27. Januar – Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer der Shoah

Vor 79 Jahren, am 27. Januar, befreiten sowjetische Truppen Auschwitz-Birkenau. Die Geschichte der Konzentrationslager-Entfesselung ist von unermesslicher Bedeutung und es ist von großer Wichtigkeit, die Erinnerung an die Schrecken der nationalsozialistischen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu bewahren.

Heute, da nur noch wenige Überlebende ihre persönlichen Erfahrungen teilen können, liegt es in unserer Verantwortung, die Shoah in Erinnerung zu halten und kommende Generationen aufzuklären.

Wir empfehlen an dieser Stelle auch die Verwendung des Begriffs „Shoah“ anstelle von „Holocaust“, da „Shoah“ von vielen Jüd:innen präferiert wird, um das historische Grauen zu beschreiben. Der Begriff „Holocaust“ wird aufgrund seiner Verbindung zu religiösen Brandopfern als unpassend betrachtet. Diese Nuance trägt dazu bei, Respekt und Verständnis für das erlittene Leid zu wahren.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft verübten die Nationalsozialisten unvorstellbare Massenmorde, darunter die systematische Tötung von Millionen Menschen, einschließlich Jüdinnen und Juden, sowjetischer Zivilist:innen, Kriegsgefangener, polnischer Zivilist:innen, serbischer Zivilist:innen, Menschen mit Behinderung, Sinti und Roma.

Dieses historische Unrecht mahnt uns an diesem „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ und dem deutschen „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“.
Die Erinnerung an die Millionen Opfer ist nicht nur ein Akt des Gedenkens, sondern auch eine Mahnung. Unsere Aufgabe ist es, unseren Blick auf die Gegenwart zu richten und zu erkennen, dass wir vor einer erneuten Verrohung und Radikalisierung in Deutschland stehen.

Die Bewahrung unserer Erinnerungskultur ist daher von essenzieller Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich solch unfassbares Leid niemals wiederholt.