Die Milliarden dürfen weiter fließen…

Klage abgewiesen und milliardenschwere Euro-Hilfen unter Auflagen vom Bundesverfassungsgericht gebilligt

Obwohl am Mittwochvormittag (07. September 2011) die Verfassungsbeschwerden gegen die Euro-Hilfen an Griechenland zurückgewiesen wurden, bedeute das Urteil „keine Blankoermächtigung für weitere Rettungspakete“, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Weitere Hilfsmaßnahmen müssen vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Damit wird den Volksvertretern zumindest ein größeres Mitspracherecht zugestanden und das Recht des Parlaments gestärkt. Bei der bisherigen Regelung konnte sich die Bundesregierung über das Votum des Haushaltsausschusses hinwegsetzen und ohne Zustimmung handeln. In ihrer Rede vor dem Bundestag machte Bundeskanzlerin Merkel nach dem Urteilsspruch ungehemmtes Wachstum für die Verschuldung einzelner Länder verantwortlich und verwies auf das neue Zauberwort „Nachhaltigkeit“, mit der diese Krise bekämpft werden soll. Vielleicht hat damit die Kanzlerin zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland „nachhaltig“ weitere Milliarden für Schuldenländer aufbringen muss?

Übrigens: Nach dem Urteil stieg der Euro auf ein Tageshoch von 1,4148 Dollar. Ob der Devisenkurs nachhaltig ist, wird die Zukunft zeigen.