlichen Speisen in öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kantinen, Mensen, Altenheimen und Krankenhäusern beträchtlich zu erweitern.

Wir fordern die lückenlose Kennzeichnung aller Lebensmittel, die genmanipulierte Substanzen enthalten (s. Punkt 3).

Um eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die wichtige Rolle einer gesunden Ernährung zu erreichen, wollen wir wirtschaftlich unabhängige Beratungsstellen einrichten.

 

3.3. Drogenpolitik

„Drogenkonsum kann sehr gefährlich sein, schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen, Familien zerstören und zu Kriminalität führen. Daher sollten Aufklärung und Prävention an erster Stelle stehen.

Dennoch sollte in der Drogenpolitik eine ganzheitliche Betrachtung stattfinden, welche Konsument:innen weder stigmatisiert noch kriminalisiert.

Denn Menschen, die süchtig nach harten Drogen sind, bedürfen Hilfe. Der Fokus dieser Hilfe sollte auf den Problemen der Menschen liegen, welche zum Drogenmissbrauch führen.

Hilfsmöglichkeiten sind Suchtberatungen, Therapieangebote und die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, wo suchtkranke Menschen z. B. saubere Spritzbestecke bekommen und bei Bedarf sofortige medizinische Hilfe. Drogenkonsumräume und andere Hilfeeinrichtungen können Leben retten. Auch werden Drogenabhängige so von Bahnhofstoiletten oder Spielplätzen weg in eine für sie und alle anderen geschützte Umgebung gelenkt.

Sogenannte weiche Drogen (wie Haschisch / Marihuana) richten nachweislich weniger Schaden an als z. B. der legale Alkohol. Daher befürworten wir eine wissenschaftlich fundierte Freigabe für den Eigenbedarf. Eine Abgabe nach Aufklärung an über 18-Jährige und der Anbau von Hanf sollten gesetzlich erlaubt werden, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Auf dem illegalen Drogenmarkt sind die Drogen oft gestreckt oder mit stark gesundheitsschädlichen Stoffen versetzt. Dies kann durch eine Legalisierung und kontrollierte Abgabe verhindert werden. In anderen Ländern sieht man, dass der Konsum durch solche Maßnahmen nicht zugenommen hat.

Wir befürworten zudem Angebote zum Drug-Checking, damit Konsument:innen Drogen vor dem Konsum auf gesundheitsschädliche Substanzen, falsche Dosierungsangaben oder gar falsch deklarierte Substanzen überprüfen können. Gekoppelt an das Angebot sollte eine neutrale Beratung über mögliche gesundheitliche Schäden und Risiken stattfinden. Dies kann keinen risikofreien Konsum ermöglichen, aber das Risiko für Konsument:innen erheblich reduzieren.

Ein möglicher therapiebegleitete Einsatz von psychoaktiven Substanzen soll evidenzbasiert evaluiert werden. Erste Forschungsergebnisse zeigen beispielsweise einen potenziell relevanten möglichen Nutzen bei PTBS-Patient:innen.

Der Schutz der Gesundheit und vor Kriminalität stehen natürlich in allen Fällen an erster Stelle.“

 

 

 

  1. Gentechnik und ihre ethische Bewertung

Die Gentechnik bedeutet einen radikalen Eingriff in natürliche Gegebenheiten und ist nicht vergleichbar mit den Veränderungen, die der Mensch langsam und über lange Zeitspannen hinweg durch Züchtung vorgenommen hat (z.B. Getreide).

Gentechnologie bedeutet Eingriffe in die biochemischen Baupläne aller Lebewesen. Gezielt wird in das Erbgut und damit in biochemische Steuerungsvorgänge eingegriffen. DNA-Sequenzen werden verändert bzw. neu zusammengesetzt und u.a. auch in lebende Organismen eingesetzt.

Auf dem Ernährungssektor bedeutet dies massive gentechnische Veränderungen im Pflanzenreich, (vor allem von Getreide, Soja, Raps etc.). Negative Folgen für die menschliche Gesundheit wurden bislang in keiner Studie nachgewiesen. Gesundheitsschädigend ist jedoch auf jeden Fall der Mehreinsatz von Pestiziden, der beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen üblich ist und oft notwendig wird.

Bereits mehrfach ist erwiesen worden, dass auf Versuchsfeldern ausgebrachte genmanipulierte Pflanzen die auf benachbarten Feldern „natürlich angebauten“ in ihrer genetischen Substanz veränderten. Angesichts der Tatsache, dass substanzielle Veränderungen im genetischen Material von Pflanzen unumkehrbar und Ausgebrachtes oder Entwichenes nicht rückholbar sind, lehnen wir die Grüne Gentechnik strikt ab.

Bisher gibt es in Europa zwar kein Klonfleisch und keine Gen-Zuckerrüben, mit Handelsabkommen wie TTIP, CETA, JEFTA und/oder EU-Mercosur könnte sich dies jedoch ändern.

Wir setzen uns kompromisslos dafür ein, dass Gen-Pflanzen in Lebensmitteln, Tierfutter oder Saatgut nicht eingesetzt werden dürfen. Auch Tiere müssen hier wieder leiden. Gentechnische Eingriffe schlimmster Art, u.a. die Schaffung transgener (d.h. aus den Genen verschiedener Tierarten, auch des Menschen „zusammengesetzter“) Tiere, haben zur Existenz von Lebewesen geführt, die vorwiegend als Krüppel dahinvegetieren (als Beispiel die – noch dazu patentierte – Krebsmaus). Wenn überhaupt lebensfähig, werden sie zur Produktion arteigener, sowie artfremder Stoffe gezwungen und als „Organbank“ zum Ersatz menschlicher Organe missbraucht.

 

 

Kurz gefasst lautet unser politisches Programm:

  • Achtung vor dem Erbgut aller Lebewesen (Menschen, Tiere und Pflanzen) und somit keine Eingriffe.
  • Gentechnik darf wirtschaftlich nicht genutzt werden.
  • Gentechnisch manipulierte Organismen dürfen nicht freigesetzt werden.
    Wir stehen für:
  • die lückenlose Kennzeichnung aller gehandelten Nahrungsmittel, die genmanipulierte Substanzen enthalten,
  • verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt statt „Reparatur“ von Schäden durch z.B. Abfall fressende Bakterien und dergleichen,
  • gesundheitsorientierte Lebensbedingungen und Ernährung statt gentechnischer Methoden zur Krankheitsbekämpfung,
  • eine naturverträgliche Landwirtschaft statt der überflüssigen Produktionssteigerung durch gentechnische Manipulation.

 

 

  1. Landwirtschaftspolitik

Die Agrarpolitik der etablierten Parteien auf EU- sowie auf nationaler Ebene hat die Landwirtschaft zu immer belastenderen Bewirtschaftungsmethoden gezwungen.

Der hohe Wert der Natur für Wirtschaft und Gesellschaft (Ökosystemleistung) wurde dabei nicht berücksichtigt. Unternehmen, und insbesondere die Landwirtschaft, sind auf Naturkapital angewiesen, um überlebensfähig zu sein. In der Folge erleben wir die Übernutzung unseres endlichen Naturkapitals durch Klimawandel, Bodenerosion, Wasserverschmutzung, Verlust an Biodiversität und natürlichen Lebensräumen wie Wäldern und Feuchtgebieten. Die zunehmende Verknappung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen wirkt sich auf die nachhaltige Entwicklung in der Landwirtschaft aus. (vgl. Natural Capital Impacts in Agriculture – FAO)

Den gesellschaftlichen Wünschen nach Erhaltung der biologischen Vielfalt und verschiedenen Ökosystemleistungen stehen die Interessen der Existenzsicherung und hohe Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber. (vgl. The Economics of Ecosystems and Biodiversity, Naturkapital Deutschland – TEEB DE)

Die Erhöhung der Produktivität in der Tierhaltung und der Milchproduktion auf gleichbleibender Fläche führt dazu, dass Tiere als Objekte ohne Bedürfnisse und ohne Leidensfähigkeit angesehen und sie daher skrupellos gequält, verstümmelt und getötet werden.

Der intensive Großeinsatz von Herbiziden, Pestiziden, Antibiotika, Wachstumsförderern und anderen pharmazeutischen Präparaten hat hohe gesellschaftliche Schäden verursacht und muss schnellstmöglich drastisch reduziert werden. Mittel- bis langfristig wollen wir eine zu 100 % ökologische Landwirtschaft erreichen.

Viele Krebserkrankungen, Herz- und Kreislaufleiden, Allergien und weitere Umwelt- bzw. Zivilisationskrankheiten gehen auf die zunehmende Chemisierung in der Agrarindustrie zurück.

Die Regulierungsleistungen der Natur, wie z. B. sauberes Trinkwasser, Klima und Hochwasserschutz, Bestäubung von Pflanzen durch Bienen sind bereits übernutzt, was u. a. auch zu einem alarmierenden Rückgang der Biodiversität führt. Die Gentechnik trägt hierzu ebenso ihren Anteil bei und bedeutet zudem das große Risiko, dass einmal in Umlauf geratene gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) nicht mehr zurückgeholt werden können. Daher lehnen wir auch jede Art von Genmanipulation ab.

Die Folgekosten sind von uns und den nachfolgenden Generationen zu tragen.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – hat sich zum Ziel gesetzt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und sie weitgehend umzukehren. „Profite“ müssen neu definiert (neu berechnet) werden, um Perverses in der Landwirtschaft zu überwinden. Es ist in einem ersten Schritt schnellstmöglich zu einer artgerechteren Tierhaltung und Milchproduktion zurückzukehren (ganzjähriger Auslauf ins Freie für alle Tierarten, Verzicht auf Amputationen sowie grausame Züchtungs- und Vermehrungsmethoden, Verzicht auf Kasten-, Käfig- und Anbindehaltung von Kälbern, Bullen, Schweinen, Hühnern und anderen Tieren).

Nachhaltige Entwicklung heißt auch richtig zu bilanzieren. Die Kosten richtig zu berechnen und zu verteilen. Naturressourcen sind die Grundlagen der Produktion; ihre dauerhafte Erhaltung darf nicht kurzfristigen Nutzungsinteressen geopfert werden. Durch gezielte Maßnahmen und den Abbau marktverzerrender Subventionen müssen ehrliche Preise erzeugt werden.

Korrekturen und nachhaltige Entwicklung:

  • schädliche Subventionen:
    Verpflichtende Erstellung einer Gesamtökobilanz für industrielle/intensive Tierhaltung (Massentierhaltung)
    Nur so können Wirkungszusammenhänge auf lokaler, regionaler und globaler Ebene, wie Stoffkreisläufe und Einträge aus Landwirtschaft und Industrie in Gewässer, schneller identifiziert und versteckte ökologisch und ökonomisch schädliche Subventionen entlarvt und korrigiert werden (Kusche et al., 2011)
    Verpflichtende Erstellung einer Gesamtökobilanz für die Verwendung von Futtermitteln zur Energieproduktion, zur Verhinderung von landwirtschaftlichen Flächen als Spekulationsobjekte.
  • Ökosystemleistungen und Düngeverordnung:
    Böden und Grundwasserressourcen müssen geschützt werden, ebenso bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Düngeverordnung muss dringend nachgebessert und ihre Einhaltung überwacht werden. Bei Überschreiten von Grenzwerten müssen Aufbringverbote (analog den Fahrverboten im Straßenverkehr) erlassen werden. Darüber hinaus befürworten wir die Entwicklung umweltverträglicher bodenschonender Landmaschinen.
  • Entwicklung und Planungsprozesse in der Landwirtschaft:
    Ökosystemleistungen und Naturkapitalbewertungen sind Grundlage für Entwicklung und Planungsprozesse in der Landwirtschaft. Die erhobenen Daten müssen exakt, relevant, nachvollziehbar und reproduzierbar sein. Die Agrarbehörden und das landwirtschaftliche Ausbildungssystem sind entsprechend zu reformieren. Die Weichen für eine konsequente Agrarstrukturreform müssen endlich gestellt werden. Landwirten, die im Interesse von uns allen auf die heute vorherrschenden Natur zerstörenden, menschen- und tierfeindlichen Produktionsmethoden verzichten, ist eine bleibende Existenz zu sichern.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – ist Befürworterin einer ökologisch-veganen-Landwirtschaft.

Falsche Produktivität führt zu einer Übernutzung der Ökosysteme. Deshalb möchten wir alle Landwirte und Bauernverbände bei der Umstellung aller schädlichen Bewirtschaftungsmethoden unterstützen und ehrliche Preise für ihre Produkte erreichen.

Eine eindeutige und verbindliche Deklarierung von regionalen Produkten (Anbaugebiet und Ernte im Umkreis von max. 50km) sollte ebenfalls eingeführt werden.

Schädliche Förderungen und Subventionen müssen festgestellt und korrigiert werden.

(s. Punkt 8/Globalisierung).

 

 

  1. Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik

6.1 Ganzheitliches Konzept

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – sieht sich aus ihrem ethischen Anspruch heraus in der besonderen Verantwortung für unsere Mitwelt. Nach unserer Überzeugung bilden Mensch, Tier und Natur eine Einheit. Die Betreiber von Landwirtschaft, Industrie, Energieversorgung und Transportunternehmen sind in die Pflicht zu nehmen. Auch auf das Konsumverhalten des einzelnen Verbrauchers sollte durch Aufklärung eingewirkt werden.

Unser klares Bekenntnis lautet daher: Die Sicherung einer lebenswerten Umwelt für nachfolgende Generationen ist für uns ein Schwerpunkt verantwortungsbewusster Politik!

Einige wichtige Forderungen sind:

  • Kurzfristig wollen wir eine naturnahe Landwirtschaft mit so artgerechter Tierhaltung wie möglich erreichen und mittel- bis langfristig aus ethischen, ökologischen und gesundheitlichen Gründen auf eine biovegane Landwirtschaft hinarbeiten. Damit verbunden wäre gleichzeitig eine Verbesserung der Luft-, Boden- und Wasserqualität.
  • Umweltpolitik und Umweltschutz sind mehr als bisher auf die Prävention von Umweltschäden zu konzentrieren. Für die Sanierung von Altlasten hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Verursacherprinzip zu gelten.
  • Deutliche Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel.
  • Der Flugverkehr ist auf ein ökologisch vertretbares Maß zu reduzieren.
  • Die Öko-Steuer soll nicht Finanzlöcher im Bundeshaushalt stopfen, sondern für die Subventionierung umweltfreundlicher Technologien bzw. den Ausbau des Schienennahverkehrs und des Fernbahnnetzes eingesetzt werden.
  • Ökologisch sinnvoll sind auch Abgaben für die Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre und die Gewässer, Abgaben für den Flächenverbrauch für den Bau von Verkehrswegen, versiegelten Plätzen und Gebäuden sowie für den Handel mit Fleisch und anderen Tierprodukten. Eine durch Letzteres bedingte zusätzliche finanzielle Belastung der Verbraucher sollte durch eine Mehrwertsteuer-Befreiung oder -Reduzierung bei pflanzlichen Nahrungsmitteln ausgeglichen werden.
  • Bei Neubauten und Sanierungen soll künftig eine optimale Dämmung angestrebt werden, wobei  Materialien mit guter Ökobilanz bevorzugt werden sollen. Hier sind bei Bezuschussungen/  Subventionen die Entsorgungs- bzw. Recycling-Aspekte in der Bewertung zur Zuteilung zu  berücksichtigen. Die Nutzung von dezentraler erneuerbarer Energiegewinnung (eine Null- oder gar  Plusenergiebilanz ist anzustreben) und Tierfreundlichkeit (z. B. Vogelschutz bei großen Fenstern,  Wandnistvögeln Möglichkeiten geben), ist als eine Auflage einzuführen. Eine Dachnutzung zur  (erneuerbaren) Energiegewinnung ist bei Neubauten als eine Bauauflage bei Genehmigungen  festzulegen. Auf allen (städtischen) Dachflächen ist möglichst eine Begrünung zu realisieren. Das gilt für alle Flächen, die zur Energiegewinnung ungeeignet sind, aber auch für Kleinflächen, wie Garagen oder Fahrgastunterstände/Wartehäuschen des ÖPNV. Bei Städten soll Innenverdichtung vor Zersiedelung des Außenbereichs gelten und   unter Berücksichtigung eines nachhaltigen Gesamtkonzepts, welches das städtische Klima  berücksichtigt, soll verstärkt höher gebaut werden als bisher, um Fläche zu sparen und dennoch  genügend günstigen Wohnraum zu schaffen.

6.2. Klimaschutz

Klimaschutz ist ein Grundrecht – Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil am 24.März 2021 festgestellt dabei an die Schutzpflicht des Staates verwiesen. Damit erkannte das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die kommenden Generationen zum ersten Mal Klimaschutz als Staatsziel an.

Effektiver Klimaschutz erfordert ein entschlossenes Handeln auf individueller, nationaler und globaler Ebene. In unserem Grundsatzprogramm zum Klimaschutz legen wir daher besonderen Fokus auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, den Schutz der Wälder sowie die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ ist sich der Dringlichkeit der Lage bewusst und setzen uns dafür ein, dass alle politisch Verantwortlichen sowie jede:r Einzelne einen Teil dazu beiträgt, die Erderwärmung auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

6.2.1 Menschenverstärkter Treibhauseffekt

Unserer Umwelt droht eine große Gefahr durch den menschenverstärkten Treibhauseffekt. Während der natürliche Treibhauseffekt durch das Zurückhalten der Sonneneinstrahlung in der Atmosphäre dazu führt, dass auf der Erde ein warmes und lebensfreundliches Klima herrscht, geht der menschenverstärkte Treibhauseffekt auf den verstärkten Ausstoß von Treibhausgasen durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen zurück. Das führt zu einer übermäßigen Erwärmung der Erdatmosphäre, was zu schwerwiegenden Folgen wie steigende Temperaturen, vermehrte Hitzewellen, Dürren und Waldbrände, heftigere Stürme und Überschwemmungen, sowie das Schmelzen von Gletschern am Nord- und Südpol und den Anstieg des Meeresspiegels zur Folge hat. Um die negativen Auswirkungen zu minimieren, ist ein entschlossenes Handeln aller politisch Verantwortlichen erforderlich.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – setzt sich für die Bekämpfung des menschenverstärkten Treibhauseffekts und der Klimakrise ein und fordert die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz. Die Partei schlägt folgende Formulierung vor:

„Es ist die Aufgabe des Staates, vor allem im Hinblick auf die kommenden Generationen, der durch Menschen verursachten Klimaerwärmung im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken.“

Ein Schuldenerlass soll die Länder des globalen Südens, die besonders unter der Klimakrise und seinen katastrophalen Auswirkungen leiden, im Sinne der Klimagerechtigkeit dabei unterstützen, die Folgen der Klimakrise abzufedern und ihre Entwicklungsziele zu erreichen.

6.2.2 Wälder und Wiederaufforstung

Wälder sind von grundlegender Bedeutung für unser Klima und Ökosystem. Sie produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff und regulieren das Klima in der Atmosphäre und den Wasserhaushalt im Boden. Darüber hinaus bieten sie einen hohen Erholungswert, schaffen eine hohe Identifizierung mit der Natur und sind Heimat für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Wälder haben auch eine wichtige wirtschaftliche Funktion, da sie den umweltfreundlichen und CO2-neutralen Rohstoff Holz liefern. Gesunden Wäldern kommt besonders wegen ihrer CO2-bindenden und klimaregulierenden Eigenschaften bei der Bewältigung der Klimakrise eine Schlüsselrolle zu.

Der Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Wälder und die Pflege wirtschaftlich genutzter Forste sind daher für die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ von größter Bedeutung. Dazu gehört eine Verpflichtung zur Unterschutzstellung von Flächen, auf denen sich Wälder natürlich entwickeln können mit einem Mindestanteil von 5 % der Landesfläche. In Deutschland machen Wälder und Forste rund ein Drittel der Landfläche aus. Allerdings sind diese stark von verschiedenen Problemen betroffen.

Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels, der zu höheren Temperaturen und längeren Trockenperioden führt, sowie einer jahrhundertelang praktizierten nicht nachhaltigen Forstwirtschaft sind die Wälder in einem schlechten Zustand. Austrocknung, Waldbrände und Schädigung durch Insekten wie z.B. den Borkenkäfer stellen eine akute Bedrohung für sie dar. Um diese Probleme zu lösen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Von großer Bedeutung ist die Förderung von klimaresilienten Baumarten und die Anpassung der Waldbewirtschaftung an neue klimatische Bedingungen.

Auch der Waldumbau hin zu naturnahen Mischwäldern und nachhaltigen Mischforsten trägt dazu bei, die Wälder zu erhalten und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Ansatz ist die aktive Überwachung und Verhinderung von Schäden ohne den Einsatz von Pestiziden, beispielsweise durch gezielte Forstschutzmaßnahmen.

6.2.3 Landwirtschaftliche Tierhaltung und Klima

Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasemissionen. Je nach Studie ist sie für 14% bis über 50% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind es laut Umweltbundesamt ein Anteil von über 5% der Gesamt-Emissionen und 70% der landwirtschaftlichen Emissionen. Daher ist es nicht nur aus ethischer Betrachtung, sondern auch aus Klimaschutzsicht eine der dringlichsten Aufgaben, sie zu beenden. Deshalb fordern wir eine Erhöhung der Besteuerung von Fleisch- und Molkereiprodukten sowie von Eiern zunächst auf den üblichen MwSt-Satz von 19 % und dann weiter steigend, sodass die tatsächlich der Volkswirtschaft entstehenden Kosten durch Umwelt- und Klimaschäden sowie im Gesundheitsbereich abgedeckt werden. Gleichzeitig soll die MwSt. für pflanzliche Lebensmittel gesenkt werden.

6.2.4 Natürlicher Klimaschutz

Natürlicher Klimaschutz umfasst Maßnahmen, die dazu beitragen, CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen, um damit den Treibhauseffekt zu reduzieren. In Deutschland sind natürliche und extensiv genutzte Ökosysteme wichtige Faktoren, die zum natürlichen Klimaschutz beitragen können. Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ stellt in Bezug zum Natürlichen Klimaschutz folgende politische Forderungen auf:

– Erhaltung und Schutz von Wäldern, Mooren, Grünland und Grasland sowie anderen natürlichen und naturnahen Ökosystemen, um ihre Natur- und Klimaschutzfunktion zu erhalten

– Förderung von nachhaltiger Forstwirtschaft und ökologischer Landwirtschaft, die die Kohlenstoffbindung im Boden erhöhen und den Einsatz von Chemikalien reduzieren

– Unterstützung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von degradierten Ökosystemen wie der Wiedervernässung von Mooren und der Aufforstung von Wäldern

– Einbeziehung des natürlichen Klimaschutzes in kommunale Klimaschutzstrategien und -pläne, um den Beitrag natürlicher Ökosysteme zur Emissionsreduzierung und Kohlenstoffbindung zu optimieren

– Förderung von Forschung und Innovationen im Bereich des natürlichen Klimaschutzes, um die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zu evaluieren und zu verbessern.

6.2.5 Klimafolgenanpassung

Die Folgen der Erderwärmung und der Klimakrise sind auf der ganzen Welt, so auch in Deutschland spürbar. Deshalb ist es wichtig, Maßnahmen zur Anpassung an die bereits unvermeidbaren Folgen zu ergreifen.

Hierfür sollten finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um beispielsweise den Hochwasserschutz zu erhöhen, uns vor Wärmebelastung zu schützen, Kanalisationen anzupassen oder auch um die Wälder widerstandsfähiger gegen Dürren und Schäden durch Tiere oder andere Lebewesen zu machen.

Dabei sind alle gesellschaftlichen Akteure gefragt: Die Politik, Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen und Initiativen. Der Austausch und Wissenstransfer und eine effektive Zusammenarbeit muss angestrebt werden. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen, Wissenschaft und Praxis sollte ebenfalls angestrebt werden, um effektive Maßnahmen für eine erfolgreiche Anpassung an die Folgen der Klimakrise umzusetzen.

6.3. Meeresschutz und „Müllpolitik“

Die Bedrohung unserer Binnengewässer sowie insbesondere von Nord- und Ostsee nimmt durch die fortgesetzte Einbringung von Schadstoffen (z.B. häusliche Abwasser, Industrieabwasser, undichte Mülldeponien, Verschmutzungen durch Oberflächenwasser und indirekte industrielle Einleitungen, Unfälle, Verklappungen, Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und Pestizide) ständig zu.

Flüsse und Weltmeere sind sensible Ökosysteme und die Grundlage der Lebensräume für Menschen, Tiere und Natur. Entsprechend sorgsam ist mit ihnen umzugehen (siehe auch Punkt 1.5: Überfischung der Weltmeere, Schleppnetzfischerei). Bessere Kontrollmechanismen des Staates bei der Öl- und Erdgasförderung in ökologisch sensiblen Zonen wie der Nordsee sind nötig.

Gerade die Meere sind seit Jahrzehnten einem zunehmenden Müll-Problem ausgeliefert. Immer mehr Müll – insb. Plastik – gelangt auf verschiedenen Wegen ins Meer. Dies ist besonders fatal, da Plastik nicht verrottet, sich im Wasser durch Sonneneinstrahlung und Wellenbewegung aber in immer kleinere Teile zersetzt und so von immer mehr Tieren für Nahrung erachtet und gegessen wird. Dies führt dazu, dass viele von ihnen verhungern, weil sie zwar einen vollen Magen haben, dieser aber freilich keine Nährstoffe aus dem Plastik ziehen kann.

Zur Bewältigung des Müllproblems ist es erforderlich, dass die Politik endlich die Weichen für weniger Plastikverpackung stellt. Aktuell nimmt der Anteil der in Plastik verpackten Produkte immer weiter zu. Diese Entwicklung sollte dringend umgekehrt werden. Daher wollen wir Plastiktüten umgehend verbieten, wie es bereits viele Länder getan haben. Darüber hinaus wollen wir deutlich strengere Regelungen für den Einsatz von Plastikverpackungen einführen sowie die Entwicklung und den Einsatz von Verpackungen ohne Kunststoff fördern.

Gemäß dem Motto „Vermeiden – Verwerten – Entsorgen“ hat die Müllvermeidung auf allen Ebenen oberste Priorität. Sie lässt sich zusätzlich zu den genannten Punkten durch den weiteren Ausbau von Mehrwegsystemen aller Art verbessern, wobei die Akzeptanz durch den Verbraucher unerlässlich ist.

Anreize für Herstellung und Gebrauch von Gütern aller Art mit höchster Recyclingmöglichkeit sollten vom Staat weitergehend als bisher gefördert, wenig recyclingfähige Verfahren und Produkte verteuert werden (Verursacherprinzip).

Schließlich ist eine effektive und bürgerfreundliche Müllverwertung und -entsorgung nötig. Ein erster Schritt ist der flächendeckende Einsatz moderner Wertstoff-Sortieranlagen, die sich inzwischen bewährt haben.

Wir streben eine noch gründlichere sowie deutlich stärker zu automatisierende Mülltrennung an, um so viele Rohstoffe wie möglich wieder zu verwerten. Die Restmüllverbrennung ist wegen der Unberechenbarkeit der Emissionen sowie aufgrund des Verlusts endlicher Ressourcen weitestgehend zu vermeiden. Jedes in der Wertstoffkette eingesetzte Verfahren ist anhand von Ökobilanzen daraufhin zu durchleuchten, ob es auch wirklich das ökologisch sinnvollste ist.

6.4 Umwelt- und Naturschutz

Den Landschaftsschutz wollen wir verbessern, den Landschaftsverbrauch stark einschränken. Hier ist einer vorsorgenden und erhaltenden Umweltpolitik Vorrang vor wirtschaftlichen Einzel- oder Gruppeninteressen zu geben. Als Priorität sehen wir beim Landschaftsschutz die Rettung und Wiederherstellung der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten. Die weitere Umwandlung noch bestehender Lebensräume für Tiere mit dem Zweck der Nutzung durch den Menschen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Entstehende Brachflächen sind für eine natürliche Entwicklung von heimischen Pflanzen und Tieren zu reservieren.

Der Schutz des ökologischen Gleichgewichts beginnt bei der Reinhaltung von Grundwasser und Boden als empfindliche Glieder in der Nahrungskette allen Lebens. Die Belastung durch Schwermetalle und sonstige Chemikalien aus Industrie und Landwirtschaft muss durch verschärfte Gesetze und den Einsatz moderner Technologien deutlich vermindert werden.
Es ist eine wirksamere Bekämpfung der Umweltkriminalität vonnöten, u. a. mithilfe einer deutlich intensiveren Kontrolle und Durchsetzung der bestehenden Gesetze sowie einer Verschärfung letzterer.

Das Einbringen von Schadstoffen in den Naturkreislauf – Boden, Wasser und Luft – wollen wir strikter unterbinden. Wo Verbote missachtet werden, ist dies strenger als bisher zu bestrafen. (So ist z.B. Gewässerverschmutzung kein Kavaliersdelikt.) Auch wollen wir ein Verbot des Hydraulic Fracturing („Fracking“) durchsetzen.

Um die Böden zu schützen, von denen täglich (!) in Deutschland 62 Hektar (Berechnungen des Umweltbundesamtes von 2016) aufgrund von Versiegelung oder zu intensiver landwirtschaftlicher Nutzung durch große Maschinen, Pestizide und Mineraldünger verloren gehen, sind der Gülleanfall sowie die Düngung und der Einsatz von Pestiziden und großen Maschinen in der Landwirtschaft, die auch eine Folge verfehlter Agrarpolitik sind, soweit wie möglich bzw. nötig zu reduzieren.

Verunreinigungen der Umwelt sind keine Bagatell-Vergehen. Ebenso wie der Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen usw. vom Halter zu beseitigen ist, sollte auch das Wegwerfen von Dosen, Zigaretten, Kaugummi oder Ähnlichem verboten und mit Bußgeld belegt werden. Lärm und Abgase, vor allem in den Innenstädten, sind entscheidende Mitverursacher heutiger Zivilisationskrankheiten. Daher ist es für uns ein vorrangiges Ziel, sowohl Schadstoff- als auch Lärmemissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Beides ist bei der Verkehrsplanung und Kraftfahrzeugentwicklung zu berücksichtigen.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ unterstützt die wachsende Bedeutung von Urban Gardening und möchte, dass entsprechende Projekte gefördert werden. Durch lokale Nahrungsmittelherstellung – ob in privaten Gärten, in solidarischer Landwirtschaft, in Gewächshäusern, auf Hausdächern etc. – und ortsnahem Konsum werden klimaschädliche Transportwege vermindert sowie die Artenvielfalt von Fauna und Flora sowie die Luftreinheit in den Städten verbessert. Ebenso kann durch Bewuchs an Häusern sowie dem Ausbau von städtischen Parks Hitze und Kälte abgemildert werden, was zu großen Einsparungen beim Energieverbrauch führt.

6.5. Verkehr

Nur durch durchdachtes Handeln ist es möglich, die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung sowie den Warentransport unserer Wirtschaft zukünftig so sicherzustellen, dass hierbei deutlich weniger Staus entstehen, welche nicht nur eine große Belastung für das Klima sind, sondern aufgrund der Zeit- und Treibstoffverschwendung auch einen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen, den Experten auf 25 bis 91 Milliarden Euro pro Jahr schätzen. Zum Zweck der Eindämmung von Treibhauseffekt und Umweltverschmutzung, aber auch dieses volkswirtschaftlichen Schadens, ist es unumgänglich, den öffentlichen Personen- und Warenverkehr verstärkt zu fördern.

Den ÖPNV wollen wir daher im Hinblick auf seine räumliche Abdeckung des Landes sowie seine Taktung massiv ausbauen und besser vernetzen. Auch ist es wichtig, dass der finanzielle Anreiz zur Nutzung des ÖPNV im Vergleich zum Auto deutlich erhöht wird. Daher streben wir an, die Gebühren und Steuern für Autos sowie Benzin und Diesel so zu erhöhen, dass die hieraus generierten Einnahmen die Nutzung des ÖPNV deutlich kostengünstiger oder bestenfalls komplett kostenlos ermöglichen können. Bürgerinnen und Bürger, die beruflich auf ihren PKW angewiesen sind, sollen jedoch einen Ausgleich erhalten. Öffentliche Verkehrsbetriebe dürfen durch die höhere Benzin- und Dieselsteuer freilich ebenfalls nicht belastet werden.

Des weiteren sollte die Entfernungspauschale so weit verändert werden, dass für den Berufstätigen die Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel attraktiver wird als das Auto. Außerdem wollen wir Niedrigemissions-Fahrzeuge (max. Drei-Liter-Auto) und Fahrzeuge mit alternativen Technologien (Wasserstoff-/Elektromotoren) finanziell im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen stärker fördern.

Ein gestaffeltes Tempolimit ist möglichst umfassend sowohl aus Sicherheits- als auch aus Umweltschutzgründen einzuführen und zu kontrollieren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen soll 130 km/h nicht übersteigen.

Um der Naturzerstörung und Habitatzerschneidung Einhalt zu gebieten, ist jedem Straßenbau ein Genehmigungsverfahren durch ein Gremium vorzuschalten, das sich mindestens zur Hälfte aus organisierten Umwelt- und Naturschützern zusammensetzt.

Um wild lebende Tiere vor der menschlichen (Auto-)Mobilität zu schützen, sind mehr als bisher in besonderen Gefahrenzonen Geschwindigkeitsbegrenzungen (radarkontrolliert) zu erlassen oder Schutzzäune zu errichten. Um die Bewegungsfreiheit der Tiere nicht zu sehr einzuschränken, sind in regelmäßigen Abständen bewachsene Grünbrücken zu bauen. Für Amphibien sind zwischen Laich- und Wintergebieten sog. Krötentunnel mit den darauf hinführenden Zäunen in die Straßenbauverordnung aufzunehmen. Verkehrsunfälle mit Tieren dürfen nicht länger als selbstverständlich angesehen werden. Den Fahrzeugführer wollen wir verpflichten, sich um angefahrene bzw. überfahrene Tiere zu kümmern. Hier kann die flächendeckende Einrichtung eines Tiernotrufs hilfreich sein, der zum Ziel hat, ein verletztes Tier dort unterzubringen, wo es gesund gepflegt wird. Haftpflichtversicherungen sollten für den entstandenen Schaden auch dann eintreten, wenn man wegen eines Tieres gebremst hat. Die aktuelle Regelung, dass bei einem Unfall mit einem Wildtier der zuständige Jäger zu rufen ist, ist abzuschaffen. Bei Unfällen verletzte Tiere sind zu Tierärzten zu bringen, die dann entscheiden, ob dem Tier noch geholfen werden kann oder ob es eingeschläfert werden muss.

Der Schwerlastverkehr gehört auf die Schiene und auf die Wasserstraßen! Hier besteht ein großer politischer Handlungsbedarf, um die Natur direkt und zusätzlich mittelbar durch die Abgasminderung bei dann freiem Verkehrsfluss zu schützen.

Auch der Energie fressende und umweltschädliche Luftfrachtverkehr ist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Entwicklung umweltschonenderer Techniken für den gesamten Flug- und Schiffsverkehr ein. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen, muss eine Besteuerung der Treibstoffe eingeführt werden.

Um die Belastung unserer Umwelt durch den unverhältnismäßig hohen LKW-Verkehr zu reduzieren, wollen wir die LKW-Maut anheben und den Güterverkehr auf der Schiene attraktiver machen.
Die Beimischung von Pflanzenöl oder Ethanol zu herkömmlichem Kraftstoff ist zu verbieten mit Ausnahme von solchem Pflanzenöl oder Ethanol, das aus Abfällen stammt. Die immer noch rasant fortschreitende Zerstörung der letzten Regenwälder unseres Planeten sowie der Welthunger machen dies zwingend erforderlich. Kraftstoff, für den Pflanzen angebaut wurden, ist aufgrund der Palmöl- und Soja-Problematik kein Klimaschutz, sondern ein massiver Klimakiller.

6.6. Energie

Die Energieversorgung der Bevölkerung sowie der Wirtschaft darf nicht weiterhin abhängig von fossilen und damit klimaschädlichen und endlichen Rohstoffen sein. Nur durch eine konsequente Nutzung erneuerbarer Energien kann eine zuverlässige, klima- und umweltverträgliche, risikolose und damit preiswerte Energieversorgung in der Zukunft sichergestellt werden.

Wir stehen voll und ganz hinter dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, deren Nutzung ein unkalkulierbares Risiko für Menschen, Tiere und Natur darstellt. Die Reaktorunfälle von Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima, Unregelmäßigkeiten und Versäumnisse in deutschen Atomkraftwerken sowie die ungelösten Probleme der Endlagerung über große Zeiträume zeigen deutlich, dass diese Technologie durch den Menschen nicht beherrschbar ist. Selbst bei störungsfreiem Betrieb der Reaktoren ist das Risiko von Unfällen mit den Folgen einer Verstrahlung unserer Mitwelt beim Transport radioaktiver Abfälle und durch Techniken der Wiederaufarbeitung sehr hoch.

Darüber hinaus ist auch der Export von Atomtechnologie ins Ausland unverzüglich einzustellen. Es kann nicht sein, dass wir in unserem Land aus dieser Risikotechnologie aussteigen, ihre Nutzung im Ausland aber unterstützen. Um den Atomausstieg endgültig sicherzustellen, brauchen wir einen eigenen Artikel zur Nichtnutzung von Atomenergie und ein Exportverbot von Atomtechnologie im Grundgesetz.

Fossile Energieträger (d.h. Energieumsetzung aus Kohle, Erdgas und Erdöl) tragen durch ihren Kohlendioxid-Ausstoß maßgeblich zum Treibhauseffekt bei. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung soll daher bis 2030 durch entsprechendes Bundesgesetz (ähnlich wie der Atomausstieg) erreicht werden. Großkraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, müssen kurzfristig nach dem technisch besten Standard zur Abgasfilterung ausgestattet werden, wo dies noch nicht der Fall ist. Sie können durch den Einsatz geeigneter Verfahren und die generelle Ankoppelung an das Fernwärmenetz in ihrem Wirkungsgrad erheblich verbessert werden. Dies führt in den angeschlossenen Gebäuden zur Senkung des Brennstoffverbrauchs und somit auch zur Verminderung des Schadstoffausstoßes. Großkraftwerke, die mit fossilen Energieträgern arbeiten, sind aus Gründen der Rohstoffknappheit und der Umweltverschmutzung sowie für den Klimaschutz schnellstmöglich durch Kraftwerke zu ersetzen, die regenerative Energien verwenden.

Energiegewinnung aus Biomasse ist kritisch zu sehen, da diese meist in Monokulturen angebaut wird, für die Urwälder gerodet wurden und/oder die zu sog. Verdrängungseffekten führen. Deshalb lehnen wir den gezielten Anbau von sog. Energiepflanzen ab und wollen die Energiegewinnung aus Biomasse auf Abfälle beschränken.

Einer der wichtigsten Aspekte einer nachhaltigen Energiepolitik ist die größtmögliche Einsparung beim Energieverbrauch. Hierfür sind Förderprogramme für Maßnahmen zu schaffen, die zur Energieeinsparung führen, wie z.B. Wärmedämmung, Brennwertheizungen, sparsamere Motoren und Haushaltsgeräte.

Für Energiegroßverbraucher (die so genannte energieintensive Industrie), unter denen sich gerade einige der größten Umweltverschmutzer befinden, darf es keine Ausnahmen und Vergünstigungen bei Abgaben, Umlagen und sonstigen Energienebenkosten (z.B. Stromsteuer, EEG-Umlage, Kosten für CO2-Zertifikate) geben.

Alternative Energiegewinnung muss erheblich mehr als bisher staatlich gefördert werden, z.B. aus Mitteln der bisherigen Kernenergie-Subventionierung. An Alternativen setzen wir auf sämtliche Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Wind, Wasser und in sehr begrenztem Rahmen auch Biomasse (s.o.), wobei sich aus heutiger Sicht speziell kleinere Solaranlagen und Wärmepumpen im Rahmen eines dezentralen Versorgungssystems als wirtschaftlich und besonders förderungswürdig erwiesen haben. Ein dezentrales Versorgungssystem reduziert die Überlandleitungen, die mit enormen Energieverlusten arbeiten, das Landschaftsbild verschandeln und Elektrosmog abstrahlen.

Bei Wind- und Wasserkraftwerken ist stets auf größtmöglichen Tierschutz zu achten. So dürfen etwa keine Windkraftwerke in der Nähe von Vogelschutzgebieten bzw. auf Vogelzugrouten gebaut werden. Außerdem sind sie für den Fall von unerwartetem Aufkommen von Vögeln oder Fledermäusen immer mit automatischen Abschaltmechanismen auszustatten. Bei Wasserkraftwerken ist darauf zu achten, dass keine Tiere in die Turbinen gelangen oder anderweitig zu Schaden kommen können und dass Fisch-Wanderwege nicht gestört, sondern ggf. mit zusätzlichen Fischtreppen weiterhin ermöglicht werden.

Die erneuerbaren Energien schaffen Arbeitsplätze. Aufgrund ihrer technologischen Möglichkeiten bietet sich für die Bundesrepublik Deutschland die Chance, die Entwicklung und die Nutzung erneuerbarer Energien entscheidend voranzubringen. Dies wird positive Einflüsse auf den gesamten Arbeitsmarkt haben.

 

 

  1. Familien- und Bildungspolitik

7.1 Familienpolitik

Die Familie (in ihren vielfältigen Erscheinungsformen) ist von hohem, unverzichtbarem Wert für den Einzelnen und die Gesellschaft, ebenso wie die Achtung vor der gesamten Mitwelt „Mensch, Tier und Natur“. Aus dieser Grundeinstellung heraus lassen sich Wege finden, Konflikte gewaltfrei zu lösen, die wir in Elternseminaren vermitteln wollen. Ein wesentlicher Bestandteil einer Erziehung zur Gewaltfreiheit ist der einfühlsame, respektvolle Umgang mit dem Tier als Mitgeschöpf.

In diesen Seminaren können den interessierten Eltern außerdem die Vorteile gesunder veganer Ernährung näher gebracht werden. Wichtig für Eltern ist dabei auch zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße von sich aus den Verzehr tierlicher Produkte “ vor allem von Fleisch “ ablehnen. Dies zu erkennen, zu respektieren und zu fördern muss Bestandteil eines neuen Denkens und Handelns werden!

Ein gutes Eltern-Kind-Verhältnis trägt dazu bei, ein Abgleiten der Jugend in die Drogenszene zu verhindern. Auch hier können die o.g. Elternseminare hilfreich und unterstützend wirken. Für straffällig gewordene Rauschgiftabhängige müssen die Möglichkeiten nach BtMG §35 (Betäubungsmittelgesetz) – „Hilfe statt Strafe“ – erweitert werden, um den Betroffenen eine Therapie nach ihrer Wahl anbieten zu können. Da wir kinderfreundlich eingestellt sind, sehen wir eine vordringliche Aufgabe darin, mit dazu beizutragen, dass Kinder in eine liebevolle, Geborgenheit vermittelnde Umgebung hineingeboren werden, dazu gehört auch, den Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres die Möglichkeit zu geben, in elterlicher Obhut aufzuwachsen, da sich die ersten drei Lebensjahre prägend auf das Kind auswirken. Dem mit der Erziehung betrauten Elternteil soll daraus kein finanzieller Nachtteil entstehen und der Wiedereinstieg in das Berufsleben einfach gestaltet werden. Eine wichtige Voraussetzung ist nicht zuletzt die genügende finanzielle Absicherung, z.B. durch Streichung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings ab dem ersten Kind.

Darüber hinaus macht die zunehmende Zahl geschiedener Ehen eine bessere soziale Absicherung von Scheidungswaisen und deren Erziehungsberechtigten dringend erforderlich. Um allerdings ungewollte Schwangerschaften verhindern zu helfen, muss die Aufklärung über präventive Maßnahmen deutlich verstärkt werden. Des Weiteren sollen sozial schwachen Frauen empfängnisverhütende Medikamente entsprechend ihrer körperlichen Konstitution kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Für eine werdende Mutter ist zu gewährleisten, dass sie ihre eventuell begonnene Ausbildung nicht endgültig abbrechen muss, sondern zu einem späteren Zeitpunkt fortführen und zum Abschluss bringen kann. Wichtig ist des Weiteren die fürsorgliche Betreuung der in Not gekommenen Frauen. Es widerspricht jeglicher humanitärer Auffassung, wenn ungeborenes Leben nur deshalb abgetrieben wird, weil es für die werdende Mutter an Betreuung, Fürsorge und finanzieller Hilfe mangelt. Auf diesem Gebiet muss noch viel getan werden. Staatliche und mitmenschliche Hilfe müssen hier Hand in Hand gehen (Stichworte: Anonyme Geburt / Notruf für werdende Mütter / Babyklappen).

Wir halten es für notwendig, adoptionswilligen Eltern mit einer Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen entgegenzukommen, auch im Interesse der ungewollten Kinder.
Wir fordern eine ausreichende Zahl von Krippen- und Kindergartenplätzen, um Mutter oder Vater ohne Benachteiligungen den Wiedereintritt ins Berufsleben zu erleichtern.
Kindergärten sollen nicht nur in spielerischer Weise pädagogische Angebote machen, sondern bereits im Vorschulalter soziales Verhalten einüben sowie die kreativen und kognitiven Fähigkeiten wecken und fördern. Außerdem sollte es ab dem 5. Lebensjahr eine Vorschulpflicht geben.

Auch der Stellenwert von Haustieren im Zusammenhang mit Kindererziehung ist nicht zu unterschätzen. Kinder, die mit Haustieren aufwachsen, sind nachweislich in höherem Maße dazu befähigt, sich sozial zu verhalten und Verantwortung zu übernehmen. Allerdings muss eine verantwortbare Haltung der Haustiere gewährleistet sein. Tiere sind kein Spielzeug! Sie sind auch kein Ersatz, wenn Eltern für ihre Kinder zu wenig Zeit haben. Es dürfen nicht egoistische Wünsche entscheidend sein, sondern die verantwortungsvolle Anschaffung im Hinblick auf die Tiere. Auch hier weisen wir auf die notwendige Einrichtung von Elternseminaren hin, die bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten weiterhelfen können.

7.2 Bildungspolitik

7.2.1. Schulen

Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft! In keinem anderen Bereich ist eine finanzielle Förderung so dringend erforderlich. Versäumnisse auf diesem Sektor rächen sich bitter!

Unsere Forderungen lauten daher:

  • Klassen mit maximal 20 Schülern,
  • eine ausreichende Anzahl von Lehrern,
  • Ausbau der Ganztagsschulen.
  • Bis dies gewährleistet ist, ausreichende Hortplätze mit angegliederter Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen,
  • Ausbau der Gesamtschulen.

Schüler_innen leiden häufig unter der Fülle an zu lernendem Faktenwissen vieler verschiedener Schulfächer. Dabei bleibt wenig Freiraum für eigenständiges Lernen und Denken sowie das Setzen eigener Schwerpunkte, die den individuellen Fähigkeiten und Interessen der Schüler_innen entsprechen. Um die Motivation für die Schule zu steigern, wäre es sinnvoll, Kindern und Jugendlichen nach dem Kennenlernen der Grundlagen der verschiedenen Fächer früher die Möglichkeit zu geben, sich zu entscheiden, in welchen Bereichen sie ihr Wissen und ihre Fähigkeiten vertiefen wollen. Zudem sollten Grundlagen- und Methodenkenntnis, soziale Kompetenzen, Kreativität und (Tier-)Ethik Vorrang vor Detailwissen haben.

Daher fordern wir:

  • Grundlagen sollten für alle Schüler_innen unterrichtet werden, jedoch nur bis zu einer bestimmten Klassenstufe.
  • Danach sollte der/die Schüler_in die Fächer nach eigenen Präferenzen zusammenstellen können. Verpflichtend sollten nur noch eine bestimmte Anzahl von Fokusfächern sowie spezifische Fächer wie Englisch, Ethik und Sport sein, da die Weltsprache zur Völkerverständigung unerlässlich ist, ethisches Verhalten in jeglichen Lebensbereichen vom Privaten bis zum Beruflichen das Wichtigste ist, das über allem anderen stehen sollte sowie Sport da er maßgeblich zur Gesundheit beiträgt.
  • Für alle oder einen Großteil der Schüler_innen geltende allgemeine Sportkurse sollten ab einer gewissen Klassenstufe abgeschafft werden, sodass das weit verbreitete Mobbing auf Grund schlechter sportlicher Leistungen in bestimmten Sportarten vermindert werden kann sowie sich möglichst niemand zum Sport gezwungen fühlt.
    Stattdessen sollten individuelle Kurse für einzelne Sportarten eingeführt werden, die die Schüler_innen je nach Präferenz wählen können. So sollte es möglich sein, für jede_n eine Sportart zu finden, die ihm/ihr Spass macht, wovon die Fitness und Gesundheit der Heranwachsenden profitieren werden.
  • Das Fach Religion ist in einem säkularen Staat abzuschaffen.
    Stattdessen muss das Fach Ethik für alle ab der 1. Schulklasse verbindlich und darin Tierrechtsphilosophie eingebunden werden. Alle Religionen sollen in Ethik erklärt und diskutiert werden.
  • Darüber hinaus müssen umweltschutzrelevante und ethische Aspekte in alle Fächer integriert werden, denn eine gesunde Umwelt bzw. ein intakter Lebensraum für alle Menschen und Tiere sowie ethisches Verhalten im späteren Beruf sollten die Maxime des Handelns sein und nicht überwiegend Profitorientierung. Ergänzend sollte immer ein achtsamer, respektvoller und friedvoller Umgang miteinander geübt und vorgelebt werden. Dieser bildet sowohl für das private als auch für das berufliche Leben eine wichtige Grundlage, um Werte wie Toleranz, Gewaltfreiheit, Selbstbewusstsein, Reflexionsvermögen, Ehrlichkeit etc. leben zu können. Kants Kategorischer Imperativ sollte für unseren Umgang mit Menschen und allen Tieren gelten.

Weiterhin ist ein deutlich stärkerer Fokus auf Pädagogik und Psychologie bei der Lehramtsausbildung unerlässlich, denn die Vergangenheit hat oft und deutlich genug gezeigt, dass das nahezu völlige Ausblenden von Pädagogik in den allermeisten Lehramtsstudiengängen fatale Folgen auf den Schulalltag haben kann. Unzählige Fälle von Mobbing und Ausgrenzung sowie daraus folgenden psychischen Krankheiten bis hin zu Selbstmorden und Amokläufen haben uns dies eindrucksvoll vor Augen geführt. Lehrer_innen müssen, insbesondere angesichts der Zunahme von Ganztagsschulen, viel mehr auf Schüler_innen eingehen sowie Probleme erkennen und lösen können. Zudem ist die Zahl der Schulpsychologenstellen weiter zu erhöhen.

Barrieren für körperlich behinderte Schüler_innen müssen an Schulen endlich vollumfänglich abgebaut werden, um ihnen eine problemlose Teilnahme am Schulalltag zu ermöglichen. Ebenso muss mehr dafür getan werden, geistig behinderte Schüler_innen integrieren zu können, wenn diese das wünschen und es mit den Unterrichtszielen vereinbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie anderweitig ausreichende Möglichkeiten haben, intensiven Kontakt mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen zu haben. Hierzu sind zusätzliche Freizeitangebote und gemeinsame Veranstaltungen zu schaffen.

Die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund muss mehr gefördert werden. Um eine bestmögliche Förderung in diesem Bereich zu realisieren, sollte eine Erhöhung vorhandener Fördermittel erfolgen, um bereits bestehende Strukturen weiter auszubauen. Damit meinen wir z.B. eine Dezentralisierung von Sprachkursen für Schüler mit Migrationshintergrund, da weite Wege häufig dazu führen, dass solche Angebote nicht angenommen werden.
Auch durch eine Intensivierung von freizeitpädagogischen Maßnahmen im Allgemeinen können sprachliche Barrieren abgebaut werden. Dies setzt natürlich die Teilhabe an solchen Projekten voraus, was impliziert, dass Familien mit Migrationshintergrund in solche Prozesse mit eingebunden werden, um von besagten Förderungsmöglichkeiten Kenntnis zu erlangen, bzw. damit ihnen der praktische Nutzen solcher Maßnahmen für ihre Kinder erläutert werden kann.

Maßnahmen zur Entstigmatisierung, Entdiskriminierung und Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, transsexuellen, intersexuellen und queeren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind weiter auszubauen. Es ist von außerordentlicher Bedeutung, dass die Schule massiv dazu beiträgt, dass sich niemand auf Grund seiner/ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität ausgegrenzt fühlt, die Meinung bekommt „krank“, weil anders zu sein oder gar gemobbt wird, was heutzutage leider immer noch bittere Realität in den Schulen des Landes ist.

Wir, die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, werden die Einführung eines Gesundheits- und Ernährungsunterrichts an Schulen fördern und klar vertreten, denn wir sind davon überzeugt, dass ein Bewusstsein für die eigene gesunde Ernährung und die Prävention zur Erhaltung unserer Gesundheit bereits im Kindesalter gefördert werden müssen. Die heutigen Erkenntnisse zur gesunden Ernährung, unter Berücksichtigung einer zunehmend unvertretbaren Massenproduktion von Nahrungsmitteln, ist so weit fortgeschritten und gleichzeitig mangelt es immer öfter an gesunder Ernährung schon bei jungen Menschen, zumal auch das Angebot an Fastfood und Fertiggerichten einen immer größeren Markt findet.

Ein Gesundheits- und Ernährungsunterricht bietet Platz für eine Vielzahl von Themen, welche gerade für Kinder und Heranwachsende eine wichtige Rolle spielen. Drogen wie Alkohol, die richtige Ernährung, Sport und die körperliche Entwicklung sind gerade bei jungen Menschen sehr wichtige Erfahrungen, mit denen ein angemessener Umgang zu vermitteln ist. Kompetente Fachkräfte wie Ernährungsberater, Drogenbeauftragte, Tierschutzbeauftragte mit spezieller Befähigung zur Unterrichtung an Schulen und Lehrkräfte, die Schüler und Schülerinnen altersgerecht informieren und den Grundstein für die Zusammenhänge zwischen Mensch, Tier und Umwelt vermitteln, sind bereits existente Projekte, die wir gerne als Unterrichtsform intensiv fördern möchten.

Auch die Erziehung im Bereich Naturschutz macht die gesonderte Ausbildung von Lehrkräften notwendig. Daher fordern wir die Einrichtung eines Studienganges und Schulfaches „Tier- und Naturschutz“.
Für das Medizinstudium fordern wir eine verstärkte Ausbildung in Naturheilverfahren und Krankheitsvermeidung durch gesunde Lebensweise, wozu vor allem die gründliche Kenntnis einer gesunden Ernährung gehört (s. Punkt 2).

7.2.2. Berufliche Bildung

Für das Konzept des lebenslangen Lernens und der Bekämpfung des Fachkräftemangels muss eine Strategie zur Aufwertung der Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung umgesetzt werden. Das Duale System Deutschlands ist ein Erfolgsmodell und soll erhalten bleiben und ausgebaut werden. Jeder Jugendliche soll einen Rechtsanspruch auf Ausbildung erhalten, da wir es uns nicht leisten können, versteckte Talente unentdeckt zu lassen und Jugendliche aufzugeben.

Ausbildungsabbrecher sollen in besonderen Förderprogrammen dazu gebracht werden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren, so dass sie Erfolgserlebnisse bemerken und ihre Ziele definieren können. Weitere betriebliche Ausbildungsplätze müssen geschaffen werden, überbetriebliche Ausbildungen weiter ausgebaut werden; insbesondere auch in Hinsicht auf die Integration Geflüchteter.

Berufsschulen dürfen nicht noch weiter geschlossen oder zusammengelegt werden, da dies Vernachlässigungen der Jugend ganzer Regionen zur Folge hat. Der Fachkräftemangel ist aufgrund des demografischen Wandels dramatisch und wir müssen uns bewusst machen, dass gestrichene Investitionen in der Berufsbildung später ein Vielfaches an Know-how, Wirtschaftskraft und innovativen Ideen kosten wird.

Eine weitere Zentralisierung und Ausdünnung der Berufsschulen muss aufgehalten werden, der Personalabbau muss rückgängig gemacht werden. Ausbildungslasten müssen fair verteilt werden und die Förderpolitiken von EU, Bund und Land sollen die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen mit berücksichtigen. Die Verwaltungen sollten Vorbildfunktionen übernehmen und noch stärker selbst ausbilden sowie die Qualität und Praxisnähe ausbauen. Zudem ist es notwendig, dass Fahrtkosten und Internate für Auszubildende generell in weit höherem Maße als bislang übernommen werden.

Das Ziel ist, dass Deutschland über die Landesgrenzen hinaus noch attraktiver für Auszubildende wird, insbesondere für solche aus den südeuropäischen Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit. Die berufliche Weiterbildung ist uns sehr wichtig und wir möchten eine stärkere Nutzung des Bildungsurlaubs erreichen. Hierfür müssen die Budgets der Landesregierungen erhöht und die bisherigen bürokratischen Hürden abgeschafft werden. Fernstudienlehrgänge und Methoden des Blended Learning müssen wesentlich stärker im Bewusstsein von Bildungseinrichtungen und Bildungsinteressierten verankert werden. Volkshochschulen möchten wir ausbauen lassen, so dass Kursangebote, fachlich und pädagogisch gutes Personal ausgeweitet und Teilnehmergebühren gesenkt werden können. Der Zugang vom Berufsleben heraus in Hochschulstudiengänge muss vereinfacht werden, etwa durch noch leichtere Anerkennung von Berufspraxis als Hochschulzugangsberechtigung.

Das Angebot von IHK-Abschlüssen soll ebenfalls ausgebaut werden. Politische Bildung in den Bereichen Demokratie, Bürgerengagement, Ethik, Toleranz soll einen weitaus höheren Stellenwert einnehmen als bislang und aktiv gefördert werden.

7.2.3. Hochschulen

Hochschulen sollen gestärkt und bessere Studienbedingungen geschaffen werden. Die deutschen Hochschulen sind ein internationales Aushängeschild und locken viele junge Menschen an. Wenn Studierende und Forschende ihren Horizont erweitern, Aufenthalte in anderen Bundesländern und Ländern erleben, sind der wissenschaftliche Diskurs und das Verstehen anderer Kulturen und Sichtweisen fruchtbar.

Die Verbesserung der Bedingungen für das Masterstudium und der Juniorprofessuren sowie englischsprachige Angebote, konkrete Arbeitsmarktchancen, günstiger Wohnraum, günstige Semestertickets und eine lebendige Kulturszene sind hierfür der Schlüssel. Studiengebühren lehnen wir deutlich ab. Wir wollen, dass mehr Menschen, deren Eltern keine Akademiker waren, ein Studium beginnen und möchten daher gezielte und wirksame Stipendienprogramme auflegen lassen. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern halten wir für falsch und fordern, dass Bildungsgerechtigkeit im gesamten Bundesgebiet herrscht, so dass Bildungsniveaus nicht durch unterschiedliche Gesetze oder Finanzausstattungen auf Bundesländerebene abhängig sind. Vielmehr möchten wir einen gesonderten Länderfinanzausgleich für den gesamten Bildungsbereich.

Die Hochschulautonomie möchten wir stärken und mehr Verantwortung und Selbstbestimmung für die Hochschulen durchsetzen. Schließungen und Kürzungen von Instituten und Lehrstühlen lehnen wir ab. Der Zuwachs des Finanzierungskorridors muss deutlich erweitert werden und Hochschulen müssen als Bauherren auftreten dürfen. Wir fordern eine hundertprozentige und gesicherte Ausfinanzierung der Hochschulen.

Um die komplexen Herausforderungen unserer Gesellschaft in Bereichen wie der sozialen Gerechtigkeit, der Energiewende oder der Umstellung der Forschung auf tierversuchsfreie Methoden zu meistern, brauchen wir gut ausgebildete junge Akademiker, die gelernt haben, selbstständig, problemlösungsorientiert und innovativ zu denken und zu handeln. Dazu ist eine gute finanzielle und strukturelle Förderung der Universitäten und Hochschulen unerlässlich. Doch diese sind oftmals unterfinanziert.

Die Ausbildung der Studierenden, eine verantwortungsvolle Hauptaufgabe der Hochschulen, wird häufig auf befristet angestellte und schlecht bezahlte studentische Hilfskräfte oder Lehrbeauftragte abgewälzt, während ProfessorInnen oft eher damit beschäftigt sind, Verwaltungsaufgaben zu bearbeiten oder Drittmittel einzutreiben.

Der Hochschuldidaktik muss ein höherer Stellenwert zukommen, sowohl durch finanzielle Anreize als auch durch strukturelle Änderungen. Bei der Berufung von ProfessorInnen beispielsweise muss mehr Wert auf didaktische Fähigkeiten als auf Forschungserfolge und das Eintreiben von Fördergeldern gelegt werden. Außerdem müssen Lehrende in ihrem Arbeitsalltag die Zeit haben, innovative Lehrkonzepte zu entwickeln, die Verständnis, Motivation und Selbstständigkeit der Studierenden fördern, sowie auf individuelle Bedürfnisse der Studierenden einzugehen. Gute, anspruchsvolle Lehre kann vor allem durch eine Stärkung des universitären Mittelbaus erreicht werden. Anstelle von befristeten, oft prekären Arbeitsverhältnissen müssen mehr unbefristete Stellen für talentierte DozentInnen geschaffen werden. Damit Nachwuchswissenschaftler früher eigenständig forschen und lehren können, brauchen wir zudem mehr Juniorprofessuren.

Die Umsetzung der tiefgreifenden Bologna-Hochschulreform mit der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge weist einige Schwächen auf. Studierende leiden unter der Fülle an Lernstoff und einer unnötig hohen Prüfungsdichte. Diese muss reduziert werden, damit die Studierenden genug Freiraum für eigenständiges Lernen und Denken, eigene Schwerpunkte und den Blick über den Tellerrand der eigenen Disziplin haben. Auch für Auslandsaufenthalte und Praktika müssen Studierende in Zukunft wieder mehr Zeit haben. Grundlagen- und Methodenkenntnis muss Vorrang haben vor allzu großer Fokussierung auf das Lernen fachlicher Definitionen.

Der Numerus Clausus als Beurteilung der Studierfähigkeit ist unzureichend und die Hochschulen sollen angeregt werden, flexible und lokale Auswahlkriterien anzuwenden. Wichtig ist außerdem, dass Studierende, die erfolgreich ihr Bachelor-Studium absolviert haben, Anspruch auf einen Masterstudienplatz erhalten.

Der Übergang zwischen Lehramtsstudium und Referendariat muss in vielen Bundesländern besser koordiniert werden, da es häufig ineffektive Wartezeiten gibt. Eine Angleichung der Gehälter für die verschiedenen Lehramtsberufe ist erstrebenswert. Auch die Situation der Promovierenden ist verbesserungswürdig. Doktorand*innen leisten einen erheblichen Beitrag zu Forschung und Lehre an den Universitäten, der entsprechend honoriert werden muss. Wir fordern deshalb eine ausreichende, einheitliche Bezahlung sowie soziale Absicherung für Doktorand*innen.

Eine Privatisierung von Bildung sehen wir äußerst kritisch, lehnen sie weitestgehend ab, und eine Stärkung von privaten Hochschulen oder Privatisierungen von Instituten darf es entweder gar nicht oder nicht ohne strengste soziale Auflagen geben.

Ausgründungen und Existenzgründungen befürworten wir, wenn damit sozialer und ökologischer Fortschritt einhergeht. Existenzgründungsbüros in Anbindung an Hochschulen möchten wir fördern und wollen hierfür Landeskoordinationsstellen, die sich aktiv um Beratung und Einwerbung von Mitteln für innovative Gründer kümmern.

Wir möchten Transparenz für Drittmittel erreichen und halten eine Datenbank für wichtig, in der sämtliche Informationen aller eingeworbenen Mittel enthalten und öffentlich einsehbar sind. Wir fordern eine Zivilklausel, die es Hochschulen untersagt, Rüstungsforschung oder Forschung, die in- oder ausländischem Militär zugutekommt, zu betreiben.

Die aktive Integration von Geflüchteten in Hochschulen soll zudem ausgebaut werden. Die Ausbildung von syrischen, irakischen oder afghanischen Studierenden zu Ärzten, Ingenieuren oder Ökonomen ist neben den Zielen der Integration insbesondere auch wichtig für den Wiederaufbau der kriegszerstörten Länder. Inklusion und behindertengerechte sowie barrierefreie Zugänge und Angebote müssen auch an Hochschulen praktiziert und inhaltlich/technisch umgesetzt werden.

Zudem möchten wir darauf hin wirken, dass Alternativen zu konventionellen Tierversuchen erforscht und angewandt werden, da diese zuverlässigere Ergebnisse versprechen und unnötiges Tierleid verhindern. Der Ausbau von veganen und Fairtrade-Angeboten an Hochschulen ist voranzutreiben und in allen Bereichen von Beschaffung und Versorgung sowie beim Studienangebot (Human Animal Studies, Tier- und Umweltethik, Nachhaltigkeit, Ethik) zu berücksichtigen.

7.3 LSBTTIQ (Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen)

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ spricht sich für die Gleichstellung von LSBTTIQA+-Menschen (u.a. homosexuelle, bi- und pansexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle, asexuelle, aromantische und queere Menschen) aus. Weder die sexuelle oder romantische Orientierung noch die geschlechtliche Identität dürfen ein Grund dafür sein, Menschen zu benachteiligen oder geringwertiger zu behandeln. In der Bundesrepublik Deutschland erfährt diese Gruppe jedoch immer noch Benachteiligungen oder sogar Diskriminierung. Dies geschieht nicht nur auf gesellschaftlicher Ebene, sondern auch auf gesetzgebender Ebene. Jedoch heißt es im Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Andersartigkeit benachteiligt oder bevorzugt werden darf (vgl. GG Art. 3 Abs. 3).

7.3.1 Rehabilitierung aller Opfer des § 175

Der Paragraph 175 stellte früher ‚Unzucht unter Männern‘ unter Strafe. Am 22. Juni 2017 beschloss der Bundestag zwar eine Rehabilitierung der Opfer, des § 175, jedoch nicht aller Opfer: Die CDU/CSU-Fraktion bestand darauf, das damalige Schutzalter von 16 Jahren für homosexuellen Geschlechtsverkehr zu beachten. Bei heterosexuellen Geschlechtsverkehr lag das Schutzalter damals jedoch bei 14 Jahren. Eine Unterscheidung im Schutzalter zwischen Heterosexuellen und Homosexuellen ist diskriminierend und nicht zu rechtfertigen.

Das bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl von Männern weiterhin nicht rehabilitiert wurde, selbst wenn es einvernehmliche Beziehungen waren. So sind beispielsweise verurteilte Männer, welche mit 18 Jahren eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit einem 15 Jährigen hatten weiterhin nicht rehabilitiert, während die gleiche Beziehung zwischen Heterosexuellen auf Grund des Schutzalters von 14 Jahren legal waren.

7.3.2 Aufhebung der Diskriminierung am Arbeitsplatz bei kirchlichen Arbeitgebern

Die großen Kirchen (EKD und römisch-katholische Kirche) genießen zur Zeit als Arbeitgeber Sonderrechte in Form des so genannten „Tendenzschutz“ (BetrVG §118). Dieser schränkt die Rechte der Arbeitnehmer massiv ein und geht sogar bis in das Privatleben der Angestellten: So dürfen Homosexuelle von den großen Kirchen in Deutschland völlig legal entlassen werden, weil sie nicht-heterosexuell sind bzw. wenn sie dazu öffentlich stehen oder dies nach außen getragen wird. Dies widerspricht unter anderem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem klar festgelegt ist, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf.

Die Privilegien der Kirchen als Arbeitgeber in Form des „Tendenzschutz“ gehören abgeschafft. Allein schon die Tatsache, dass alle kirchlichen Einrichtungen zu 80–100 Prozent vom Staat finanziert werden, verpflichtet die Kirchen dazu, sich an das allgemeine Arbeitsrecht halten zu müssen.

7.3.3 Blutspende

Die Diskriminierung bei der Blutspende muss eingestellt werden: Bei schwulen bzw. bisexuellen Männern wird die Spende sofort abgelehnt, da diese als „Risikogruppe“ gelten. Dies ist diskriminierend, denn die sexuelle Orientierung sagt überhaupt nichts darüber aus, wie hoch das Risiko ist, dass jemand mit einer sexuell übertragbaren Krankheit infiziert ist. Entscheidend ist nämlich das Sexualverhalten und nicht die sexuelle Orientierung. Zudem wird jede Blutspende genau untersucht, womit festgestellt werden kann, ob dieses Blut gesund ist.

7.3.4 Maßnahmen im Bildungsbereich

Die Suizidrate von nicht-heterosexuellen Kindern und Jugendlichen liegt vier- bis siebenmal höher als bei heterosexuellen. Der Grund hierfür ist immer noch der gesellschaftliche Druck, der den Kindern und Jugendlichen vermittelt, queer zu sein wäre etwas Negatives, „weniger Wert“ oder sogar „krank“. Bezeichnend ist, dass die Wörter „schwul“ und „Schwuchtel“ mit die meist gebrauchten Schimpfwörter auf deutschen Schulhöfen sind. Um solchem Druck entgegenzutreten, ist eine Aufklärung unabdingbar, die die Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen bzw. romantischen Orientierung und geschlechtlichen Identität vermittelt. Dies kann durch das Thematisieren in der Schule bzw. im Unterricht stattfinden. Ziel dieser Aufklärung soll es sein, Akzeptanz für LSBTTIQA+-Kinder und -Jugendliche zu schaffen und ihnen dadurch den Druck und die Angst vor der Gesellschaft zu nehmen und mehr Selbstsicherheit zu geben.

7.3.5 Reform des Trans- und Intersexuellenrechtes

Das Transsexuellengesetz (TSG) sollte ursprünglich Menschen die Möglichkeit bieten, in ihrer gefühlten Geschlechtsidentität leben zu können, auch wenn diese von ihrem anatomischen Geschlecht abweicht. Jedoch führt dieses Gesetz von 1981 zu unnötigen Schwierigkeiten für Betroffene, die sie psychisch oft erheblich belasten. Nachdem bereits diverse Aspekte des TSG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind, ist eine Reform dringend notwendig. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um der strukturellen Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen
entgegenzuwirken. Daher fordern wir:

  • Aufhebung des TSG von 1981 als Sondergesetz und Integration notwendiger Regelungen in bestehendes Recht
  • Anstelle des kostenpflichtigen gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes auf Antrag beim Standesamt, basierend auf dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden Person
  • Wegfall der für eine Vornamens- oder Personenstandsänderung im TSG geforderten psychologischen Gutachten, die Betroffene als stigmatisierend und entmündigend erleben
  • Rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen
  • Ausbau des Diskriminierungsschutzes und konsequenter Schutz der Privatsphäre
  • Förderung von Beratungsnetzwerken
  • Offizielle Erfassung und Abfrage des Geschlechts nur wenn unbedingt nötig; konsequente Umsetzung der Möglichkeit der unbestimmten Geschlechtsangabe in allen relevanten Gesetzen
  • Vornamens- bzw. Personenstandsänderung sowie geschlechtsneutrale und geschlechtsgemischte Vornamen für intersexuelle Menschen ermöglichen
  • Keine Operationen von Intersexuellen zur Herstellung von Geschlechtseindeutigkeit vor der Einwilligungsfähigkeit

7.4 Kinder- und Jugendrechte

Die Kinderrechte sind in Art. 6 GG mit dieser neuen Formulierung aufzunehmen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen als vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt zu behandeln. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Diese Formulierung wird vom DBJR empfohlen.

Kinder sind Träger:innen eigener Rechte und somit Rechtssubjekte. Wir fordern das Recht aller Kinder auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung, Bildung, sowie auf Schutz vor Gewalt und möglichen Gefährdungen. Kinder sind weitestmöglich an allen Entscheidungen, von denen sie betroffen sind oder sein werden, einzubinden. Unsere Gesellschaft muss sich verpflichtet fühlen, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für alle Kinder zu gewährleisten und die Politik muss hierfür die gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten schaffen.

Wir fordern eine Ausbildungsgarantie und Mindestausbildungsvergütung, denn jeder junge Mensch muss die Möglichkeit haben, ohne finanzielle Nöte seiner Ausbildung nachzugehen. Hierbei sind insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten zu übernehmen.

Wir möchten das Ende jeglicher Diskriminierung von Kindern aus Regenbogenfamilien und die Rechte von trans* und inter*geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen stärken.

Deutschland und die EU müssen sich für ein echtes und wirksames Lieferkettengesetz und die Förderung von Fairtrade zum Schutz vor Kinderarbeit einsetzen. Kinderarbeit muss zugunsten von Schulbildung, medizinischer Versorgung und umfassenden Kinderrechten weltweit abgeschafft werden.

Kinder und Familien aus Geflüchtetenlagern und aus Seenotrettung müssen aufgenommen werden, da die Zustände sonst unzumutbar sind. Und sie brauchen sofortigen Zugang zum Gesundheitssystem sowie zu Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Eine Kindergrundsicherung muss eingeführt werden, da die finanziellen Mittel nach dem SGB nicht ausreichen. Kinder- und Jugendarmut muss mit einem nationalen Schwerpunktprogramm beseitigt werden, das eine Kombination von kurz- und langfristigen verschiedensten Ansätzen beinhaltet.

Der Schutz und die Prävention vor Mobbing, insb. Online-Mobbing, Datenschutz- und Privatsphärenverletzungen und Cyberkriminalität muss ausgebaut werden, wozu auch der Einsatz für eine entsprechende internationale Internet-Governance gehört. Der Zugang zu Hardware und Breitband-Online-Zugängen muss für alle Jugendlichen ermöglicht werden.

Die Präventionsarbeit gegen Gewalt, Diskriminierung, Missbrauch und Ausbeutung muss weiter ausgebaut werden. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Selbstbestimmung ist zu wahren. Das Bewusstsein, wie schädlich Leistungsdruck für Kinder und Jugendlich ist, muss gesellschaftlich gestärkt werden. Psychische Belastungen und Erkrankungen fangen immer früher an und sind häufiger, sodass auch die psychologische Beratung an Schulen ausgebaut werden muss.

Medizinisch nicht nötige körperliche Eingriffe an Kindern, etwa Geschlechtsanpassungen und Beschneidungen, dürfen nicht sein, wofür entsprechende Aufklärungskampagnen stärker unterstützt werden müssen, etwa zur Bekämpfung weiblicher Beschneidungen.

Die Mobilität von Kindern und Jugendlichen muss verbessert und finanzierbar gemacht werden, etwa durch kostenfreies Fahren im ÖPNV und den Ausbau von Rad- und Fußwegen sowie die Reduzierung von Autoverkehr in Wohngebieten.

Jugendfreizeiteinrichtungen müssen deutlich ausgebaut und personell aufgestockt werden. Hier sollen verstärkt u.a. sportliche, künstlerische, handwerkliche und mediengestaltende Angebote gemacht sowie ethische, ökologische und soziale Werte vermittelt werden. Es muss zudem grundsätzlich eine garantierte Ganztagsbetreuung geben. Nachhilfeangebote müssen ausgeweitet und insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien kostengünstig oder kostenfrei angeboten werden.

Das Wahlalter muss deutlich gesenkt und Probewahlen an möglichst allen Schulen ermöglicht werden. Jugendparlamente mit echtem Anhörungs- und Mitspracherecht in den politischen Gremien müssen flächendeckend eingerichtet werden und ein eigenes Budget erhalten.

Die Klimapolitik muss in Anbetracht der Folgen für die jetzt lebenden Kinder deutlich ernster genommen werden und die Forderungen der Kinder und Jugendlichen in die klimapolitischen Entscheidungen einbezogen werden.

Wir möchten einen bundesweit einheitlichen Sommerferienkorridor, damit die ehrenamtliche Jugendarbeit besser ausgeübt werden kann.

7.5 Femizide und Gewaltprävention

Beziehungsgewalt ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem, welches nicht länger als „Familiendrama“ bagatellisiert werden darf. Den Tätern wird zu 95 % volle Schuldfähigkeit zugesprochen. In Deutschland wird jeden 3. Tag ein Femizid-Mord begangen. Jeden zweiten Tag überlebt eine Frau den Anschlag, die danach mit Traumata und hohen Folgekosten belastet ist. Ihre meist gemeinsamen Kinder sind oft Zeugen des Mordes oder werden zu 20% ebenso zum Tötungsopfer.

Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. Aufgrund von Straflosigkeit, Scham und patriarchalen Strukturen bis hin zum Bundesgerichtshof wird diese jedoch häufig nicht geahndet, geschweige denn angezeigt (nur 8%). Hiervon führen nur 2% zur Verurteilung.

Ein Drittel aller Frauen und Mädchen erlebt in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt; die Hälfte der weltweit getöteten Frauen wurde von ihren Partnern oder ihrer Familie getötet. So wird weltweit das eigene Zuhause für jede vierte Frau der gefährlichste Ort.

Gewalt manifestiert sich in physischen, sexuellen und psychischen Formen. Die Konsequenzen: Abtreibungen, Depressionen, lebenslange Angststörungen.

So hat geschlechtsspezifische Gewalt, welche zu 85% von Männern ausgeht, nicht nur negative Auswirkungen für die einzelnen Betroffenen, sondern auch innerhalb der Familie, der Gemeinschaft und auf wirtschaftlicher Ebene.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ fordert Prävention durch:

  • Konsequente Umsetzung der Istanbuler Konvention, welche das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung & Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beinhaltet.
  • Sofortige Anwendung der Gefährdungs-Skala GSB (Gewalt in sozialen Beziehungen) in allen 16 Bundesländern, statt nur in 4.
  • Die bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung von Frauenhäusern, es fehlen über 14.000 Plätze.
  • Die Etablierung von Notruftelefonen für gefährdete Frauen
  • Juristische Korrektur: Trennungstötung ist Mord und kein Totschlag, welcher im Affekt passiert. Frauen darf keine Mitschuld an der Tat, aufgrund ihres Verhaltens, vorgeworfen werden.
  1. a) Aufgrund der Beweiserleichterung muss eine Gewalttat innerhalb 6 Wochen gerichtlich verhandelt werden (Vorbild Spanien). Sofort ein möglicher Handabrieb polizeilich und medizinisch beim Tatverdächtigen begutachtet werden plus erlaubtem Bodycam-Einsatz der Polizei bei häuslicher Gewalt.
  2. b) Krankhafte Zwangskontrolle vom Partner (Handy-, Post-, soziale Kontrolle, Stalking etc.) unter Strafe gestellt werden. In GB: bis zu 5 Jahre Gefängnis, da dies bewiesene Femizid-Vorläufer sind und die Frauen in Angst gefangen hält.
  • Sensibilisierungs-Kampagnen zur Enttabuisierung von Gewalt an Frauen, Kindern und LGBTQIA+ Minderheiten sowie die Verschärfung des Strafrechts zum besonderen Schutz auch für Homosexuelle und Trans-Personen.
  • Arbeit auch für und mit potenziellen Tätern.
  • Überwachung wiederholter Gewalttäter durch elektronische Fußfessel

 

 

  1. Arbeits- und Sozialpolitik

8.1 Ausbildung

Die herkömmlichen Ausbildungsberufe, z.B. im Gesundheits- und Pflegebereich, aber auch u. a. im Handwerk, müssen aufgewertet und gefördert werden. Einseitige Förderung von technisch orientierten Ausbildungsangeboten, wie z.B. im Bereich der Informationstechnik, sehen wir als Fehlentwicklung. Wir setzen auf eine langfristige Förderung und bedarfsgerechte Gleichbehandlung aller Berufsgruppen.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – strebt an, dass jeder junge Mensch einen seinen Fähigkeiten angemessenen Ausbildungsplatz erhält. So sollte bereits in der Berufsberatung mehr auf die Anlagen und Fähigkeiten des Bewerbers eingegangen werden. Dabei ist zukunftsorientierten Berufen der Vorzug zu geben. Neue Ausbildungsberufe gemäß der gesellschaftlichen Entwicklung, wie z.B. Öko-Landwirt, Koch für vegane Ernährung oder Solartechniker, könnten geschaffen bzw. ausgebaut werden. Bedingt durch eine immer höhere Lebenserwartung der Bevölkerung, gewinnen Pflegeberufe zunehmend an Bedeutung. Die Zukunftsberufe im Kranken- und Altenpflegebereich müssen in der Gesellschaft höhere Anerkennung gewinnen. Die Ausbildung muss stark gefördert und das Einkommen der hohen Belastung angemessen sein.

8.2 Arbeit

Gleichberechtigung und Fairness sind zwei wichtige Faktoren auf dem Arbeitsmarkt. Jeder Mensch, egal welches Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Behinderung, muss die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Nur Fähigkeiten, Eignung, berufliche Erfahrung, etc. dürfen bei der Auswahl der Bewerber/-innen eine “Rolle” spielen. Zudem darf es nicht an den finanziellen Möglichkeiten liegen, was später aus einem Menschen wird. Auch Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien müssen gleiche Aufstiegsmöglichkeiten bekommen wie Kinder und Jugendliche aus einkommensstärkeren Familien. Eine Ausweitung der Arbeitnehmerrechte bei Personalentscheidungen befürworten wir.

Zum Abbau der Arbeitslosigkeit sowie Unterbeschäftigung ist eine Strukturreform in der Arbeitsmarktpolitik notwendig. Eine Verbesserung der Koordination von Angebot und Nachfrage in der Arbeitsplatzvermittlung ist dringend erforderlich. Weitere Ziele dieser Strukturreform sind weniger bürokratische Bevormundung, eine effektive Beratung und mehr Flexibilität. Die im Rahmen der fortschreitenden Technisierung entfallenden Arbeitsplätze machen die Schaffung neuer sowie die Erweiterung vorhandener Arbeitsbereiche notwendig. Neue Arbeitsplätze entstehen zum Beispiel durch eine ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft. Im Umweltschutz sowie bei der Entwicklung und Erstellung von Umweltschutztechnologien besteht ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften. Die ständig überlasteten Sozialeinrichtungen, insbesondere im Kranken- und Altenpflegebereich, aber auch die Tierheime brauchen weitere qualifizierte Mitarbeiter. Der von uns geforderte Tier- und Naturschutzunterricht an allen Schulen bietet eine weitere Möglichkeit für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.

Generell ist das Ehrenamt auszubauen und finanziell zu fördern, da es im Tier- und Umweltschutz sowie in der sozialen Arbeit sehr viele notwendige Tätigkeiten gibt, denen kein finanzieller Nutzen der freien Wirtschaft entgegensteht. Das Ziel muss hierbei die Schaffung regulärer Arbeit sein, wofür staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen und ethisch orientierte Unternehmen Kooperationen eingehen könnten.

Zur Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze befürworten wir eine Senkung der Lohnnebenkosten. Kleine und mittelständische Unternehmen, das Standbein jeder gesunden Wirtschaft, sind hierbei besonders zu berücksichtigen. Zur Gegenfinanzierung ist der Abbau verfehlter staatlicher Subventionen ein geeignetes Mittel; insbesondere für fabrikmäßige Massentierhaltung und -zucht, Schlachttiertransporte, Projekte mit Tierversuchen sowie für die Erzeugung ökologisch schädlicher Produkte und deren Zulieferungen.

Wir fordern, dass endlich die gesetzlich vorgeschriebene Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklicht wird, sowohl in Bezug auf die Aufstiegschancen als auch auf das Einkommen. Hierfür müssen insbesondere bessere Anreize geschaffen werden, dass nicht nur Mütter, sondern auch Väter Elternzeiten und Erziehungsarbeit übernehmen.

Die Rahmenbedingungen, vor allem für berufstätige Alleinerziehende, sind entscheidend zu verbessern (Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten, Job-Sharing, Kinderbetreuung u.a.). Um den beruflichen Wiedereinstieg zu gewährleisten, sollten bereits während der Kindererziehungszeiten Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Unsere Gesellschaft muss sicherstellen, dass niemand arm trotz Arbeit ist und dass niemand trotz vollem Erwerbsleben in Altersarmut leben muss. Der Mindestlohn ist daher deutlich anzuheben und an die Inflation zu koppeln. Richtwert kann dabei der Lohn sein, der notwendig ist, damit voll erwerbstätige Menschen im Alter nicht in die Grundsicherung fallen müssen.

Für Menschen, die aktuell auf Bürgergeld angewiesen sind, soll gelten: Solange das Bürgergeld so bemessen wird, dass es das Existenzminimum sichern soll, mit bürokratischen Hürden verbunden ist und in der Realität oft kaum zum Leben reicht, wäre es angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Inflation menschenunwürdig, es weiter zu kürzen.

Daher sollten Bürgergeldempfänger:innen die Leistungen auch nicht gekürzt werden, wenn sie z. B. Jobangebote ablehnen.

Als deutlich menschenwürdigere und bezahlbare Alternative favorisieren wir das bedingungslose Grundeinkommen

8.3. Soziales und Senioren

Bereits in der Schule ist der häufig beklagten „sozialen Kälte“ entgegenzuwirken, beispielsweise durch Anreize zu persönlichem ehrenamtlichem Engagement. Dies ist sowohl im schulischen Bereich als auch außerhalb der Schule möglich, etwa in Jugendgruppen und Vereinen, im Tier- und Naturschutz (z.B. im Rahmen von Projekttagen), aber auch bei der Betreuung älterer, kranker oder behinderter Menschen.

Für eine gerechte Sozialpolitik sind die gesellschaftliche Gleichstellung von Behinderten sowie die Unterstützung finanziell Schwacher durchzusetzen. Wichtig ist vor allem, dass die täglichen praktischen Dinge des Lebens für Behinderte erleichtert werden (so z.B. rollstuhlfahrergerechte bauliche Einrichtungen, behindertengerechte Verkehrsmittel).

Die besonders aufopferungsvolle Pflege behinderter Kinder muss in der Gesellschaft eine höhere Wertschätzung erfahren, die sich auch durch zusätzliche finanzielle Förderung ausdrückt.

Wir treten ein für eine einheitlich bindende Gesetzesregelung bezüglich der Zuteilungsmodalitäten von Sozialwohnungen. Um die Gefahr willkürlicher Begünstigungen auszuschließen, ist der Anspruch regelmäßig zu überprüfen.

Ältere Menschen eingliedern statt ausgrenzen! Die häusliche Pflege sollte so lange wie möglich innerhalb der Familie durchgeführt und durch ausreichende Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Viele ältere Mitmenschen werden abgeschoben, ausgenutzt und drohen allzu oft zu vereinsamen. Das Aussterben der Großfamilie sowie die geforderte berufliche Beweglichkeit der nachfolgenden Generation schaffen auch räumliche Distanz. Wir fördern deshalb alternative Wohnformen, wie zum Beispiel das „Generationenhaus“ vom Seniorenschutzbund oder auch Wohngemeinschaften älterer Menschen.

Außerdem treten wir für Verbesserungen und für neue Wege in der Altenpflege ein, zum Beispiel:

  • Vernetzung der sozialen Dienste,
  • Ausbau von Beratungsstellen für Krisensituationen in der häuslichen Pflege,
  • Einrichtung und Ausbau von „Hilfetelefonen“ für Notfälle (Unfälle, plötzliche Erkrankungen oder gewalttätige Übergriffe),
  • Förderung der gesunden veganen Ernährung in Altenheimen.
  • In den Heimen selbst sollten jeweils kleinere, überschaubare Wohneinheiten geschaffen werden.
  • Die Privatsphäre sollte erhalten werden durch die Möglichkeit, eigene Einrichtungsgegenstände mitnehmen zu können sowie durch individuelle Tageseinteilung und Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse.
  • Mehr Zeit und Zuwendung – also eine Pflege ohne Zeitdruck (nicht zuletzt sind unter diesen positiven Bedingungen leichter InteressentInnen für die Tätigkeit in der Altenpflege zu gewinnen).

Private und städtische Altenheime sind durch unabhängige Beauftragte regelmäßig und unangemeldet zu kontrollieren. Müssen alte Menschen ihre gewohnte Umgebung verlassen, ist ihnen die Möglichkeit zu geben, bei ihnen lebende Haustiere mitzunehmen. Der damit verbundene seelische Trost erleichtert das Eingewöhnen in die neue Umgebung und mindert die Einsamkeit im Alter.

8.4. Gleichstellung von Menschen mit Behinderung / „Inklusion“

In Deutschland leben (Stand: Ende 2017) deutlich mehr als 10 Millionen Menschen mit Behinderung, von denen ca. 7,5 Millionen als schwerbehindert (etwa 8,4 Prozent der Gesamtbevölkerung) eingestuft sind. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 besteht. Der Grad der Behinderung (GdB) wird je nach Schwere der Behinderung in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgelegt. Definiert werden das Ausmaß der Behinderung der Betroffenen sowie die Hindernisse, die ihnen bei der täglichen Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben leider immer noch im Wege stehen.

Leitgedanke

Die Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ schließt sich der UN-Behindertenrechtskonvention von 2002, die Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten und Chancengleichheit im Bildungssystem ermöglichen will, im vollen Umfang an. Die auch in Deutschland 2009 ratifizierte Vereinbarung verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild im Gegensatz zur Integration bzw. über die Integration hinaus. Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er an der Gesellschaft teilhaben kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht Menschen mit Behinderungen und deren Interessen und Bedürfnisse von Anfang an ein und verzichtet von vornherein auf Ausgrenzung. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird wertgeschätzt und als „Mehrwert“ für die gesamte Gesellschaft begriffen.

Das Verständnis von Inklusion reicht allerdings über die Integration von Menschen mit und ohne Behinderung hinaus. Sie umfasst alle Dimensionen von Verschiedenheit, d.h. z.B. auch Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Kultur, Nationalität, Religion, Sprache. Unberührt hiervon bleibt das Recht auf Gleichwertigkeit und Würde aller Menschen (Art. 1 und Art. 3 Abs. 1 u. Abs. 3 des Grundgesetzes) sowie das Recht auf Eingliederung behinderter und behinderungsbedrohter Menschen nach den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches (§ 53 SGB XII und § 35a SGB VIII).

8.4.1. Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Dem Kindergarten als Inklusionseinrichtung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil er die erste Station im Bildungswesen sowohl für normal entwickelte als auch für körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Kinder ist. Eine gelungene soziale Inklusion im Vorschulbereich erleichtert den Übertritt in eine Inklusionsschule und darüber hinaus langfristig eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft.

Aus diesem Grund fordern wir, die personellen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen für inklusive Kindertageseinrichtungen so zu verbessern, dass diese ihrem Inklusionsauftrag auch tatsächlich gerecht werden können und damit gewährleistet ist, dass behinderten Kindern eine qualifizierte Betreuung und Förderung angeboten werden kann.

8.4.2. Inklusion in der Schule

Die UN-Vorgabe legt fest, dass kein Kind vom allgemeinen Schulsystem (zu dem in Deutschland auch die Förderschulen zählen) ausgeschlossen werden darf. Die betroffenen Eltern können sich hinsichtlich des Lernortes für ihr Vorschulkind zwischen einer inklusiven Regelschule mit gemeinsamem Unterricht und einer entsprechenden Förderschule entscheiden. Die Erziehungsberechtigten sollten jedoch auch die Möglichkeit haben, ihre getroffene Entscheidung für eine bestimmte Schulform revidieren zu können, sofern sich die gewählte Schulart im Nachhinein doch nicht als geeigneter Förderort für ihr Kind herausgestellt hat. Um die Vielfalt an schulischen Angeboten auch in Zukunft zu gewährleisten, muss also sowohl der Ausbau der Inklusionsschulen mit ihren gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzeptionen im Unterricht und Schulleben vorangetrieben werden als auch die bereits bestehenden Sonderpädagogischen Förderzentren mit ihren speziellen Fördermöglichkeiten erhalten bleiben. Eine Schlechterstellung bzw. Ungleichbehandlung von behinderten Schülern in bestehenden Förderzentren darf jedoch nicht die Folge des Ausbaus der Inklusionsschulen sein. Ohne entsprechende Rahmenbedingungen ist allerdings die adäquate Förderung und Unterrichtung von behinderten Schülern gemeinsam mit nicht behinderten Schülern in einer Schule mit Inklusionsprofil nicht möglich.

Um die in Deutschland vergleichsweise hohe Förderschulbesuchsquote spürbar zu senken, halten wir es für dringend geboten, die für den Ausbau der Inklusionsschulen notwendigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen deutlich zu erhöhen. Die Annahme, Inklusion könne „kostenneutral“ gestaltet werden, halten wir für unrealistisch. Um eine optimale Unterrichtung, Unterstützung und soziale Integration von behinderten Schülern in Inklusionsschulen zu gewährleisten, schlagen wir die Einsetzung „Multi-professioneller Teams“ vor. Die Installierung solcher Kompetenzteams aus pädagogisch-psychologischen und medizinisch-therapeutischen Fachkräften auch im schulischen Bereich könnte bundesweit realisiert werden, wenn sich neben den jeweiligen Kultusministerien (als Schulaufwandsträger) auch die Sozialhilfeverwaltungen (zuständig für Eingliederungsmaßnahmen) und die für die medizinischen Therapien zuständigen Krankenkassen an deren Finanzierung beteiligen.

8.4.3. Inklusion in eine humane Arbeitswelt

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein wesentlicher Bereich am gesellschaftlichen Leben. Nach Art. 27 UN-Behindertenrechtskonvention soll Menschen mit Behinderungen die Chance eingeräumt werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit auf einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt selbst zu verdienen. In welchem Beruf und wo sie arbeiten wollen, sollen diese selbst bestimmen können. Hierbei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass nicht alle behinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. D.h., dass auch in Zukunft Behindertenwerkstätten, Integrationsfirmen und Förderstätten als Angebote zur Beschäftigung von Menschen mit Handicaps zur Verfügung stehen müssen.

Die Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ will sich dafür einsetzen, dass die Bedingungen der allgemeinen Arbeitswelt und der Rehabilitationssysteme gleichermaßen fortentwickelt und so angepasst werden, dass mehr behinderte Menschen die Gelegenheit erhalten, eine Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt auszuüben.

 

8.4.4. Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Alle, Gesetzgeber, Behörden, Verbände, Vereine, Parteien, Einrichtungen, Arbeitgeber, Angehörige und auch Menschen mit Behinderung selbst, tragen eine Verantwortung für den Wandel hin zu einer inklusiven, sozialen und solidarischen Lebenswelt. Dabei gilt das Ziel, jedem Menschen – mit oder ohne Behinderung – ein hohes Maß an Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Beispielhaft dafür seien Gebäude, Fußwege, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Sprach- und Informationswesen sowie ein spürbarer Bürokratieabbau genannt. Nach soziologischem Verständnis kann es allerdings keine „Inklusion“ ohne „Exklusion“ geben. (Wer z.B. Mitglied einer Partei ist, ist dadurch i.d.R. von einer Mitgliedschaft in einer anderen Partei ausgeschlossen. Und niemand würde auf die Idee kommen, die Paralympics in die üblichen Olympischen Spiele „inkludieren“ zu wollen.)

Die Partei MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ sieht es auch als ihre Aufgabe an, die noch vorhandenen Barrieren und strukturellen Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft, die Ursachen und Folgen von sozialer Ausgrenzung sind, nach und nach abzubauen.

8.5. Rentenpolitik

Das derzeitige Rentensystem ist eines der Haupttriebkräfte für die größer werdende Schere zwischen Arm und Reich. Da die Pensions- und Rentenfonds zur Erwirtschaftung der privaten Rentenansprüche stetig stärkere Renditen erwirtschaften müssen, tragen sie maßgeblich zum Ausbau der Finanzbranche bei. Gewinner sind hierbei diejenigen, die sich eine private Altersvorsorge leisten können und die Akteure auf den Finanzmärkten. Verlierer sind die Geringverdiener, die auf die staatliche Rente angewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Menschen, die sich viele Jahre um ihre Kinder und Pflege von Angehörigen kümmerten; zumeist Frauen und generell Langzeitarbeitslose, Minijobber und im Ehrenamt Tätige. Somit trägt das derzeitige Rentensystem leider zur Umverteilung von Unten nach Oben bei.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ will dies ändern. Die Altersvorsorge muss zu einer gerechteren Gesellschaft und zu einer Solidarität der Generationen beitragen. Wir streben eine solidarische Bürgerversicherung mit Garantierente und steuerfinanzierter Demografieanpassung an. Das heißt, dass jeder Mensch entsprechend seines Einkommens in das öffentliche Rentensystem der Bürgerversichung einzahlt, auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige; und dass ausnahmslos jeder Mensch eine Rente erhält, die akute Altersarmut verhindert. Zeiten für die Kindererziehung, für die Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliche Tätigkeiten müssen weitaus stärker als bislang berücksichtigt werden, so dass für Menschen mit solchen Biografien eine Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung garantiert werden kann. Auch unentgeltliche Arbeit muss sich in der Berechnung der Rentenansprüche wiederspiegeln. Wir wollen zudem, dass nach Berücksichtigung aller Zuflüsse eine Mindestrente oberhalb der Armutsrisikogrenze garantiert wird.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein höheres Lohnniveau sowie ein fließender Übergang in den Ruhestand sind Grundlage für ein gerechteres Rentensystem, weshalb wir den Ausbau von Kindertagesstätten befürworten, bessere Rückkehrmöglichkeiten nach Ruhezeiten, Investitionsprogramme für lebenslanges Lernen sowie attraktive Altersteilzeit- und Teilrentenmodelle. Zeiten, in denen zum Niedriglohn gearbeitet wurde, sollen eine Aufwertung der Rentenpunkte erhalten. Mittelfristig möchten wir ein Rentenniveau von deutlich über 50 Prozent erreichen bei einer langfristigen Beitragsobergrenze von 25 Prozent. Rentenbezüge sind ein wichtiger sozialer und ökonomischer Faktor, denn sie fließen weit überproportional in die lokale Wirtschaft, kommen schwächeren Familienmitgliedern zu und stellen somit solide Anker auch in Zeiten von Krisen dar.

Die private Altersvorsorge sehen wir kritisch und möchten stattdessen, dass das Umlagesystem ausgebaut wird, da nur so gesamtgesellschaftliche Ziele der sozialen Gerechtigkeit erreicht werden können und der Aufbau systemischer Risiken vermindert wird. Betriebliche Zusatzrenten können jedoch wertvolle Ergänzungen zur Absicherung im Alter darstellen. Der Verbraucherschutz bei Rentenprodukten sowie die Stabilität der Finanzmärkte müssen stärker in den Fokus jeglicher Rentenpolitik gerückt werden. Wir fordern grundsätzlich eine bundes- und europaweite Stärkung der Rechte von Menschen mit Niedrigrenten, die Angleichung der Rentenniveaus der Mitgliedsländer als Ziel jeder Sozialpolitik, die Beseitigung von Rentenungerechtigkeiten für Frauen sowie steuerfinanzierte Demografieanpassungen, um Altersarmut abzubauen.

8.6 Einkommensabhängige Staffelung von Bußgeldern und Verwaltungsgebühren

Pauschale Bußgelder, die die Einkommensverhältnisse unberücksichtigt lassen, sind sozial sehr ungerecht und zudem nicht zielführend. Ähnlich liegen die Dinge bei den Gebühren für Verwaltungsakte. Einkommensschwächere Personen können vergleichsweise große finanzielle Nachteile erleiden, selbst bei unvermeidlichen oder lebensnotwendigen Behördengängen. Daher fordern wir sowohl hinsichtlich der Höhe von Geldbußen als auch der Höhe von Gebühren bei Verwaltungsakten eine Staffelung, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenbescheid- bzw. des Bußgeldbescheidempfängers berücksichtigt. Um Behörden nicht übermäßig mit der Feststellung der Einkommensverhältnisse zu belasten, sollten die Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder alternativ der letzte Steuerbescheid zugrunde gelegt werden.

8.7 Sterbehilfe

Wir befürworten die Einführung der aktiven Sterbehilfe nach niederländischem Vorbild. Dieses gestattet Ärtzt:innen die Begleitung der Patient:innen bei der aktiven Sterbehilfe unter folgenden Bedingungen: Bei der/dem Patient:in muss ohne Zweifel ein Wunsch zur Beendigung des eigenen Lebens festgestellt werden und ein unerträgliches und aussichtsloses Leiden bestehen. Auch müssen sich die Menschen ihrer Situation bewusst sein sowie alle weiteren Behandlungsmöglichkeiten ablehnen. Zudem muss bei der Überprüfung der genannte Kriterien ein/e weitere/r unabhängige:r Ärzt:in zu derselben Auffassung kommen. Die Sterbehilfe muss durch eine/n Ärzt:in vorgenommen werden.“

 

 

  1. Wirtschafts- und Finanzpolitik

9.1.1 Wirtschaft ganzheitlich betrachten

Werden durch Rationalisierungs- und Globalisierungsmaßnahmen der multinationalen Konzerne Arbeitsplätze mit dem Ziel der Unterlaufung von Sozial- oder Umweltstandards vernichtet, sind diejenigen Firmen, die davon profitieren, in die Pflicht zu nehmen, entweder im eigenen Betrieb an anderer Stelle neue Arbeitsplätze zu schaffen oder sich finanziell an der Schaffung von Arbeitsplätzen in Zukunftsindustrien zu beteiligen.

Eine enge staatliche Zusammenarbeit und internationale Vereinbarungen müssen verhindern, dass sich Großkonzerne durch die Globalisierung nationalen Regelungen entziehen können, z.B. Verhinderung der Auslagerung von Arbeitsplätzen in Nicht-EU-Länder oder der Flucht in so genannte Steueroasen. Die weltweite Ächtung der auf Frauen- und Kinderausbeutung basierenden Produkte genügt nicht. Wir fordern ein Importverbot derartiger Waren.

Subventionen für Industrien, die in Deutschland mittel- und langfristig nicht mehr lebensfähig sind, müssen sozialverträglich beendet werden. Der Einsatz der ersparten Subventionsmittel ist für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Weiterbildung und Förderung bzw. Versorgung der Menschen zu verwenden, die in den veralteten Industrien noch tätig sind und in Zukunft keine Beschäftigung finden würden. Eine Verkürzung der Arbeitszeit zugunsten der beruflichen Weiterbildung ist anzustreben und entsprechende Bildungszeiten ohne Lohnkürzung gesetzlich verpflichtend zu machen.

Die Ansiedlung von Unternehmen und Betrieben in strukturschwachen Regionen ist stärker zu fördern. Die Arbeitsplätze sind zu den Menschen zu bringen und nicht umgekehrt. Hier kann der Einsatz moderner Kommunikationstechnik wesentlich helfen.

Wir unterstützen auch Verfahren zur Umgestaltung der Arbeitsmethoden, um die Menschen den Sinn ihrer Tätigkeit erkennen zu lassen und ihre Kreativität zu nutzen (Teamwork, Teilnahme an Entscheidungsprozessen). „Ökologie geht vor Ökonomie“, lautet das Grundprinzip jeder verantwortungs­bewussten Wirtschaftspolitik! Jegliche unternehmerische Betätigung muss sich daran und genauso an der Sozialverträglichkeit messen lassen.

Ein globaler und umfassender Bewusstseinswandel und eine entsprechende Gesetzgebung sind also unverzichtbar. Die Erzeugung umweltschädlicher Produkte ist, soweit nicht ganz zu verhindern, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ befürwortet die Erprobung und darauf folgende Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das sozial ausgerichtet, ökonomisch machbar und nachhaltig ist und eine dringende und sinnvolle Antwort auf kommende ökonomische Herausforderungen (Industrie 4.0, ethische Orientierung der Arbeit) darstellt.
Förderungswürdig sind vor allem zukunftsweisende Technologien und Industrien, die umweltgerecht sind und neue Arbeitsplätze schaffen.

Dazu zählen folgende Bereiche:

  • Nutzung regenerativer Energien (Sonne, Wasser, Wind), um den Verbrauch umweltschädlicher Energien zu reduzieren, die für den Treibhauseffekt, das Ozonloch und die atomare Verseuchung verantwortlich sind,
  • Erzeugung recyclebarer Produkte sowie drastische Eindämmung verschwenderischer Verpackungen,
  • Reduzierung von klimaschädlichen Abgasen (u.a. Elektromobilität),
  • bio-vegane Landwirtschaft, die ohne Pestizide und Tierleid Nahrungsmittel produziert,
  • Fairtrade-Produktion,
  • Schaffung von Wissen und Technologien zur freien Verfügbarkeit und Weiterentwicklung für alle, sofortige Anwendung fortschrittlicherer Methoden für alle Wissenschafts- und Wirtschaftsgebiete, in denen noch Tierversuche stattfinden (s. Punkt 1 und Punkt 4).

In der gesamten Volkswirtschaft dürfen Tiere nicht länger als Versuchsobjekte und Messinstrumente missbraucht werden, vielmehr muss sich eine Kehrtwendung hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren vollziehen. Dies gilt vor allem für die Landwirtschaft als Teilgebiet der Wirtschaft. Auch die so genannten „Nutztiere“ sind keine Ware, sondern leidensfähige Mitgeschöpfe (s. Punkt 1 und Punkt 4).

Die Grundlage eines neuen Denkens muss lauten: Ethik ist unteilbar und gilt nicht nur für den Menschen!

Nach ethischen anstatt nach ökonomischen Aspekten ist auch der Handel mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern umzugestalten, denn gerade Deutschland darf angesichts seiner historischen Verantwortung nicht länger von kriegerischen Auseinandersetzungen profitieren. Bereits mit der Stationierung von Kriegswaffen wird das friedliche Zusammenleben von Völkern empfindlich gestört. Wir treten daher für ein grundsätzliches Exportverbot von Kriegswaffen und einen verantwortungsvollen und zurückhaltenden Export von sonstigen Rüstungsgütern ein, der durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz geregelt wird. Für eine Ausnahme vom Kriegswaffenexportverbot sind hohe Rechtfertigungshürden zu benennen. Art. 26 Abs. 2 GG ist zu ergänzen durch den Satz „Der Export von Kriegswaffen in andere Staaten ist ausnahmslos nur dann möglich, wenn das legitime Recht eines Volkes auf Selbstverteidigung angesichts eines gewaltsamen Angriffs unterstützt werden soll. Für die Entscheidung über Art und Umfang eines Kriegswaffenexports bedarf es der Mehrheit des Deutschen Bundestags. Über den Export von sonstigen Rüstungsgütern entscheidet die Bundesregierung. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“

9.1.2 Gemeinwohlökonomie

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ möchte die inhaltlichen Ziele der Gemeinwohlökonomie auf allen politischen Ebenen vertreten und durch Rechte für Tiere und Natur als Rechtssubjekte weiterentwickeln. Die Gemeinwohlökonomie setzt sich für eine nachhaltige und solidarische Wirtschaftsordnung ein. Durch die Förderung von ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit, demokratischer Mitbestimmung und transparenten Entscheidungsprozessen kann die Gemeinwohlökonomie auf verschiedenen Ebenen dazu beitragen, die Welt im Sinne unserer ethischen Vorstellung besser zu machen:

Soziale Gerechtigkeit: Die Gemeinwohlökonomie setzt sich für eine gerechte Verteilung von Wohlstand und Ressourcen ein. Durch die Förderung fairer Arbeitsbedingungen, gerechter Löhne und sozialer Sicherheit können die Einkommens- und Vermögensunterschiede in der Gesellschaft verringert werden. Dies trägt dazu bei, Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und die Lebensqualität für alle Menschen zu verbessern.

Demokratische Mitbestimmung: Die Gemeinwohlökonomie fördert eine demokratische Mitbestimmung, indem sie sich dafür einsetzt, dass Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Durch die Stärkung von Partizipation, Transparenz und Offenheit kann die Gemeinwohlökonomie dazu beitragen, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und die politische Teilhabe der Bürger:innen zu fördern.

Rechte der Tiere: Die Gemeinwohlökonomie muss jedes empfindungsfähige Lebewesen als Individuum anerkennen, das natürliche Rechte auf Unversehrtheit, Freiheit und Wohlbefinden hat. Ausbeutung und Quälerei von Tieren darf durch keine rechtlichen oder ökonomischen Ausnahmegründen mehr ermöglicht werden.

Rechte der Natur: Die Gemeinwohlökonomie fördert nachhaltige Produktions- und Konsumpraktiken, die die Umwelt schützen und den Klimawandel begrenzen. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft trägt sie dazu bei, die Umweltbelastung zu reduzieren und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Die Natur muss Rechtssubjektstatus erhalten, um sie effektiv vor Eingriffen und Zerstörung bewahren zu können. Durch die Begrenzung der Klimawandelauswirkungen ist auch intergenerationale Gerechtigkeit gewährleistet.

Ein wichtiges Instrument, um diese Ziele zu erreichen, ist die Gemeinwohl-Bilanzierung, welche die Tierschutzpartei im öffentlichen sowie privatwirtschaftlichen Bereich etablieren möchte. Unternehmen und Organisationen sollen sich anhand der Gemeinwohl-Bilanz messen und sich dazu verpflichten, ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den Prinzipien der Gemeinwohlökonomie auszurichten. Öffentliche Aufträge und Gelder sollen anhand der Gemeinwohl-Bilanzierung vergeben werden.

9.2 Ein Wirtschaftssystem ohne Wachstumswahn etablieren

Ein marktvermitteltes Wirtschaftswachstum hat uns in eine Situation gebracht, die von Klimakrise, extremer Ressourcenverknappung, Vermüllung und Artensterben geprägt ist. Zudem geht die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander, was einer Gesellschaft niemals zuträglich ist. Und die Ausbeutung von Tieren hat ein Maß angenommen, das jeder ethischen Beurteilung spottet. Alle Versuche, ein sogenanntes grünes, sozialverträgliches, qualitatives Wachstum anzuregen, haben sich bisher als völlig unzureichend erwiesen. Die große Masse der aktiven Marktteilnehmer lässt sich von Profitinteressen und Konkurrenzdenken leiten. Der Staat kann und muss mehr regulieren, um diejenigen zu bremsen, die nicht bereit sind, Rücksicht zu nehmen. Er kann und muss mehr Anreize schaffen, um denen Vorteile zu gewähren, die für eine emissionsarme, nachhaltige Ökonomie stehen. Aber all das wird nicht ausreichen, wenn das Paradigma ständigen Wachstums weiterhin vorherrschend ist.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ steht für ein Wirtschaftssystem, welches sich nicht mehr über Indices wie Wachstum und Bruttoinlandsprodukt definiert, sondern an der Lebensqualität und Zufriedenheit seiner Bürger bemisst. Wir möchten auf Basis einer Postwachstumsökonomie eine Suffizienzstrategie entwickeln. Dies verlangt nicht weniger als einen gesamtgesellschaftlichen Paradigmenwechsel: Die Beschränkung beim Konsumgüterkauf darf nicht als Rückschritt gewertet werden und für den einzelnen keinen Statusverlust bedeuten. Der Fokus soll verlagert werden auf gesellschaftlichen Austausch, soziales Engagement, Kreativität, kulturelle Betätigung, Bildung. Gestärkt werden dabei die lokalen Wertschöpfungs- und Versorgungsstrukturen, während es bei den industriellen und global arbeitsteiligen Wertschöpfungsprozessen einen starken Rückgang geben wird. Auch das exorbitant angewachsene Geldvermögen muss drastisch reduziert werden. Eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der Gesellschaft ist möglich, wenn materiellen, sozialen und kulturellen Belangen die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt wird und sich die Politik an ethischen Maßstäben orientiert. Nicht das renditegetriebene Interesse der multinationalen Konzerne, sondern das „Glück“ der Bürgerinnen muss zentraler Maßstab für die politischen Entscheidungen sein.

9.3 Staatshaushalt

Ein geordneter Staatshaushalt ist die Grundlage jeder gesunden öffentlichen Finanzwirtschaft. An die Stelle des heutigen Steuerchaos mit seinen undurchsichtigen Sonderregelungen und Vergünstigungen soll ein gerechtes und einfaches Steuersystem treten. Die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers ist besser zu berücksichtigen. Wir streben den Abbau der Schuldenbelastung der öffentlichen Hand an, die eine schwere Hypothek für nachkommende Generationen darstellt. Diese Staatsverschuldung ist vor allem Folge einer unsinnigen Subventionspolitik, die vorwiegend einer umweltzerstörenden, tierquälerischen Landwirtschaft und einer auf den Aktienwert fixierten Industrie nützt.

Vor allem muss der Irrweg beendet werden, dass durch milliardenschwere staatliche Subventionen eine Überproduktion entsteht, die dann mit weiteren Subventionen wiederum vernichtet wird („Butterberge“, „Regulierung des Rindfleischmarktes“ zwecks Preisstabilisierung, Vernichtung von Obst und Gemüse). Eine finanzielle Unterstützung der Kirchen durch die staatlich eingezogene Kirchensteuer und die Bezahlung z. B. von Bischofsgehältern ist nicht akzeptabel (entsprechend der Forderung im Grundgesetz: Trennung von Staat und Kirche).

Das Personal der Steuerfahndung muss deutlich aufgestockt werden, so dass Steuerbetrug endlich effektiv aufgedeckt und verfolgt werden kann. Hierfür sind auch internationale Kooperationen nötig, die seitens der EU und Deutschlands vorangetrieben werden müssen. Die Schließung von Steueroasen muss ein internationales und vorrangiges Ziel der Finanzpolitik werden.

Der Tatbestand der Steuerverschwendung durch die öffentliche Hand ist dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung gleichzustellen. Wir brauchen eine dem Gemeinwohl und der Umwelt verpflichtete Verwaltung. Die Befugnisse der Rechnungshöfe sind erheblich zu erweitern, damit Steuerverschwendungen aufgedeckt werden können und nicht wie bisher ohne Folgen bleiben.

Maßstab für das Handeln des Einzelnen und von gesellschaftlichen Gruppen sollte, neben den Eigeninteressen, die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Mitmenschen und der Tiere sein. Auch der Erhalt der Natur und der Klimaschutz sind gleichgewichtig zu berücksichtigen.

Die Ziele unserer Politik sind gerechte Verteilung von Einkommen, Vermögen und ökonomischer Macht sowie angemessene Besteuerung. Weder nicht ausreichende Versuche der Umverteilung noch „Reparatur“ von Umweltsünden, Ausbeutung von Mensch und Tier, sondern vorbeugende und vorsorgende Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik müssen Leitfaden für alle politischen Entscheidungen sein!

Die Finanz- und Wirtschaftspolitik soll sich deutlich stärker an Gemeinwohl, Nachhaltigkeit, Ökologie und Ethik orientieren und hierfür Ansätze wie die Gemeinwohlmatrix, Fairtrade Towns und Transition Towns umsetzen. Wir befürworten die Einrichtung von transparenten und direktdemokratischen Bürgerhaushalten auf allen politischen Ebenen. Wir setzen uns für eine wirkungsvolle Besteuerung der Finanzmärkte ein, beispielsweise eine Börsenumsatzsteuer oder eine Devisentransfersteuer.

9.4 Finanzmarktpolitik

Die Finanzmärkte bergen Risiken für die Wirtschaft und das Leben auf der Erde, aber können auch der Schlüssel für bessere Entwicklungen sein. Dies hängt davon ab, welche Weichenstellungen die Politik vornimmt. Wir möchten eine globale Governance der Finanzmärkte, die klare Regeln aufstellt und durchsetzt.

Die Finanzwirtschaft darf nicht primär darauf ausgerichtet sein, Gewinne für Wenige zu erzielen und große Vermögen durch Erzielung von möglichst hohen Renditen noch größer zu machen, sondern muss stets als mindestens gleichwertiges Ziel auch das Gemeinwohl fördern und positive Beiträge zum gesellschaftlichen Fortschritt leisten, insbesondere zur Finanzierung notwendiger Transformationen wie z.B. der Umstellung auf klimaneutrales, nachhaltiges Wirtschaften.

Hochriskante Finanzspekulationen destabilisieren die Weltwirtschaft, indem sie krisenhafte Entwicklungen beschleunigen oder verschärfen. Marktwirtschaft ohne umfassende Regulierung hat erfahrungsgemäß stets die Tendenz, globale Ungerechtigkeiten zu vergrößern und zu Armut, Krankheit, Hunger, Konflikten, Umweltzerstörung und Tierleid zu führen. Es ist daher dringlich, Märkte und insbesondere Finanzmärkte grenzübergreifend stärker zu regulieren und zu überwachen. Steuern auf Transaktionen auf den Finanzmärkten müssen ebenfalls eine Option sein, um die Finanzmärkte zu stabilisieren und globale Herausforderungen finanzierbarer zu machen.

Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität müssen konsequenter bekämpft und entsprechend geschultes Personal in ausreichender Anzahl eingestellt werden. Die zahlreichen Leaks zeigen auf: Die Geschäftspraktiken der legalen, halblegalen und illegalen Steuervermeidung sind aus dem Ruder gelaufen, teilweise beteiligten sich sogar Regierungsmitglieder und demokratische Institutionen konnten oder wollten nichts ausrichten.

Die Finanzmärkte mit ihren zahlreichen sogenannten Steueroasen, den weitgehend unreguliert agierenden Schattenbanken sowie fatalen Gesetzeslücken (beispielsweise bei den Cum-Ex-Geschäften) müssen daher grundlegend und unter Beteiligung sämtlicher Staaten reformiert werden. Es muss eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen eingeführt werden, die Konzerne wirksam erfasst und eine entsprechende Besteuerung in den Ländern vorsieht, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden, insbesondere im Digitalbereich.

Staatliche Stellen sollten sich nicht an hochriskanten Finanzmarktgeschäften beteiligen. Öffentlich-rechtliche Finanzinstitute müssen sich vorrangig der Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten und den serviceorientierten, gemeinwohlorientierten Finanzdienstleitungen für Bürger:innen und Organisationen widmen. Es sind auf allen Ebenen, möglichst für alle professionellen Finanzmarkt-Akteure, Divestment-Richtlinien einzuführen, die unethische und unökologische Beteiligungen und Finanzgeschäfte entgegenwirken. Hierbei sollen neben klimapolitischen und menschenrechtlichen Aspekten auch tierschutzpolitische Ziele einbezogen werden.

Die Rente muss grundsätzlich umlagebasiert bleiben, ist aber durch betriebliche Renten zu ergänzen. Ein rein finanzmarktbasiertes Rentensystem lehnen wir ab, da dies ein zu großes Risiko für die Rentenansprüche darstellt und zugleich zur Destabilisierung der Weltwirtschaft beitragen kann. Sollten staatliche Fonds eingerichtet werden, müssen diese strengste Divestment-Kriterien erfüllen.

Eine strikte, unflexibel ausgelegte Schuldenbremse kann die notwendige Umstellung unserer Wirtschaft und Verwaltung auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit behindern und ist daher abzulehnen. Wir befürworten vielmehr ein gerechteres Steuersystem, das Vermögende solidarischer einbezieht, und mutige Zukunftsinvestitionen, um die großen Herausforderungen einer konsequenten Klimapolitik und ethisch-nachhaltigen Landwirtschaft zu bewältigen.

Digitale Währungen und Blockchains bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie sind teilweise mit Kriminalität und Umweltzerstörung verknüpft und entziehen sich mitunter Prinzipien von Gerechtigkeit und Steuerehrlichkeit. Hier sind innovative Lösungen zu entwickeln, die ethischen Ansprüchen genügen und zugleich die Vorteile von digitalen Techniken nutzen.

Es ist ein wissenschaftlich begleitetes Konzept zur Einführung einer Maschinensteuer bzw. Produktivitätsabgabe zu erarbeiten, um die Finanzierbarkeit öffentlicher Aufgaben bei zunehmender Automatisierung zu gewährleisten.

 

 

 

  1. Digitalisierung

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren immer stärkeren Einfluss auf Privatleben und Berufswelt genommen. Die politischen, sozialen, pädagogischen, psychologischen und ökologischen Folgen der Digitalisierung sind in einem fortlaufenden Prozess wissenschaftlich zu erforschen. Hierzu bedarf es breit angelegter Studien, deren Ergebnisse in den gesellschaftlichen Diskurs und in politische Entscheidungen eingebracht werden müssen.

Insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es noch immer kein schnelles Internet und keine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung. Vor allem auch für Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete müssen ausreichend Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden. In Innenstädten, öffentlichen Einrichtungen und touristischen Zielen muss freies W-LAN verfügbar sein und grundsätzlich befürworten wir die Förderung von Freifunk im öffentlichen Raum.

Die Betreiber der Mobilfunknetze haben die staatliche Vorgabe erfüllt, 98 Prozent der deutschen Haushalte mit LTE-Standard zu versorgen. Bezogen auf die Fläche gibt es aber noch immer große Gebiete ohne Abdeckung. Eine zuverlässige mobile Internetverbindung auch in ländlichen Wohngegenden ist unabdingbar. Der weitere Ausbau des 5G-Netzes hat unter zuverlässiger Berücksichtigung seiner Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Tiere zu erfolgen.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll es für die Bürger:innen noch einfacher werden, mit öffentlichen Verwaltungen in Kontakt zu treten und Behördengänge komplett und unkompliziert online zu erledigen. Die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache in Behörden muss für die Bürger:innen jedoch erhalten bleiben. Die Verwaltungen untereinander müssen möglichst papierlos, aber unter höchsten Sicherheits- und Datenschutzvorkehrungen, zusammenarbeiten. Es muss zudem ein Recht auf Home Office geben, sofern tatsächliche betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen.

Die Frage, wie sehr an Bildungseinrichtungen verstärkt digital gearbeitet werden soll, muss Gegenstand gesellschaftlicher Diskussionen sein. Eine zu starke Ausrichtung der Digitalisierungsstrategie am technisch-ökonomischen Fortschritt sollte hierbei auch kritisch hinterfragt werden. In Unterricht und Lehre sollen gleichermaßen Potenziale und Risiken im Umgang mit dem Internet und mit Künstlicher Intelligenz (KI) thematisiert werden. Wir möchten Forschung und Entwicklung von KI fördern, denn KI wird zukünftig viele Probleme besser lösen können. Zugleich ist es unabdingbar, die vielfältigen Risiken im Zusammenhang mit KI rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwendung auszuarbeiten.

Um die Digitalisierung auszubauen und alle damit zusammenhängenden Herausforderungen in der Bildung, in der inneren Sicherheit, in der Arbeit (Industrie 4.0), bei den Auswirkungen der KI, bei den Bürger:innenrechten (E-Government, Transparenz, Sicherheit) zu koordinieren, ist die Schaffung eines selbstständigen Digitalministeriums sinnvoll.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Netzneutralität. Diese muss erhalten bleiben, da die Interessen aller privaten und kommerziellen Nutzer:innen gleichberechtigt sind. Durch eine Aufhebung der Netzneutralität könnten größere, finanzstärkere Unternehmen gegenüber kleineren Unternehmen von den Internetanbietern bevorzugt werden.

Sicherheit ist auch im digitalen Leben wichtig. Dazu gehört, dass Gesetzesverstöße im Netz wirksam verhindert und geahndet werden und hierfür die internationalen Befugnisse ausgeweitet werden. Insbesondere stellen Hasssprache, Falschmeldungen und Deep Fakes große Gefahren für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt dar, weshalb hier Unternehmen schneller Löschungen durchführen müssen und es gesetzliche internationale Vorgaben benötigt.

Das Recht auf Vergessen und der Schutz der Privatsphäre sowie ein bestmöglicher Datenschutz sind zu gewährleisten. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab und eine stärkere Überwachung privater Kommunikation sehen wir sehr kritisch. Grundsätzlich ist die Meinungs- und Pressefreiheit auch in der digitalen Sphäre zu gewährleisten.

Digitale Währungen und Blockchains bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie sind teilweise mit Kriminalität und Umweltzerstörung verknüpft und entziehen sich mitunter Prinzipien von Gerechtigkeit und Steuerehrlichkeit. Hier sind innovative Lösungen zu fördern, die ethischen Ansprüchen genügen, öffentlicher Mitbestimmung unterliegen und zugleich möglichst viele Vorteile von digitalen Techniken nutzen.

 

 

  1. Innen- und Rechtspolitik

11.1 Innere Sicherheit

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – strebt eine Gesellschaft an, in der gewaltfreie Konfliktbewältigung bereits vom Kindesalter an gefördert und praktiziert wird. Wir sehen in der gesunkenen Hemmschwelle zur Gewaltanwendung u.a. folgende Ursachen:

  • fehlende Erziehung und Vermittlung ethischer Werte in Familie und Gesellschaft,
  • Gewalt verherrlichende Darstellungen in den Medien,
  • brutaler Umgang mit Tieren,
  • wachsende Frustration vieler Jugendlicher durch fehlende Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten und den Wegfall vormals staatlich geförderter Freizeitangebote,
  • die durch mangelnde Arbeitsmöglichkeiten bedingte finanzielle Not vieler Bürger.

Eine Lösung für diese Probleme ist weniger in massiver Polizeipräsenz zu suchen als vielmehr in der Erziehung der Heranwachsenden und in der Vorbildfunktion der Erwachsenen und der Gesellschaft. Mitentscheidend ist darüber hinaus eine sozial gerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Gewalttaten gegenüber Menschen und Tieren haben erheblich zugenommen. Durch Präventivmaßnahmen muss die innere Sicherheit verbessert und die Kriminalität effektiver bekämpft werden. Eine optische oder akustische Überwachung darf jedoch nur bei begründetem Verdacht und mit richterlicher Anordnung erfolgen. In jedem Fall sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Zur Bekämpfung jeder Art von organisierter Kriminalität (vor allem Terrorismus und Drogenkriminalität) müssen wirksame Möglichkeiten geschaffen werden, internationale Finanzströme zu überwachen. Um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, ist die personelle und materielle Ausstattung der Polizei (z.B. genügend Schutzwesten für Beamte und Polizeihunde u. dergl. mehr) zu verbessern.

Auch die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz ist wirkungsvoller zu gestalten. Zur Entlastung der Behörden und zur Abschreckung müssen die Verfahren für Bagatelldelikte erheblich beschleunigt werden.

Grenzpolizeien auf Landesebene sowie die (auf rassistischen Merkmalen beruhende) Schleierfahndungen in Grenzgebieten lehnen wir ab. Die sogenannte Grenzpolizei in Bayern ist unnötig, verfassungswidrig und bindet Personal, das wir dringend an anderer Stelle benötigen.

„Verdachtsunabhängige Personenkontrollen“ betrachten wir generell als sehr kritisch, insbesondere aufgrund des Problems des Racial Profilings.

Menschen, die Schutz benötigen, dürfen nicht zurückgedrängt werden, sondern benötigen unsere Hilfe.

Zudem brauchen wir z. B. mehr speziell qualifizierte Kräfte, die insbesondere illegalen Tierhandel verfolgen und Tiertransporte kontrollieren

 

11.2 Asylpolitik

Wer aus eindeutig politischen, rassistischen, sexistischen oder religiösen Gründen verfolgt wird, an Hunger leidet oder auf Grund von Krieg, Gewalt oder den Folgen des Klimawandels aus seinem Land flüchtet, muss nach entsprechender Prüfung Asyl finden. Eine Aufteilung der Asylsuchenden ist – bis zur Schaffungeines gemeinsamen Europäischen Asylsystems – in Absprache mit den anderen EU-Ländern unter Berücksichtigung einer solidarischen Verteilung und der Präferenzen der Asylsuchenden zu vereinbaren.

Des Weiteren müssen die Asylverfahren beschleunigt werden. Asylsuchende dürfen nicht monatelang auf das Ergebnis ihres Antrags warten müssen. Derartig lange Wartezeiten sind menschenunwürdig und befeuern Frust und Enttäuschung unter Asylsuchenden. Gleiches gilt für die sich zumeist anschließenden Gerichtsverfahren. Allen Asylsuchenden ist – unabhängig von ihrer Bleibeperspektive – die Möglichkeit zu einem Sprachkurs und – unabhängig von letzterem und möglichst in der Sprache des Herkunftslandes – ein Orientierungskurs anzubieten. Der Orientierungskurs soll in das gesellschaftliche Leben in Deutschland einführen, die politischen Prinzipien vermitteln sowie gesetzliche Grundlagen des Zusammenlebens erörtern, insbesondere Themen wie Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit, die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist, und die Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen. Der Orientierungskurs soll so strukturiert sein, dass er den Menschen ein Willkommensgefühl vermittelt, sie umfassend über ihre Rechte aufklärt und ihnen Perspektiven eröffnet. Die Zeit der Unterbringung in Heimen und Zentren ist so kurz wie möglich zu gestalten. Innerhalb der ersten drei Monate muss eine individuelle, dezentrale Unterbringung ermöglicht werden. Asylsuchende und Menschen ohne Aufenthaltsstatus haben ein Recht auf psychologische Begleitung, auf ärztliche und zahnärztliche Versorgung und gesundheitliche Präventionsleistungen. Asylsuchenden ist zudem die Möglichkeit zu geben, einer auskömmlich bezahlten Beschäftigung nachzugehen sowie an Bildung teilzuhaben und Qualifikationen zu erwerben. Durch eine Lockerung der Visa-Bestimmungen sollen legale Einreisemöglichkeiten geschaffen werden.

Die Grenzsicherungsagentur Frontex ist abzuschaffen und durch eine (See-)Notrettungsagentur zu ersetzen. Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“, das letztlich der schnellen Abschiebung ohne individuelle Anspruchsprüfung dient, wird gestrichen. Abschiebungen oder gar planvolle Massenausweisungen, wie sie rechtsextreme Kreise vorhaben, lehnen wir ab. Durch Abschiebungen werden keine Probleme gelöst, sondern nur örtlich verlagert und andernorts gar verstärkt. Das deutsche Sozial- und Rechtssystem hat alle hier lebenden Menschen gleich zu behandeln. Niemand darf Angst davor haben müssen, den Lebensmittelpunkt in Deutschland gegen den Willen verlassen zu müssen. Es sind vielmehr ausreichend Integrations- und Resozialisierungsmaßnahmen anzubieten und durchzuführen.

Anzustreben sind zudem internationale Vereinbarungen dahingehend, dass sichere und legale Fluchtrouten geschaffen werden und Geflüchteten auch in einem Nachbarstaat des Ursprungslandes sicheres und garantiert rechtstaatlich faires Asyl gewährt werden kann.

Lager an den Außengrenzen oder außerhalb der EU zur Verhinderung der Einreise sowie Pushbacks und Abschiebehaft lehnen wir strikt ab. Diese Praktiken widersprechen den Menschenrechten. Wir möchten, dass in der gesamten Europäischen Union menschenwürdige, möglichst dezentrale Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten bereitgestellt werden.

Wir lehnen pauschale Abschiebungen, auch von ausreisepflichtigen Ausländer:innen, ab und setzen uns für eine sehr strenge individuelle Prüfung durch fachlich kompetente Menschen ein, da oft zu schnell bzw. leichtfertig abgeschoben wird. Abschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen in Verfolgung, Hunger, Krieg und Tod (zurück)geschickt werden. Bei jedem Verfahren sollten Sicherheit, Schutz, Humanität und Achtung der Menschenrechte die höchste Priorität haben. Unsere langfristige Vision ist eine solidarische und nachhaltige Politik, die Fluchtursachen bekämpft und globale Herausforderungen angeht.

Länder, die durch die Aufnahme von Asylsuchenden aus ihren Nachbarländern finanziell stark belastet werden, sind wirtschaftlich zu unterstützen.

Die Globalisierung beinhaltet auch eine größere Verantwortung für ärmere bzw. krisengefährdete Länder und solche, die in besonderer Weise den Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind. Deshalb sollte einer friedlichen und möglichst kooperierenden Ursachenbekämpfung in den Herkunftsregionen größte Bedeutung beigemessen werden. Auf Ebene der EU ist ein gemeinsames Europäisches Asylsystem zu erwirken, das dem besseren Schutz der Asylsuchenden und einer solidarischen Verteilung der finanziellen Aufwendungen dient. Das sogenannte Dublin-Abkommen ist grundlegend zu reformieren, da es wesentlich mitursächlich ist für eine aggressive Abschiebepraxis und eine menschenunwürdige und oftmals langwierige Unterbringung in Lagern. Anzustreben sind ein einheitlicher europäischer Asylstatus, ein Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU und eine vollständige europäische Finanzierung der Asylverfahren.

 

11.3 Rechtspolitik

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – tritt für ein Rechtssystem ein, das von Humanität geprägt ist.

Zumindest sollten bestehende Rechtsgrundsätze – wie z.B. die Anwendung des Tierschutzgesetzes und die Ächtung von Angriffskriegen – konsequenter umgesetzt werden. Tierquälereien und Tieropfer im Namen welcher Religion oder Tradition auch immer sind zu verbieten.

Im Strafrecht treten wir dafür ein, der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung und der Hilfe der Opfer höchste Bedeutung zukommen zu lassen. Opferschutz muss Staatsziel werden!

Insbesondere dem sexuellen Missbrauch und der Misshandlung von Kindern ist entschiedener als bisher entgegenzutreten. Es muss die rechtliche Grundlage geschaffen werden, gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.

Die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und bindenden Volksentscheiden muss als Mittel demokratischer Staatsführung auch in Deutschland erleichtert werden. Insofern vertreten wir im Einklang mit dem berechtigten politischen Willen der großen Mehrheit unserer Bevölkerung ein Rechtswesen, das tatsächlich „im Namen des Volkes“ entsteht und nicht durch die Ansichten sogenannter Experten einer starken Wirtschafts- und Wissenschaftslobby verzerrt ist. Dies gilt insbesondere auch für die „gesetzlichen Stiefkinder“ Umweltschutz und Tierschutz.

Die Strafbestimmungen für Umweltkriminalität und Tierquälerei sind erheblich zu verschärfen.

Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes zugunsten der Tiere ist dringend notwendig. Der Tierschutz gehört mit einem eigenen Artikel ins Grundgesetz (s. Punkt 1.1).

Wir fordern die Einführung der treuhänderischen Klagebefugnis für Verbände („Verbandsklage“) und Einzelpersonen im Interesse von Tier und Natur.

Wir wollen die aktuell in Deutschland auf Bundes- und Landesebene gültige Weisungsbefugnis der Justizminister den Staatsanwaltschaften gegenüber, die u. a. bereits dazu geführt hat, dass nach einem Beschluss des EuGH deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, abschaffen, sodass letztere künftig von politischen Entscheidungen unabhängig und lediglich den Gesetzen unterworfen sind sowie Missbrauch durch Justizminister verhindert wird.

 

 

  1. Außen- und Europapolitik

12.1 Außenpolitik allgemein

Eines der vorrangigen Ziele unserer Außen- und Europapolitik ist es, dass Recht und Gerechtigkeit nicht beim Menschen enden, sondern sich auf alle Lebewesen und die Natur erstrecken.

Die Achtung der unveräußerlichen Rechte der Menschen, der Tiere und der Natur ist für die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – die Grundlage auch in der Außenpolitik. Sie sieht sich als konsequente Friedenspartei und bekennt sich dazu, dass Gewaltanwendung nicht Mittel politischen Handelns sein darf.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – setzt sich dafür ein, dass Strategien entwickelt und angewandt werden, die es ermöglichen, entstehende Störungen zwischen den Staaten frühestmöglich zu erkennen und auf friedlichem Wege beizulegen, oder einen Zustand herbeizuführen, der eine friedliche Lösung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eingebunden in die Völkergemeinschaft dieser Erde. Daraus ergeben sich Verpflichtungen und Rechte. Bestehende Verträge sind einzuhalten, sie müssen jedoch daraufhin geprüft werden, inwieweit sie gegen die Grundsätze der Achtung der Menschen-, Tier- und Umweltrechte verstoßen. Halten bestehende Verträge dieser Prüfung nicht stand, sind sie im Einvernehmen mit den Vertragspartnern zu ändern.

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – setzt sich dafür ein, dass

  • alle entstehenden Konflikte zwischen Staaten und Staatengemeinschaften ausschließlich durch Verhandlungen gelöst werden,
  • die Bundeswehr ausschließlich der Verteidigung und Friedenssicherung dient und nicht für Auslandseinsätze zur Verfügung steht,
  • Strategien entwickelt und angewandt werden, die es ermöglichen, entstehende Störungen zwischen den Staaten frühstmöglich zu erkennen und auf friedlichem Wege beizulegen, oder einen Zustand herbeizuführen, der eine friedliche Lösung zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht,
  • die Staaten der so genannten Dritten Welt (TRIKONT-Länder) durch gezielte Unterstützung in die Lage versetzt werden, ihre staatliche Selbstständigkeit, ihre Wirtschaft, Bildung und Ausbildung ihrer Bürger in eigener Verantwortung zu entwickeln,
  • alle Verhandlungen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen sowohl die Rechte der Menschen als auch gleichgewichtig die Rechte der Tiere und der Umwelt berücksichtigen,
  • der zwischenstaatliche Handel mit den Produkten gefördert wird, die in den jeweiligen Volkswirtschaften auch wirklich für die dort lebenden Bürger/innen benötigt werden.

Die Tierschutzpartei lehnt den Handel ab, der in erster Linie dafür stattfindet, dass in den Volkswirtschaften vorhandene Produkte verdrängt oder ersetzt werden. Diesem Ziel müssen zwischenstaatliche Verträge dienen.

12.2 Europäische Integration

Die Europäische Union hat Europa und seine Menschen zusammenwachsen lassen und entscheidend dazu beigetragen, dass ein Krieg zwischen ihren Mitgliedsstaaten für uns nahezu unvorstellbar geworden ist. Die Menschen Europas begegnen sich heute ohne Vorbehalte und auf gleicher Augenhöhe. Das war nicht immer so. Nach den schrecklichen Erfahrungen der letzten beiden Weltkriege sollte dieser Aspekt niemals vergessen werden! Europa als ein Staatenverbund des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit, des Rechts und des Wohlstands seiner Bevölkerung ist eine unschätzbare, epochale Errungenschaft.

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der EU soll verstärkt werden, denn nur wenn Europa geschlossen auftritt, hat seine Stimme Gewicht und die EU die Möglichkeit, für ihre Ideale wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Umwelt- und Tierschutz auch außerhalb Europas glaubwürdig einzutreten. Die Abschottung und Kooperationsverweigerung einzelner europäischer Staaten hat in der jüngsten Vergangenheit zu Verwerfungen, Krisen und Unsicherheit geführt. Ein solidarischer Neuanfang des europäischen Projekts ist daher dringend geboten.

Keine europäische Integration um jeden Preis

Allerdings sind der zunehmende Lobbyismus und die Tendenz, die Interessen der Industriekonzerne, Wirtschaftsverbände und Großbanken höher zu gewichten als ökologische Zusammenhänge und ethische Grundsätze, abzulehnen. Es besteht die Gefahr, dass eine weitere EU-Integration und EU-Erweiterung zu stärkerer wirtschaftlicher Konzentration sowie zur Warenüberproduktion führt. Durch Konzentration werden kleinere Betriebe verdrängt und immer größere Betriebe produzieren mit billigeren Arbeitskräften kostengünstiger mehr Waren, die dann über weite Wege zum Verbraucher transportiert werden müssen. Negatives Beispiel für Entwicklungen, die durch die europäische Integration herbeigeführt wurden, ist der fortschreitende Rückgang der bäuerlichen Landwirtschaft durch die Begünstigung von agrar-industriellen Großbetrieben. Dadurch nehmen gleichzeitig die Chancen ab, gegen unerwünschte Folgen dieser Entwicklung – wie Intensivtierhaltung, umweltschädlicher Dünger- und Pestizideinsatz – wirkungsvoll vorzugehen. Nationale Alleingänge mit entsprechenden Importschranken werden schwieriger, ohne dass sich EU-weite Lösungen abzeichnen.

Um derartigen bedenklichen und nur schwer umkehrbaren Entwicklungen entgegenzuwirken, wenden wir uns gegen eine unkritische europäische Integration. Ein besonderes Anliegen ist uns, dass bei der Festschreibung von europaweiten Mindeststandards in ökologischer, sozialer oder tierschützerischer Hinsicht die Möglichkeit offen bleibt, auf nationaler Ebene strengere Maßstäbe anzulegen (z.B. eine auffallende Kennzeichnungspflicht für Produkte aus tierquälerischer Haltung).

Anstatt unter Hinweis auf EU-weit „notwendige“ Vereinbarungen untätig zu bleiben, sollte Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen und zügig überfällige Maßnahmen durchsetzen: Mit seinem politischen Gewicht als größter EU-Beitragszahler sollte unser Land seinen Einfluss geltend machen und die Einstellung der skandalösen EU-Subventionen für die europäische Fleischwirtschaft (Massentierhaltung, Export lebender Tiere) fordern. Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel sollten dem ökologischen und insbesondere dem bio-veganen Landbau zugute kommen.

 

 

  1. Trennung von Staat und Religion

Die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei distanziert sich von jeder möglichen Einflussnahme und von jedem Versuch einer Religionsgemeinschaft, sie für ihre Zwecke und Ziele einzusetzen oder zu missbrauchen.

Sie steht für eine klare Trennung von Staat und Religion und somit für einen säkularen, laizistischen Staat. Deshalb müssen zudem alle Gottesbezüge in Grundgesetz, Landesverfassungen und allen anderen Gesetzen gestrichen werden.

13.1 Allgemeines Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz auch in kirchlichen Einrichtungen

Zur Zeit haben die Kirchen ein Sonderarbeitsrecht, welches ihnen erlaubt sich nicht an das allgemeine Arbeitsrecht halten zu müssen. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Kirchenmitgliedschaft eingefordert werden kann, selbst wenn die Tätigkeit nicht mit einem religiösen Verkündigungsauftrag in Verbindung steht. Des Weiteren ermöglicht dies kirchlichen Arbeitgebern Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder anderen privaten Angelegenheiten zu entlassen. Auch das Betriebsverfassungsgesetz hat für diese Betriebe keine Gültigkeit. So ist es den Arbeitnehmern dadurch beispielsweise nicht möglich legal zu streiken.

Diese „Sonderbehandlung“ ist nicht zu rechtfertigen und zudem noch weniger hinnehmbar auf Grund der Tatsache, dass die kirchlichen Träger überwiegend mit öffentlichen Gelder finanziert werden. Wir fordern deshalb:

  • Streichung des Sonderarbeitsrecht in Betrieben kirchlicher Trägerschaft
  • Gültigkeit des allgemeinen Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsgesetz in Betrieben kirchlicher Trägerschaft

13.2 Auflösung der Kirchenstaatsverträge sowie Beendigung des Einzugs der Kirchensteuer durch den Staat

Staat und Religionen müssen politisch, juristisch und auch finanziell voneinander getrennt sein, um eine Unabhängigkeit und Säkularisierung gewährleisten zu können. Deshalb müssen die Kirchenstaatsverträge gekündigt werden. Auch der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat untergräbt die Säkularisierung des Staates und zwingt die Arbeitnehmer ihre Konfession dem Arbeitgeber offen zu legen. Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist somit einzustellen.

13.3 Einstellung staatlicher Finanzierung der Kirchen

Mit mehreren Milliarden Euro öffentlicher Gelder werden die Kirchen vom Staat subventioniert. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Zuwendungen zusammen: Gehälter für geistliche Würdenträger, kirchliche Einrichtungen sowie steuerliche Vergünstigungen etc.. Diese „Subventionen“ sind einzustellen.

13.4 Streichung religiös motivierter Gesetze

Rein religiös begründete Gesetze müssen gestrichen werden, insbesondere wenn sie dem Grundgesetz widersprechen. Unsere Forderungen sind deshalb:

  • Streichung der so genannten „Tanz- und Vergnügungsverbote an stillen Feiertagen“ in den Feiertagsgesetzen der einzelnen Bundesländer, da dies dem Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) widerspricht.
  • Streichung des Paragraf 166 StGB (bekannt unter dem Blasphemiegesetz), da es dem Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) widerspricht

In diesem Grundsatzprogramm wurden die wichtigsten Ziele und Vorhaben der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei dargestellt. Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam mit engagierten Mitbürgern die politischen Möglichkeiten zu schaffen, unsere Ziele zum Wohl von Mensch, Umwelt und Tier zu verwirklichen.