Bundesschiedsgericht
Hallo liebe Mitglieder,
die Zweite Kammer des Bundesschiedsgerichts sucht dringend Sachverständige!
Was tun wir? Wir entscheiden über parteiinterne Streitigkeiten als Zweitinstanz.
Was solltet ihr mitbringen? Wichtig wäre es, dass ihr einen juristischen Hintergrund habt.
Bitte meldet euch bei uns unter bundesschiedsgericht (at) tierschutzpartei.de, wir freuen uns auf euch.
Euer Bundesschiedsgericht
Bei uns gilt immer: „In dubio pro reo!“
Unser Bundesschiedsgericht ist ein Schiedsgericht im Sinne des Parteiengesetzes. Es nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die ihm durch das Parteiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen der Partei und ihrer Gebietsverbände übertragen wurden. Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes werden bei einem Bundesparteitag in geheimer Wahl für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen keine Ämter in Gebietsvorständen bekleiden oder in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei oder einem Gebietsvorstandsmitglied stehen oder mit Letztgenanntem verwandt sein. Sie sind unabhängig und nicht an Weisungen des Bundesvorstandes oder der Landesvorstände gebunden. Sie haben sich neutral zu verhalten und dürfen keinerlei Aktivitäten entwickeln, welche geeignet sind, die Mitglieder zu beeinflussen. Laut Bundessatzung und Schiedsordnung besteht das Bundesschiedsgericht aus zwei Kammern. Die erste Kammer setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, einem stellv. Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Die zweite Kammer (Berufungsinstanz) setzt sich zusammen aus bis zu vier Sachverständigen.
Unser Bundesschiedsgericht setzt sich aus nachfolgenden Mitgliedern zusammen:
Erste Kammer Bundesschiedsgericht | |
Vorsitzender | Bernhard Martin |
stv. Vorsitzende: | Miruna Xenocrat |
Beisitzer:innen | Christopher Bühler, Arne Oellrich, Dr. Heidi Stümges |
Kontakt: bundesschiedsgericht (at) tierschutzpartei.de
Telefon: 015678 615065
Adresse: Bernhard Martin, Bolbergstr. 69, 72820 Sonnenbühl
Zweite Kammer Bundesschiedsgericht |
derzeit unbesetzt |