Grenzüberschreitende Tiertransporte während Coronakrise nicht ausgesetzt

Inzwischen liegt die Antwort des Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf unsere Anfrage vor.

Wir wollten wissen, ob die nachgeordneten Behörden angewiesen wurden, grenzüberschreitende Tiertransporte sowie Tiertransporte, die länger als 8 Stunden dauern, nicht abzufertigen und wenn nicht: Warum nicht. Weiterhin verwiesen wir darauf, dass in Holland keine Tiere mehr über die Landesgrenzen hinweg transportiert werden und dieses auch ein guter Ansatz für Niedersachsen bzw. Gesamtdeutschland wäre.

Letztlich bezogen wir uns auf das Gerücht, dass die Anwendung der EU-Transport VO Nr. 1/2005 ausgesetzt wurde und baten auch hierzu um Stellungnahme.

Hier die Antwort:

„Die für die Genehmigung von Tiertransporten zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte werden durch ML aktuell zu Verzögerungen informiert. Die Mitgliedsstaaten haben zugesichert, im Sinne des Tierschutzes eine prioritäre Abfertigung an den Grenzen zu gewährleisten.
Es ist bekannt, dass vor allem bei Tiertransporten, die mehrere Grenzen passieren müssen, dennoch teilweise mit einer Überschreitung der für die Fahrstrecke üblichen Transportzeiten gerechnet werden muss. Dieses wird bei der Planung von Transporten berücksichtigt. Die abfertigenden Behörden prüfen selbständig, ob ein Transport lebender Tiere derzeit möglich ist oder ob er z.B. verschoben werden kann.
Das BMEL hat die Verbände auch darauf hingewiesen, dass Tiertransporte zur Zeit auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden sollten, bis sich die Situation an den Grenzen normalisiert hat.

Ein vollständiges Aussetzen aller länderübergreifender Tiertransporte ist nicht zu verantworten. Diese sind unvermeidbar, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen, aber auch, um zusätzliche Tierschutzprobleme durch Kapazitätsprobleme in Ställen zu verhindern.

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen ist weder ausgesetzt noch ist ein Außerkraftsetzen der genannten Verordnung vorgesehen.“

https://www.animal-welfare-foundation.org/blog/corona-pandemie-und-tiertransporte

Simone Oppermann / LaVo Niedersachsen