„Tierärztin darf Seehunde retten, aber das Ministerium versucht weiter Seehundrettungen zu blockieren!“

Freispruch in der Sache „Ministerium gegen Janine Bahr van Gemmert“!

So urteilte die Richterin am Amtsgericht am 30.03.22 in Husum über die Rettung eines Seehundes. Die Retterin war Janine Bahn van Gemmert, Landesgeschäftsführerin unserer Partei in Schleswig-Holstein.

Eine Stunde war für die Verhandlung um die Rettung eines Seehundbabys durch die Tierärztin angesetzt gewesen. Zweieinhalb Stunden mit mehreren Unterbrechungen dauerte die Sitzung.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig Holstein war als Klägerin gegen die Tierrettung stark vertreten. Im Gerichtssaal blieb kein Stuhl frei. Der Frau Dr. jur. des Ministeriums, die gleichzeitig die Anklagen formuliert hatte und sich immer wieder intensiv mit dem Staatsanwalt austauschte, merkte man den Belastungseifer an.

Es würde keine Absprachen zwischen dem Robbenzentrum Föhr und dem Ministerium geben, wonach die Tierärztin und deren Helfer Robben helfen dürften, sagte sie aus. Die Zeugin Dr.med.vet. Kirsten Tönnies erzählte dagegen, wie die Vorgaben dieser Absprachen im Detail aussehen.

 

Am Ende sprach sich sogar der Staatsanwalt gegen eine Verurteilung der Tierschützerin aus.

Das Tier hatte seine Mutter verloren und war schon sehr dehydriert. Es wäre ohne Hilfe gestorben. Weil der Fundort des Seehundbabys in den Weiten des Wattenmeeres nicht eindeutig identifiziert werden konnte und unklar blieb, ob das Tier im oder außerhalb eines bestimmtes Schutzgebietes von den vorbeikommenden Wattwanderer gefunden worden war, wurde die Anklage hinfällig.

Im Schutzgebiet ist Helfen verboten, selbst wenn die Strecke eine viel benutzte Wattwanderstrecke und sehr belebt ist. Sogar wenn man auf Wanderwegen über ein hilfsbedürftiges Tier stolpert, muss man es sterben lassen, so das Ministerium. Ob das dem Staatsziel Tierschutz im Artikel 20a des Grundgesetzes, dem Tierschutzgesetz und nicht zuletzt dem Jagdrecht entspricht, werden vermutlich zukünftige Verfahren klären müssen.

Sogar im Jagdrecht wird auf die Möglichkeit der Tierhilfe in Paragraf 22 a verwiesen, ebenso, wie im Naturschutzrecht. Ein Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht DJGT vertritt die Tierärztin und konnte sich am Ende den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft anschließen.

Artikel und Foto von Jan Melchior Bonacker in den „Husumer Nachrichten“ (mit Michael Thienel, Landesvorstandsmitglied der Tierschutzpartei, auf dem Foto abgebildet): https://www.shz.de/lokales/husumer-nachrichten/Seehund-Rettung-Amtsgericht-Husum-spricht-Foehrer-Tieraerztin-frei-id36922057.html

Bei der richterlichen Verkündung des Freispruchs schüttelten die Ministerialbeamten heftig ihre Köpfe. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte Michael Thienel als Mitglied der Tierschutzpartei mit dem Slogan „Besser tot als gesund => Tierschutzpolitik Ministerium SH!“

So empfinden es auch die beiden weiterhin angeklagten Helfer, u. a. ihr Ehemann, der gelernte Tierpfleger und Wildlifemanager mit über 40 Jahren Robbenerfahrung (Seehundstation Pieterbuuren NL), deren Verfahren für zusätzliche Beweisaufnahmen nur unterbrochen sind. Weil sie keine Tierärzte sind, dürfen sie scheinbar nicht mal bei einer Tierrettung helfen (!) so der erste Eindruck. Das Verfahren wird fortgesetzt.

„Wie Helfer bestraft werden und Tiertöter Geld erhalten, während das Ministerium seit Jahren die Öffentlichkeit täuscht. Das können wir nicht weiter einfach so hinnehmen“, sind sich die Angeklagten einig.

Denn so einer Rettung stehen um die 700 erschossene Seehunde jedes Jahr gegenüber und etliche, die einfach in ihrer Notlage auch an unseren Stränden liegen gelassen werden, im Auftrag des Ministeriums und der Jägerschaft!

 

Es geht nicht nur um das einzelne kleine Tier, es geht um Tierschutz und ein Systemproblem! Keine ganz leichte Aufgabe für Tierfreunde.

Landesvorstand Schleswig-Holstein