Foto: aboutpixel.de / Zirkuskamel (c) chival
Bundesarbeitskreis Tiere in der
Unterhaltungsbranche
Zoo und Zirkus
Lebenslang hinter Zoogittern oder in der Manege für die Volksbelustigung…
In Deutschland gibt es rund 300 kommunale und private Einrichtungen, die Wild- und Haustiere zur Schau stellen. Die Tiere leben unter nicht artgerechten, oft katastrophalen Bedingungen. Sie werden häufig krank, depressiv und verhaltensgestört. In Zeiten des Ferntourismus und vor allem des Fernsehens g ibt es keine Rechtfertigung mehr für Zoos. Machen wir uns nichts vor: Tiergärten oder Wildparks dienen nicht in erster Linie den Tieren, sondern uns Menschen. Das Tier wird instrumentalisiert.
Weitaus schlimmere Verhältnisse als in Zoos herrschen naturgemäß in Zirkussen. Die Dressur – teilweise mit Ketten, Peitsche und anderen Requisiten – soll den Willen des Tieres brechen. Auf diese Weise erniedrigt, wird das Tier mit unsinnigen Darbietungen seiner letzten Würde als Lebewesen beraubt. In Skandinavien und in Österreich ist die Haltung von Wildtieren im Zirkus deshalb schon lange verboten.
In Deutschland ist die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren im Zirkus durch das Tierschutzgesetz geregelt. Nach § 11 bedarf derjenige, der Tiere gewerbsmäßig zur Schau oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mittlerweile eine neue „Leitlinien für die Haltung Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ herausgegeben. Darin wurde festgelegt, dass für Menschenaffen, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Nashörner und Wölfe keine neue Erlaubnis mehr erteilt wird. Die Bundestierärztekammer fordert darüber hinaus, die Haltung von Elefantenbullen und Giraffen im Zirkus zu verbieten.
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz lehnt das Dressieren und Zurschaustellen von Tieren grundsätzlich ab, weil dies einen empfindlichen Eingriff in ihre spezifische Lebensweise bedeutet.
Wir fordern daher ein Gesetz, dass nach einer kurzen Übergangsfrist Zirkusdarbietungen mit Tieren in Deutschland gänzlich verbietet.
Selbst der Versuch, ihren angestammten Lebensraum (auf den all ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse fein abgestimmt sind) zu imitieren, kann das Wohlbefinden der Tiere nur ungenügend verbessern. Die Haltung und der Transport in Käfigen macht Tiere zu psychischen und physischen Krüppeln, besonders diejenigen, die von Natur aus in Herden leben und weite Wege zurücklegen.
Zoologische Gärten können für eine Übergangsfrist als Unterbringungsort für ungewollte (insbesondere Exoten) und missbrauchte Tiere verwendet werden.