Arbeitsmarktpolitik
Arbeit und Arbeitslosigkeit
Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. In der Industrie kann in Folge der digitalen Revolution mit weniger Menschen deutlich mehr Wertschöpfung erzeugt werden. Millionen Arbeitsplätze sind dadurch verschwunden oder werden noch verschwinden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft zu wenig Arbeit zur Verfügung steht. Es bedeutet aber, dass eine Umorientierung hin zu neuen Arbeitsfeldern sowie eine andere Verteilung der vorhandenen Arbeit notwendig ist.
Auf der anderen Seite haben sich auch Erwerbsbiografien signifikant geändert. Es ist heute eher die Ausnahme, dass Menschen ein Leben lang denselben Beruf am selben Ort ausüben. Berufliche Umorientierungen, Phasen der Selbständigkeit, Auszeiten für Tätigkeiten, die nicht im klassischen Verständnis Erwerbsarbeit sind, dürfen heute als normal angesehen werden.
Diesen Entwicklungen muss eine moderne Arbeitsmarktpolitik Rechnung tragen, indem sie dafür sorgt, dass Arbeit auskömmlich ist, dass Menschen nicht ausgebeutet werden und ihnen eine weitgehend flexible Lebensgestaltung ermöglicht wird.
Das Normale sollte nach wie vor der sozial ausgewogene, unbefristete Dienstvertrag mit der Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung beziehungsweise der Unternehmensmitbestimmung sein. Deswegen machen wir uns dafür stark, dass
- es keine Befristungen mehr ohne sachlichen Grund gibt.
- Frauen in Bezug auf Aufstiegschancen und Einkommen gegenüber Männern nicht benachteiligt werden.
- Überstunden und Leistungsdruck reduziert werden.
- Angebote wie flexible Arbeitszeit, Home-Office, Teilzeitarbeit, Job-Sharing gefördert werden, insbesondere für Alleinerziehende, Pflegende und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen.
- Lohndumping durch einen gerechten Mindestlohn unterbunden wird und bei gewissen Qualifikationen auch gesetzlich deutlich mehr als dieser gezahlt werden muss.
- die Verweigerung betrieblicher Mitbestimmung, wie sie beispielsweise in Discounterketten immer wieder vorkommt, streng geahndet wird.
- Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen reelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt geboten werden.
- Menschen mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung keine Benachteiligung erfahren.
Werkverträge mit Solo-Selbständigen und Freiberuflern haben in verschiedenen Bereichen ihre Berechtigung. Es muss aber verhindert werden, dass solche Verträge von Unternehmen bloß genutzt werden, um Lohnnebenkosten einzusparen und die Verpflichtungen eines Dienstvertrages zu umgehen. Außerdem muss für diese Personengruppen eine umfassende und individuell finanzierbare Absicherung geschaffen werden.
Ähnliches gilt auch für Minijobber. Die 450-Euro-Jobs können für beide Vertragspartner eine sinnvolle Variante sein, sie können aber ebenso den Arbeitnehmer in eine prekäre soziale Lage führen.
Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist der bürokratische Aufwand, den ein reguläres Dienstverhältnis mit sich bringt, ein entscheidendes Kriterium, über andere Beschäftigungsformen nachzudenken. Es gilt daher, alle Möglichkeiten der Vereinfachung und Entbürokratisierung auszuschöpfen.
Aufgrund der Umbrüche in der Arbeitswelt sehen wir, dass heute Menschen in vielen Bereichen gesellschaftlich notwendige und wertvolle Tätigkeiten ausführen, die entweder gar nicht oder unzureichend entlohnt werden. Dies betrifft den Kranken- und Altenpflegebereich, Tierheime und Umweltschutzeinrichtungen, aber auch viele Kulturprojekte und Projekte zur Inklusion. Hier sollten neben einer eventuellen institutionellen oder Projektförderung auch Möglichkeiten einer öffentlich geförderten Beschäftigung eröffnet werden.
In diesem Zusammenhang stehen wir dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens, das jedem Einzelnen das Recht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe gewährt, grundsätzlich positiv gegenüber.
Das deutsche Sozialversicherungssystem muss organisatorisch gestrafft werden, in seinem Leistungskatalog jedoch vollumfänglich erhalten bleiben. Die Versicherungsfreiheit von Beamten, Richtern, Geistlichen und Soldaten sowie von Besserverdienenden ist aufzuheben. Jeder, der in abhängiger Beschäftigung steht, soll etwas zur Solidargemeinschaft beitragen.
Am Ende des Erwerbslebens muss eine Rente stehen, die die Sicherung des Lebensstandards auch im Alter ermöglicht. Wenn die Rentenanwartschaften dazu nicht ausreichen, muss eine Grundrente gezahlt werden, die zumindest Schutz vor Altersarmut gewährleistet. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit lehnt die Partei Mensch Umwelt Tierschutz entschieden ab.