Bundesschiedsgericht

Bei uns gilt immer: „In dubio pro reo!“

Unser Bundesschiedsgericht ist ein Schiedsgericht im Sinne des Parteiengesetzes. Es nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die ihm durch das Parteiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen der Partei und ihrer Gebietsverbände übertragen wurden.

Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden bei einem Bundesparteitag in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen keine Ämter in Gebietsvorständen bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei oder einem Gebietsvorstandsmitglied stehen oder mit Letztgenanntem verwandt sein. Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände gebunden. Sie haben sich neutral zu verhalten und dürfen keinerlei Aktivitäten entwickeln, welche geeignet sind, die Mitglieder zu beeinflussen.

Laut Bundessatzung und Schiedsordnung besteht das Bundesschiedsgericht aus zwei Kammern. Die erste Kammer setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Die zweite Kammer (Berufungsinstanz) setzt sich zusammen aus bis zu vier Sachverständigen.

Unser Bundesschiedsgericht setzt sich aus nachfolgenden Mitgliedern zusammen:

Erste Kammer:

Vorsitzender: Bernhard Martin
Stellv. Vorsitzende: –
Beisitzer:innen: Dr. Heidi Stümges, Serafin (Patrick Reinhold) Kühn-Breisch, Miruna Xenocrat

Kontakt: bundesschiedsgericht (at) tierschutzpartei.de, Telefon: 015678 615065

Adresse:
Bernhard Martin
Bolbergstr. 69
72820 Sonnenbühl

Zweite Kammer:

Sachverständige: Dr. Oliver Mohr, Gabriele Lindhofer, Christopher Bühler, Lars Russig

Kontakt: bsg-zweite-kammer (at) tierschutzpartei.de

Adresse:
Rechtsanwältin Gabriele Lindhofer
Industriestrasse 31
82194 Gröbenzell
Tel: 08142/4433510
Fax: 08142/4433515
Mail: info@kanzlei-lindhofer.de