Bundesverband

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz besteht aus dem Bundesverband – bei uns ist das die Bezeichnung für unsere Bundespartei – 16 Landesverbänden und mehreren Kreisverbänden.

Oberstes Organ ist der Bundesparteitag, auf dem der Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts, die Kassenprüfer und die Kandidierenden für die Europawahl gewählt werden.

Weitere Aufgaben des Bundesparteitages sind die Beschlussfassung über:

  1. die Satzung und das Programm der Partei,
  2. den Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Bundesvorstandes,
  3. die Regelung des Finanzhaushalts und die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  4. die Schiedsordnung des Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts der Landesverbände,
  5. zum Parteitag eingebrachte Anträge,
  6. die Bildung von Bundesarbeitskreisen,
  7. die Bildung von Kommissionen auf Bundesebene,
  8. die Wahlordnung und die Entscheidung zur Beteiligung an Wahlen sowie ggf. zur Aufstellung gemeinsamer Listen mit anderen Parteien gemäß den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
  9. die vorzeitige Abwahl von Mitgliedern des Bundesvorstandes,
  10. die Auflösung von Gebietsverbänden und Parteiorganen nach ergangenem Urteil des Bundesschiedsgerichts,
  11. die Verschmelzung mit einer anderen Partei,
  12. die Gründung von parteinahen Organisationen bzw. Institutionen,
  13. die Geschäftsordnung des Bundesparteitages,
  14. die Auflösung der Partei.

Das Leitungsorgan des Bundesverbandes ist der Bundesvorstand. Er vertritt die Partei nach innen und außen. Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.

Unsere Partei hat etwa 2400 Mitglieder. In allen Bundesländern sind wir mit Landesverbänden vertreten.

Gemeinsam etwas bewegen, gemeinsam Ziele erreichen!

Grundsatzprogramm, Satzung und satzungsrelevante Ordnungen

Hier findest du die Satzungsdokumente des Bundesverbands und das Grundsatzprogramm unserer Partei findest Du hier.