Betäubungsloses Schlachten ist Tierqual
Die Position und Begründung der Tierschutzpartei dazu:
Durch die Ankunft vieler Muslime wird derzeit viel über die Kultur und die Werte der muslimischen Welt debattiert. Besonders im Vordergrund steht hierbei der Umgang mit den Tieren. Das Schächten wird von Vielen als nicht zeitgemäße und tierquälerische Methode der Schlachtung angesehen, und ein generelles Verbot ist in der Diskussion. In den Niederlanden und anderen europäischen Ländern gab oder gibt es diverse (Teil-)verbote bereits. Das betäubungslose Schlachten, beim Schächten durch einen Halsschnitt und Ausbluten herbeigeführt, ist nicht ohne Grund auch in Deutschland prinzipiell verboten. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die Religionsfreiheit höher bewertet wird als der Tierschutz, so dass beispielsweise Halal-Produkte nicht nur importiert, sondern teilweise auch in Deutschland selbst hergestellt werden. Hierfür werden Sondererlaubnisse erteilt, so dass es einige Schächt-Betriebe gibt.
Wie ist dies aus Tierschutzsicht zu bewerten? Betäubungsloses Schächten ist ganz klar mit außerordentlichen Schmerzen für das Tier verbunden, wie von etlichen Fachgutachten festgestellt wurde. Ein Verstoß gegen den Tierschutz, der im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz ausgeführt wird, liegt also vor.
Sollte man sich daher gezielt um ein Schächtverbot bemühen? Hier gilt es zu differenzieren und zu hinterfragen. Denn das Schächten mit Betäubung ist gesetzlich erlaubt und wird von vielen Fachleuten aus Tierschutzsicht als mindestens gleichwertig mit den hierzulande üblichen Schlachtmethoden bewertet. Der Islam schreibt auch nicht eindeutig vor, ob das Schächten mit oder ohne Betäubung vorzunehmen sei, so dass die meisten muslimischen Rechtsgelehrten eine vorherige Kurzbetäubung des Tieres als islamisch ansehen. Kritik gibt es aber an der Dauer und Wirkung dieser Betäubung, so dass hier nochmals darauf geachtet werden sollte, dass der gültige Rechtsrahmen für den Tierschutz auch wirklich eingehalten wird. Schächten galt zur Zeit seiner Einführung als die schonendste Schlachtmethode. Aber auch sehr religiös geprägte Länder und Menschen mit großer Nähe zu Religion und Tradition sehen ein Umdenken als notwendig und mit ihren religiösen Überzeugungen sehr gut vereinbar an. Mittlerweile ist Israel das veganste Land der Welt.
Wie sieht es mit der konkreten Forderung nach einem Schächtverbot aus? Selbstverständlich fordern wir ein Verbot des betäubungslosen Schächtens, genauso wie wir gegen wirkungslose Betäubungen bei anderen Schlachtmethoden sind. Es gilt jedoch zu hinterfragen, inwieweit man sich allein auf ein Schächtverbot, das weniger als 0,07 % aller Schlachtungen hierzulande beträfe, konzentrieren sollte. Denn in den 99,93 % der anderen Schlachtungen wird mit 4 % bis 13 % ein sehr hoher Anteil der Betäubungen als wirkungslos oder fehlerhaft eingeschätzt, was u. a. an den industriellen Automatisierungsmechanismen und menschlichen Fehlern liegt, sodass sehr viele Tiere auch bei vollem Bewusstsein zerlegt werden. Auch sind die angewendeten Betäubungsmethoden selbst qualvoll, beispielsweise beim Ersticken der Schweine oder beim mehrfachen Ansetzen des Bolzenschussgeräts bei Rindern. Daher gibt es tierquälerische Vorgänge regulär und systematisch auch bei den Schlachtmethoden, die hierzulande üblich sind. Deshalb fordern wir ein sofortiges Verbot des industriellen Schlachtens genauso wie sofortige Verbote für jede andere Form des Tötens ohne ausreichende Betäubung. Und beides muss auch im Rahmen von Tierexporten außerhalb der EU gelten.
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz setzt sich für das Ende jeglichen Quälens und Tötens ein und möchte, dass kein Tier mehr ausgebeutet oder getötet wird. Und dies unabhängig davon, welcher Hintergrund vorliegt. Wir warnen in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich davor, dass der Tierschutz leider auch missbraucht wird von Politikern und Parteien, deren eigentliches Ziel nur Hetze und Rassismus ist. Von diesen distanzieren wir uns ausdrücklich.