Genehmigungspflichtiger Anbau von Obst und Gemüse im Kleingarten

In Neuseeland wird der eigene Anbau von Obst und Gemüse genehmigungspflichtig und damit das natürliche Recht des eigenen Nahrungsmittelanbaus unterlaufen. Es wird zum gesetzlichen Privileg: (Hier lesen…)

Von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt, wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das rigoros jeden Anbau, also auch den privaten Kleinanbau von Obst und Gemüse einer Genehmigungspflicht unterwirft. Mit der vorgeschobenen Begründung der Lebensmittelsicherheit ist geplant, jeden Garten durch Lebensmittelkontrolleure, die u.a. von der Lebensmittelindustrie gestellt werden, zu überwachen und bei Bedarf mit Gewalt durchsuchen zu lassen.

Der Selbstvertrieb wird somit gesetzlich kontrolliert und kann gegebenenfalls verboten werden. Durch dieses, auf Betreiben zahlreicher Lobbyverbände in die Wege geleitete Gesetz werden zielgerichtet Klein – und Kleinstbauern von den Lebensmittelkonzernen verdrängt. Eigener Anbau und eigene Nachzucht werden unterbunden und die Menschen werden in die Abhängigkeit großer multinationaler Konzerne gezwungen.

Diese Abhängigkeit umfasst auch die äußerst profitable Kontrolle des Saatgutes, deren katastrophale ökologische Folgen – wie genetische Manipulationen und Gefährdung der Artenvielfalt – bewusst in Kauf genommen werden.

Neuseeland ist geographisch zwar weit entfernt, die Lobbyverbände agieren jedoch ebenso in Europa. Es ist daher große Wachsamkeit geboten, um einer derart gravierenden Beschneidung der Grundrechte nicht auch bei uns Tür und Tor zu öffnen.

Dr. Thorsten Ritz
Leiter des Bundesarbeitskreises Alternative Energien
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
Bundesgeschäftsstelle, Abteilung Presse-Arbeit
Fritz-Schumacher-Weg 111, 60488 Frankfurt/Main