Verrohung von Kindern mit Segen der Landesregierung: Wir sagen Nein zum „Angelsport“

Wie der Webseite des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen, wurde am 15./16. Juni 2024 mit ausdrücklicher Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums versucht, Kinder und Jugendliche für den „Angelsport“ zu begeistern. (Siehe https://www.nrw-angelt.de/). In Zukunft soll ein solcher Event, der dazu dient, Kindern und Jugendlichen den Respekt vor Lebewesen und den angeborenen Widerwillen, zu töten, zu nehmen, jährlich stattfinden.

Wir betrachten dies nicht nur als grob tierschutzwidrig, sondern auch als Förderung der Verrohung von Heranwachsenden. Angeln ist so wenig ein „Sport“ wie die Hobbyjagd, wehrlosen Opfern werden Angst und Schmerzen zugefügt und letztendlich das Leben genommen aus rein egoistischen Motiven.

Sämtliche Aspekte des Angelns, die in krassem Widerspruch zur Darstellung des Fischereivereins stehen, hat Frau Dr. Beinling von PETA erst kürzlich zusammengetragen: Fische angeln – kein Sport, sondern Tierquälerei?

Auch das deutsche Jugendschutzgesetz ist eindeutig:

7 jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche,
geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass
der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die
Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die
Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

Abschnitt 6 / Ahndung von Verstößen / § 27 Strafvorschriften

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender
1. eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch
wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen
Entwicklung schwer gefährdet oder
2. eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung aus Gewinnsucht begeht oder
beharrlich wiederholt.

Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die Genehmigung im Sinne des Artikels 20 a unseres Grundgesetzes und des Jugendschutzgesetzes unverzüglich zurückzunehmen und alles zu unterlassen, was dem Schutz von Tieren zuwiderläuft und die Verrohung junger Menschen fördert.

(bs)