Verbandsklagerecht im Saarland

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Im Bundesland Bremen können Tierschutzverbände seit dem Jahr 2007 auf Einhaltung des Tierschutzes klagen. Jetzt könnte dieses wichtige Gesetz auch im Saarland beschlossen werden. Zur Verbesserung des Tierschutzes soll es in dem kleinen Bundesland künftig möglich sein, dass anerkannte Institutionen damit die Möglichkeit erhalten, für die Belange des Tierschutzes gegenüber dem Gesetzgeber und staatlichen Behörden gerichtlich eintreten zu können. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am kommenden Mittwoch in erster Lesung im Landtag beraten werden.

Das Saarland würde neben Bremen bei Zustimmung des Landtages in Deutschland die Vorreiterrolle im Tierschutz übernehmen – zumal auch die Position eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz eingerichtet werden soll.