Lobbypolitik stoppen!

Lobbyismus und Lobbyregulierung

Bürger*innen stehen dem Lobbyismus oftmals kritisch gegenüber. Und eine kritische Haltung ist auch durchaus angebracht. So stellt beispielsweise das Verhältnis von fast 20.000 Lobbyist*innen, die in Brüssel registriert sind, zu 705 Parlamentarier*innen ein Kräfteungleichgewicht dar, dass die Demokratie massiv gefährdet. Gleichwohl ist Lobbyismus als Informationsinstrument unverzichtbar für die Politik. Lobbyist*innen sind Vertreter*innen von Unternehmensverbänden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Kirchen oder NGOs. Sie verfügen über aktuelle Daten, Zahlen und Fakten und können mit Expertisen und Studien aufwarten, die dazu beitragen, dass Politiker*innen keine abgehobenen Entscheidungen treffen, sondern sich mit den konkreten Problemen vertraut machen.

Die Beeinflussung von Entscheidungsträger*innen ist legitim und steht nicht in Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen. Wichtig ist aber, dass nicht einigen mächtigen Akteur*innen diese Kanäle der Einflussnahme offenstehen, während sie anderen verwehrt werden. Und vor allem muss jede Form von Bestechung und Vorteilsnahme ausgeschlossen sein. Das oberste Gebot ist auch hier Transparenz. Die Gesetzgebung muss in einem demokratischen Gemeinwesen auf einem Willensbildungsprozess beruhen, der für alle Bürger*innen durchschaubar ist.

Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz fordert daher:

  • Unternehmensspenden ebenso wie Spenden von Privatpersonen an Parteien sollen auf 50.000 Euro pro Spender*in und Jahr beschränkt werden.
  • Es ist für einen Lobby-Pluralismus zu sorgen, so dass nicht nur die großen, finanz- und einflussreichen Akteur*innen der Privatwirtschaft gehört werden, sondern gleichermaßen Vertreter*innen von Tierschutzverbänden, ökologischen und sozialen Interessenvertretungen, Friedensinitiativen. Außerdem muss die starke Lobbymacht der Pharmaindustrie, der Energiewirtschaft und der Waffenindustrie reduziert werden.
  • Parlamente und Ministerien sollen verpflichtet werden, Lobbyregister zu führen, die so angelegt sind, dass sie alle Lobbyist*innen umfassen, denen der Zugang zum Parlament bzw. zu den Ministerien gewährt wird.
  • Die sogenannten Leihbeamt*innen in Ministerien werden verboten.
  • Alle Politiker*innen müssen verpflichtet werden, ihre Treffen mit Interessenvertreter*innen und Lobbyist*innen unter Nennung der besprochenen Themen öffentlich zu machen.
  • Ein Fraktionszwang im Sinne einer Verpflichtung der Abgeordneten, einem zuvor gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen, muss untersagt werden.
  • Ein gleichzeitiges Mandat in Parlamenten und eine Tätigkeit in Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirtschaft darf es nicht geben.
  • Für Abgeordnete, die als Anwalt*Anwältin oder Unternehmensberater*in tätig sind, oder die Vorträge halten und Seminare geben: Eine Offenlegung, aus welcher Branche ihre Klienten beziehungsweise ihre Auftraggeber stammen, um mögliche Interessenkonflikte erkennbar zu machen.
  • Einführung von Karenzzeiten für ausscheidende Abgeordnete von 12 Monaten in Aufsichtsrats-, Vorstands- oder Top-Managementpositionen der Wirtschaft. Die Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder sollen auf 36 Monate angehoben werden.

Wir sind nicht gegen die Aktivität von Lobbyisten, die Politiker*innen dabei helfen, ihre Entscheidungen zu treffen. Aber wir wenden uns entschieden gegen jede Form einseitiger Einflussnahme durch die Privatwirtschaft. Diese kann nur durch Offenlegungspflichten und starke Transparenzregeln sowie durch Aufhebung des Fraktionszwangs verhindert werden kann. Lobbyregulierung bleibt eine permanente Aufgabe für die Zukunft, damit die Interessen aller Bürger*innen, die Anliegen der Tiere und die Erfordernisse der Natur gleichermaßen berücksichtigt werden.