Bundesschiedsgericht

Bei uns gilt immer: „In dubio pro reo!“

Unser Bundesschiedsgericht ist ein Schiedsgericht im Sinne des Parteiengesetzes. Es nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die ihm durch das Parteiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen der Partei und ihrer Gebietsverbände übertragen wurden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden bei einem Bundesparteitag in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen keine Ämter in Gebietsvorständen bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei oder einem Gebietsvorstandsmitglied stehen oder mit Letztgenanntem verwandt sein. Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände gebunden. Sie haben sich neutral zu verhalten und dürfen keinerlei Aktivitäten entwickeln, welche geeignet sind, die Mitglieder zu beeinflussen. Laut Bundessatzung und Schiedsordnung besteht das Bundesschiedsgericht aus zwei Kammern. Die erste Kammer setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Die zweite Kammer (Berufungsinstanz) setzt sich zusammen aus bis zu vier Sachverständigen.

Unser Bundesschiedsgericht setzt sich aus nachfolgenden Mitgliedern zusammen:

Erste Kammer: Vorsitzender: Bernhard Martin Stellv. Vorsitzende: – Beisitzer:innen: Dr. Heidi Stümges, Miruna Xenocrat Kontakt: bundesschiedsgericht (at) tierschutzpartei.de, Telefon: 015678 615065 Adresse: Bernhard Martin Bolbergstr. 69 72820 Sonnenbühl Zweite Kammer: Sachverständige: Dr. Oliver Mohr, Gabriele Lindhofer, Christopher Bühler, Lars Russig Kontakt: bsg-zweite-kammer (at) tierschutzpartei.de Adresse: Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer Industriestrasse 31 82194 Gröbenzell Tel: 08142/4433510 Fax: 08142/4433515 Mail: [email protected]